Leuchtweitenregulierung

Light Duty (Bundera/Prado): 1984 - 1996
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karrizek
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Beitrag von karrizek »

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ich hatte den gleichen "Mist/Ärger" mit dem STVA Mettmann
im Jahre 2004 bei Ummeldung auf mich (EZ des Fz in 2001!)

karrizek

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bär
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Beitrag von bär »

wolfram hat geschrieben:Werte Gemeinde,

geschafft! Auf Seite 3 (!) meiner Zulassungsbescheinigung Teil 1 steht ab heute unter Ziffer 22 in der letzten Zeile: *AUSNAHMEGEN.ZU §70 STVZO VOM RP FREIBURG AM 17.05.2010 ERTEILT*

Zwar erst 10 Jahre nach der Erstzulassung, aber immerhin. Der Eintrag *... AUSN.GEN. ERF.* findet sich nach wie vor in den Papieren, irgendwo auf Seite 1, Zeile 3 von Ziff. 22.

Diese Genehmigung vom RP Freiburg der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen bringt nicht viel. Diese ist individualisiert, sprich an ein Aktenzeichen, die Fahrzeug-Ident.-Nr. und an die Fahrzeugart gebunden.
Damit für diese Ausnahmegenehmigung jedesmal 30 Euro verlangt werden können.

Fazit: wer im Schein nur stehen hat "AUSN:GEN. ERF." diese aber tatsächlich als ein Stück Papier in der Hand braucht, muss diese bei seiner Zulassungsstelle oder direkt beim jeweiligen RP beantragen. Die bekommt man dann auch ohne Nachfragen, nach ca. vier Wochen und zus. mit einer Rechnung über 30 Drachmen.

Gruß Wolfram


Das Schicksal hat mich bei der Anmeldung vor 4 Jahren auch getroffen. Allerdings war ich mit 67 EUR (in Berlin) dabei. Genehmigung bezieht sich auch hier nur auf mein Fahrzeug.
Gruß
Wilfried

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