Steuervorschlag SPD: Abwrackprämie

Für alles, was sonst nirgends reinpaßt...
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Rico1
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Beitrag von Rico1 »

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Ist schon OK Feldi.

Nein - ich bin nicht bei PA.

Prüfen sie wirklich? Wer weis das schon - unangenehme Sachen legt man erst mal beiseite.

Andere Sachen sind da wichtiger: z.B. Zustimmung über die Abschaffung der Gurkenkrümmungsverordnung....

:roll:

Gruß
Rico

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Timo
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Beitrag von Timo »

netzmeister hat geschrieben:Alles auffen Sprit und gut is...allerdings kann man dann nicht mehr unterscheiden zwischen alten und neuen Fahrzeugen, zwischen umweltfreundlich und Dreckschleuder. Und man kann die Autoindustrie nicht mehr so schön fördern und subventionieren, indem man alte Fahrzeuge zwangsverschrotten läßt.


Umlegung der Kfz-Steuer auf den Sprit + Abwrackprämie! In Italien hatte eine Abwrackprämie doch erheblichen Erfolg, wenn ich mich richtig entsinne. Das würde wirtschaftlich vielleicht den größten Effekt bringen. Uns würde ja die Umlegung der Steuer auf den Sprit reichen...
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HZJ syttini
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Beitrag von HZJ syttini »

Timo hat geschrieben:
netzmeister hat geschrieben:Alles auffen Sprit und gut is...allerdings kann man dann nicht mehr unterscheiden zwischen alten und neuen Fahrzeugen, zwischen umweltfreundlich und Dreckschleuder. Und man kann die Autoindustrie nicht mehr so schön fördern und subventionieren, indem man alte Fahrzeuge zwangsverschrotten läßt.


Umlegung der Kfz-Steuer auf den Sprit + Abwrackprämie! In Italien hatte eine Abwrackprämie doch erheblichen Erfolg, wenn ich mich richtig entsinne. Das würde wirtschaftlich vielleicht den größten Effekt bringen. Uns würde ja die Umlegung der Steuer auf den Sprit reichen...


Schon Timo, aber dazu must du dir den damaligen Altwagenbestand der Italiener mal angeschaut haben - da liefen noch Fahrzeuge, die bei uns schon vom Tüv abgewrackt worden wären....unabhängig davon dass halt ne Traditionsfirma gewankt hatte.

Ich glaube nicht dass ein vernünftiger denkender Mensch, sein Fahrzeug aus Baujahr 1998 verschrotten läßt für die paar Euro!

Gruß

Andi
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proallrad
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Beitrag von proallrad »

...die Umlegung der KFZ Steuer auf den Sprit wird seit Anfang der 1960er Jahren in schöner Regelmäßigkeit aus der Mottenkiste gezehrt und diskutiert. Weder Bund noch Länder haben sich je dafür ausgesprochen - die Umlegung ist politisch einfach nicht gewollt.

Warum dürfte doch wohl auch klar sein: nicht zu kalkulierende Mindereinnahmen, wenn sich jeder neben seiner Spritschleuder noch einen Kleinwagen zulegt - das ist die Aussage der Finanzverwaltung zum Thema. Ich habe die Umlegung schon Anfang 07 bei zwei OFD´s angesprochen...

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isegrim
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Beitrag von isegrim »

Hallo

"Ich glaube nicht dass ein vernünftiger denkender Mensch, sein Fahrzeug aus Baujahr 1998 verschrotten läßt für die paar Euro! "

Wenn man den Gebrauchtwagenpreis eines Fzg. Bj98 sieht....entspricht ja fast noch dem damaligem Neupreis;-)

Ist insgesamt halt auch ein steuerliches Problem
-> KFZ steuer gehört (noch) den Ländern (soll ja geändert werden...)
-> Spritsteuer gehört dem Bund

So einen Schwachsinn kann es halt nur bei uns geben.

Gruß

Isegrim

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landcruiser
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Beitrag von landcruiser »

proallrad hat geschrieben:...die Umlegung der KFZ Steuer auf den Sprit wird seit Anfang der 1960er Jahren in schöner Regelmäßigkeit aus der Mottenkiste gezehrt und diskutiert. Weder Bund noch Länder haben sich je dafür ausgesprochen - die Umlegung ist politisch einfach nicht gewollt.

Warum dürfte doch wohl auch klar sein: nicht zu kalkulierende Mindereinnahmen, wenn sich jeder neben seiner Spritschleuder noch einen Kleinwagen zulegt - das ist die Aussage der Finanzverwaltung zum Thema. Ich habe die Umlegung schon Anfang 07 bei zwei OFD´s angesprochen...


Naja, Stefan Du musst schon zugeben, dass Deine Aussage etwas widersprüchlich ist.

Die Gewichtsbesteuerung ist auch politisch nicht gewollt.

Und trotzdem geht ihr (aus meiner Sicht) zu Recht dagegen an.

Dabei fällt mir auch nochmal der Kat ein und ich spreche es hier nochmal an, auch wenn es nicht 100%ig in den Thread passt.

Eure Forderung nach Gewichtsbesteuerung ist aus Sicht der pösen Abgase auch eher "politisch unkorrekt", da die pösen gewichtsbesteuerten Geländewagen dann unabhängig von den Abgasen besteuert würden.

Auf der anderen Seite wirst Du gegen die Kats aktiv, weil die angeblich keine Wirkung haben.

Wo ist denn der Unterschied zwischen einem Geländewagen, der ohne Kat gewichtsbesteuert durch die Gegend kariolt und einem Geländewagen mit einem Kat und einer Feinstaubplakette?

Für mich liegt er derzeit darin, dass der Geländewagen mit Kat derzeit schon mit irgendwas bei 16 ?/100 ccm besteuert wird und in die Fahrverbotszonen fahren darf.

Der Gewichtsbesteuerte in Lauerstellung zahlt derzeit die volle Hubraumsteuer und darf nicht in die Fahrverbotszonen.

Wäre es da nicht zu überlegen und beizeiten umzuschwenken und eine Umlegung der KFZ-Steuer auf den Spritpreis zu fordern?

Da wir ja auch mit dieser Forderung nicht allein wären?

Und da der Boden durch die verschiedenen Aktivitäten bereitet ist?

Siehe Bildzeitung und siehe Änderung bei der Veretilung des Steueraufkommens.

Und bei Betrachtung der jetzt sowieso geplanten Änderungen?

Wäre das nicht der richtige Zeitpunkt auf ein schon im Antrapp befindliches Pferd zu setzen?

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fraschumi
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Steuervorschlag SPD: Abwrackprämie

Beitrag von fraschumi »

landcruiser hat geschrieben:
proallrad hat geschrieben:...die Umlegung der KFZ Steuer auf den Sprit wird seit Anfang der 1960er Jahren in schöner Regelmäßigkeit aus der Mottenkiste gezehrt und diskutiert. Weder Bund noch Länder haben sich je dafür ausgesprochen - die Umlegung ist politisch einfach nicht gewollt.

Warum dürfte doch wohl auch klar sein: nicht zu kalkulierende Mindereinnahmen, wenn sich jeder neben seiner Spritschleuder noch einen Kleinwagen zulegt - das ist die Aussage der Finanzverwaltung zum Thema. Ich habe die Umlegung schon Anfang 07 bei zwei OFD´s angesprochen...


Naja, Stefan Du musst schon zugeben, dass Deine Aussage etwas widersprüchlich ist.

Die Gewichtsbesteuerung ist auch politisch nicht gewollt.

Und trotzdem geht ihr (aus meiner Sicht) zu Recht dagegen an.

Dabei fällt mir auch nochmal der Kat ein und ich spreche es hier nochmal an, auch wenn es nicht 100%ig in den Thread passt.

Eure Forderung nach Gewichtsbesteuerung ist aus Sicht der pösen Abgase auch eher "politisch unkorrekt", da die pösen gewichtsbesteuerten Geländewagen dann unabhängig von den Abgasen besteuert würden.

Auf der anderen Seite wirst Du gegen die Kats aktiv, weil die angeblich keine Wirkung haben.

Wo ist denn der Unterschied zwischen einem Geländewagen, der ohne Kat gewichtsbesteuert durch die Gegend kariolt und einem Geländewagen mit einem Kat und einer Feinstaubplakette?

Für mich liegt er derzeit darin, dass der Geländewagen mit Kat derzeit schon mit irgendwas bei 16 ?/100 ccm besteuert wird und in die Fahrverbotszonen fahren darf.

Der Gewichtsbesteuerte in Lauerstellung zahlt derzeit die volle Hubraumsteuer und darf nicht in die Fahrverbotszonen.

Wäre es da nicht zu überlegen und beizeiten umzuschwenken und eine Umlegung der KFZ-Steuer auf den Spritpreis zu fordern?

Da wir ja auch mit dieser Forderung nicht allein wären?

Und da der Boden durch die verschiedenen Aktivitäten bereitet ist?

Siehe Bildzeitung und siehe Änderung bei der Veretilung des Steueraufkommens.

Und bei Betrachtung der jetzt sowieso geplanten Änderungen?

Wäre das nicht der richtige Zeitpunkt auf ein schon im Antrapp befindliches Pferd zu setzen?


Schöne Nummer, überzeugt mich. Damit ist eigentlich klar, wo die "Schwächen"....von "Pro-Allrad"....zu finden sind.

Gruß Frank

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Timo
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Beitrag von Timo »

landcruiser hat geschrieben:
proallrad hat geschrieben:Weder Bund noch Länder haben sich je dafür ausgesprochen - die Umlegung ist politisch einfach nicht gewollt.

Warum dürfte doch wohl auch klar sein: nicht zu kalkulierende Mindereinnahmen, wenn sich jeder neben seiner Spritschleuder noch einen Kleinwagen zulegt - das ist die Aussage der Finanzverwaltung zum Thema. Ich habe die Umlegung schon Anfang 07 bei zwei OFD´s angesprochen...


Die Gewichtsbesteuerung ist auch politisch nicht gewollt.

Eure Forderung nach Gewichtsbesteuerung ist aus Sicht der pösen Abgase auch eher "politisch unkorrekt", da die pösen gewichtsbesteuerten Geländewagen dann unabhängig von den Abgasen besteuert würden.

Wäre es da nicht zu überlegen und beizeiten umzuschwenken und eine Umlegung der KFZ-Steuer auf den Spritpreis zu fordern?

Da wir ja auch mit dieser Forderung nicht allein wären?
Und da der Boden durch die verschiedenen Aktivitäten bereitet ist?
Siehe Bildzeitung und siehe Änderung bei der Veretilung des Steueraufkommens.
Und bei Betrachtung der jetzt sowieso geplanten Änderungen?
Wäre das nicht der richtige Zeitpunkt auf ein schon im Antrapp befindliches Pferd zu setzen?


Na ja, der Punkt ist, dass im KraftStG die Gewichtsbesteuerung vorgesehen ist! Insofern geht es ja nicht darum, etwas neues "durchzusetzen", sondern "nur" darum, das Gesetz verfassungskonform und europarechtskonform anzuwenden, damit wir Rechtsklarheit und Rechtssicherheit haben.

Die Umlegung der Kfz-Steuer auf den Spritpreis bedeutet dagegen, dass ein entsprechender politischer Konsens erreicht werden müsste und der Wille, diesen in die Tat umzusetzen. Das dürfte ungleich schwerer zu erreichen sein. Und wurde ja auch bereits versucht, wie die Petition von Rico zeigt. Jedenfalls würden weitere Unternehmungen in diese Richtung wohl allgemeine Zustimmung finden, aber das kann nicht bedeuten, dass die aktuellen Bemühungen um rechtliche Klärung von Proallrad deswegen ausgesetzt oder unterlassen werden. So sehe ich das.
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Onkelchen
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Beitrag von Onkelchen »

landcruiser hat geschrieben:
Die Gewichtsbesteuerung ist auch politisch nicht gewollt.




Sorry, das ist so nicht richtig.

Der Wille des Gesetzgebers sowie auch der politische Wille ist es, KFZ nach der Nutzbarkeit zu besteuern.

"Nutzbarkeit", also die Möglichkeit des Nutzens, nicht die Nutzung selber.


Hierbei geht der Gesetzgeber (auch historisch bedingt) davon aus, dass Fahrzeuge in erster Linie mehr Nutzbarkeit haben, je höher ihr zulässiges Gesamtgewicht ist, weil damit einhergehend mehr transportiert werden kann.

Ausnahme:
Bei PKWs nimmt der Gesetzgeber den Nutzen im Personentransport an, und legt damit (ebenfalls historisch begründet) zugrunde, dass mehr Hubraum = mehr Leistung bedeutet und mehr Leistung = schnelleres Vorankommen und damit schnelleres Erreichen des Zieles.

Also: Mehr Hubraum = mehr Nutzbarkeit bei PKWs.
Mehr zul. Gesamtgewicht = mehr Nutzbarkeit bei allen anderen Fahrzeugen.


Dies ist der historische und der aktuelle Wille des Gesetzgebers sowie auch der politische Wille.


Dies ist auch im aktuellen KFZ-Steuergesetz im Bezug auf die M1-AF-Fahrzeuge so berücksichtigt.
Die Fahrzeuge sollen auch hier nach ihrer Nutzbarkeit besteuert werden, vorrangig zum Personentransport gebaute Fahrzeuge nach Hubraum, vorrangig für den Gütertransport gebaute Fahrzeuge nach Gewicht.

Die Gewichtsbesteuerung ist folglich durchaus gesetzgeberisch und politisch gewollt.

Einziger Knackpunkt sind die Kriterien zur Abgrenzung.

Die EU-Richtlinie beinhaltet die Kriterien zur Abgrenzung, der deutsche Gesetzgeber bezieht sich darauf, hat hier aber noch einen oben drauf gelegt (Flächenformel bei zu vielen Sitzplätzen), in der Hoffnung dadurch Missbrauch durch Auflastungen usw. zu vermeiden.

Die Richter des BFH verstoßen in ihrem Urteil jedoch gegen den gesetzgeberischen und gegen den politischen Willen.

Mit der Aussage: "Alle Geländewagen sind PKW" missachten sie den Grundsatz der Besteuerung nach Nutzbarkeit.
Man beachte: Nach dieser Aussage wären auch alle Unimog, alle Ex-BW 1017er und die netten großen Magirus PKW, denn es sind alles "Geländewagen".

Viele Grüße
Onkelchen
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landcruiser
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Beitrag von landcruiser »

Onkelchen hat geschrieben:
landcruiser hat geschrieben:
Die Gewichtsbesteuerung ist auch politisch nicht gewollt.




Sorry, das ist so nicht richtig.

...


Doch das ist richtig. Vergiß Deine Historie. Politisch gewollt ist das was die jetzt und heute wollen.

Und eine Gewichtsbesteurung für Geländewagen wollen sie nicht.

Das hat doch sogar der BFH begriffen. :aetsch:

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Onkelchen
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Beitrag von Onkelchen »

landcruiser hat geschrieben:
Und eine Gewichtsbesteurung für Geländewagen wollen sie nicht.




Dann hätten sie die Gelegenheit genutzt, das so ins Gesetz zu schreiben.

Viele Grüße
Onkelchen
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landcruiser
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Beitrag von landcruiser »

Onkelchen hat geschrieben:
landcruiser hat geschrieben:
Und eine Gewichtsbesteurung für Geländewagen wollen sie nicht.




Dann hätten sie die Gelegenheit genutzt, das so ins Gesetz zu schreiben.

Viele Grüße
Onkelchen


Ach ne, biste jetzt auch schon auf der formaljuristischen Schiene?

Dann verwechselst Du leider die Auslegeung nach der Intention des Gesetzgebers mit dem einfachen jetzigen politischen Willen.

Das sind zwei verschiedene paar Schuhe.

Die jetzt dran sind wollen das aktuell nicht.

Darum gehts und um nix sonst.

Tun, hätten, lassen, können, wollen und Kaisers Bart .......

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Timo
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Beitrag von Timo »

landcruiser hat geschrieben:Dann verwechselst Du leider die Auslegeung nach der Intention des Gesetzgebers mit dem einfachen jetzigen politischen Willen.

Das sind zwei verschiedene paar Schuhe.

Die jetzt dran sind wollen das aktuell nicht.


Richtigerweise wäre gar keine Auslegung des Gesetzes nötig gewesen:

1. Die dynamische Verweisung des KraftStG ("jeweils geltenden verkehrsrechtlichen Vorschriften") an sich ist glasklar und einer weiteren Auslegung nicht zugänglich. In der Begründung zum KraftStG von 1978, als diese dynamische Verweisung erstmals eingeführt wurde, wird klargestellt, dass dadurch der steuerliche Begriff des Pkw abgeschafft wird.

2. Gerichte haben unmittelbar wirkende Vorschriften von Amts wegen anzuwenden (hier die RL, die unzweifelfhaft Verkehrsrecht ist), entgegenstehendes nationales Recht kommt nicht zur Anwendung (siehe auch Urteil des FG Köln).

3. Eine Gesetzesauslegung muss bei Unklarheit der Gesetzessprache, insbesondere bei unbestimmten Rechtsbegriffen, stattfinden. Unklar ist hier der Begriff des Pkw. Das Gesetz selbst verweist jedoch zur Klärung dieses Begriffs auf das jeweils geltende Verkehrsrecht!

Somit liegt insbesondere keine Gesetzeslücke vor! Gleichzeitig ist der Wortlaut ("jeweils geltende") hier die Grenze der Auslegung! Was überhaupt nicht mehr mit dem Wortlaut zu vereinbaren ist, kann auch durch systematische, historische oder teleologische Auslegung nicht als richtige Auslegung erwiesen werden.

Wo es um die Möglichkeiten und Grenzen des Staates geht, in Freiheit und Eigentum des Bürgers einzugreifen, hat der Wortlaut des Gesetzes eine besonders wichtige Funktion: hier soll er eine durch Auslegungskünste nicht verschiebbare Grenze staatlicher Machtausübung ziehen, auf die der Bürger, der den Wortlaut des Gesetzes kennen kann, aber in Gesetzesinterpretation nicht geübt ist, vertrauen darf. Diese Schranke lässt sich (besser noch) mit dem teleologischen Argument rechtfertigen, dass bei Eingriffsgesetzen der Gesetzestext eine besondere Schutzfunktion hat, nämlich die Eingriffsmöglichkeit für den Bürger vorhersehbar machen soll.
(Dieter Grimm (Herausgeber; Bundesverfassungsrichter), Einführung in das Recht - Aufgaben, Methoden, Wirkungen; 2. Aufl.; S. 193f)

Der politische Wille ist kein Maßstab und keine Auslegungsmethode.
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landcruiser
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Beitrag von landcruiser »

Timo,

neben der Juristerei gibts noch ein normales Leben, das sich nach anderen Dingen richtet als nur nach Gesetzestexten und Lehrmeinungen.

...

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Hase Productions
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Beitrag von Hase Productions »

Hallo Uwe

Irgendwie verstehe ich nicht warum du so für die aktuelle Auslegung des Gesetzes bist.

Aber ...

Siehes mal so:

Du kannst nur gewinnen.
Wird der Einspruch in Karlsruhe abgewiesen, dann kannst du sagen, "hab ich ja gleich gewusst".
Wird die Gewichtsbesteuerung wieder eingeführt, kannst auch du Steuern sparen.

Gruß Hase
Der Dampfer und des Schnauferl, HZJ78 und BJ42 - Heavy Metal auf japanisch
http://www.Hase-Productions.de

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Beitrag von landcruiser »

Hase Productions hat geschrieben:Hallo Uwe

Irgendwie verstehe ich nicht warum du so für die aktuelle Auslegung des Gesetzes bist.

...


Ich verstehe Dich nicht.
Was soll mir das sagen?
Was für eine aktuelle Auslegung?
Wieso bin ich dafür? Für was?

Du verwirrst mich ....

Ich hab eigentlich genau das Gegenteil geschrieben und auf das wirkliche Leben hingewiesen und nicht auf die Auslegung von Gesetzen ...

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