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Puiser
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Beitrag von Puiser »

Letzter Beitrag der vorhergehenden Seite:

Die Vereinsmitglieder müssen nix nachschießen. Uwes "Sorge" ist da nicht berechtigt.

Was die Vereinsmitglieder machen sollten, ist Satzung lesen. Da steht nämlich drin, was im Zweifel wie zu regeln ist. Insoweit die Satzung nix sagt, gilt der dürftige Gesetzestext.

In jedem Fall sollte man, wenn man eine schlechte Vorstandsarbeit vermutet, die Entlastung des Vorstandes verweigern. Sofern die überhaupt auf der Tagesordnung steht. Entlastung bedeutet Verzicht des Vereins - der Mitglieder - auf etwaige jetzt nicht absehbare Schadenersatzansprüche gegen die Vorstandsmitglieder. Keine Entlastung = kein Anspruchsverzicht. Ob es Schadenersatzansprüche überhaupt gibt, ist eine davon zu unterscheidende Frage.

Was für die Mitglieder von Interesse sein dürfte, ist eine Einsicht in die Verträge mit dem Düsseldorfer Anwaltsbüro. Denn dahin dürfte die ganze Kohle geflossen sein. Da wäre dann der Kassenprüfer auch zu befragen, was er denn so festgestellt hat.

Im übrigen gilt, daß die Beitragspflicht streng formal an die Mitgliedszeit gekoppelt ist. Der Beitrag 2010 ist wohl zu bezahlen, es sei denn, es gäbe eine pro rata temporis - Regelung in der Satzung und der Verein löst sich unterjährig auf. Dann wird der Beitrag nur anteilig fällig.

Übrigens, der Fahrer des grünen HZJ 79, der immer in Bensberg an der Frankenforster Straße auf dem Wellpappe-Fabrik-Parkplatz neben dem Aldi-Parkplatz steht, hat seine Pro-Allrad-Beschriftung schon entfernt. Das Auto sieht richtig gut aus. ;-)

Gruß!

Andreas
Wie immer viele Grüße!

Andreas

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Angela
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Registriert: 14. November 2003 00:16

Beitrag von Angela »

§7 Mitgliederversammlung

* (1) Die Mitgliederversammlungen finden in Form der ordentlichen oder der außerordentliche Mitgliederversammlung statt; sie sind nicht öffentlich.
* (2) Die ordentliche Versammlung findet jährlich im 1. Quartal als Jahreshauptversammlung statt. Die außerordentliche Versammlung findet statt aufgrund eines Vorstandsbeschlusses oder wenn 25% der Mitglieder einen schriftlich begründeten Antrag stellen.
* (3) Die Mitglieder müssen vier Wochen vorher schriftlich vom Vorsitzenden unter Angabe der Tagesordnung eingeladen werden.
* (4) Anträge zur Tagesordnung sind spätestens zwei Wochen vor der Versammlung schriftlich beim Vorstand einzureichen.
* (5) Jede Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst.
* (6) Die Abstimmungen sind geheim, wenn 3 Mitglieder dies fordern.
* (7) Abstimmungen per E - Mail sind möglich.
* (8) Bei jeder Versammlung sind Protokoll und Anwesenheitsliste zu führen. Das Protokoll ist vom Versammlungsleiter gegenzuzeichnen
* (9) Auf jeder Jahreshauptversammlung hat der Vorstand einen Rechenschafts- und Kassenbericht vorzulegen. Der Kassenbericht ist von zwei Kassenprüfern, die von der Mitgliederversammlung bestimmt werden, zu prüfen.
* (10) Die Mitgliederversammlung ist zuständig für die Wahl der Vorstandsmitglieder, Entlastung des Vorstandes, Festlegung der Mitgliedsbeiträge und Änderung der Satzung.


naja, dann haben ja bald nun alle auch ihre SCHRIFTLICHE Einladung erhalten....

lach

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Puiser
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Beitrag von Puiser »

Wenn Angelas Kommentar so zu verstehen ist, daß die Mitgliederversammlung ohne schriftliche Einladung durchgeführt wird bzw. ohne eine solche Einladung an ALLE Mitglieder, dürften die dort gefassten Beschlüsse anfechtbar sein. Es gibt aber Satzungen, die vorsehen, daß die Schriftform bei elektronisch versandten Einladungen gewahrt ist. Also nochmals: Bitte Satzung lesen, das erleichtert die Rechtsfindung.

Gruß!
Andreas
Wie immer viele Grüße!

Andreas

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Angela
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Registriert: 14. November 2003 00:16

Beitrag von Angela »

Andreas, die Absätze, die ich geqoutet, habe sind aus der Satzung von PA.....ich hab nur mal sarkastisch meinen Kommetnar dazu gesetzt.Denn wenn das so läuft wie in den letzten Jahren, dann wird es anfechtbar sein...so wie du es auch schreibst.

Ich würde auf alle Fälle nen genauen Kassenbericcht haben wollen......und den Vorstand nur dann entlasten.

Andreas, wenn der Vorstand entlastet wird und es tauchen dann noch "Altlasten" auf. Wer ist denn dafür dann zur Rechenschaft zu ziehen?MItglieder?Vorstand? Meine ich jetzt mal gar nicht sooo explizit nur auf PA, interessiert mich nur mal so :wink:

achso...hier mal die Satzung von PA

http://proallrad.com/satzung.php?modus=SUB|0|1

Stand 2005. Ob da zwischenzeitlich Satzungsänderungen waren ist nicht ersichtlich

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Der Altmärker
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Beitrag von Der Altmärker »

Guten Morgen allerseits,

3 mal habe ich den Verein PA ergebnislos angemailt, da mir der §5 in der Satzung fehlt. Kann jemand dazu etwas sagen ?

Gruß Arnold

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Puiser
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Beitrag von Puiser »

@ Arnold:

Es gibt vermutlich keinen § 5. Das ist ein Redaktionsversehen, wie manche andere kleine Fehlformulierung auch.

@ Angela:

Für Altlasten haften das Vereinsvermögen und ggfls. bei Hinzutreten weiterer Voraussetzungen die Mitglieder des Vorstandes. Die Entlastung betrifft das Haftungsverhältnis Vorstand - Mitglieder, nicht das Außenverhältnis Dritten gegenüber. Also haftet je nach dem der Vorstand im Außenverhältnis Dritten gegenüber auch trotz intern erfolgter Entlastung durch die Mitglieder.

Das ist alles im Moment sehr theoretisch. Daher schlage ich vor, einfach einmal die weitere Entwicklung abzuwarten und auf der Mitgliederversammlung gut aufzupassen. ;-)

Gruß!

Andreas
Wie immer viele Grüße!

Andreas

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toyo heinz
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Registriert: 4. Februar 2008 11:59
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Beitrag von toyo heinz »

Hallo Andreas,
ich werde auch auf die Versammlung fahren. An was denkst Du, müssen wir besonders aufpassen bei der Versammlung :shock: .

Gruß Heinz
Bis 2018, LC 100.
Seit 2019, VW Touareg V8 4,2 FSI, 350PS, Bj.2007, 1Hd. gekauft mit erst 6200km. Jetzt 55000km.

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Angela
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Beitrag von Angela »

toyo heinz hat geschrieben:Hallo Andreas,
ich werde auch auf die Versammlung fahren. An was denkst Du, müssen wir besonders aufpassen bei der Versammlung :shock: .

Gruß Heinz


hi Heinz,

les einfach oben.....Wichtig ist, das man den Vorstand nur entlastet, wenn alles I.O in den Büchern ist.....wenn was unklar ist, dann muss vor Ort eine Klärung bei....ansonsten würde ich den Vorstand nicht entlasten wollen.

:wink:

hast du deine Einladung per Post bekommen???

lg

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toyo heinz
Beiträge: 417
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Beitrag von toyo heinz »

Hi Angela,
danke für den Tip, ich werde aufpassen. Habe die Nachricht vor ca. 3 Wochen per Mail bekommen.

Gruß Heinz
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thores
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Registriert: 26. Januar 2004 13:52

Beitrag von thores »

Nur mal so ein Gedanke:

Wer noch nicht gekündigt hat, sollte dies vielleicht unabhängig von einer eventuellen Auflösung des Vereins (fristgerecht) tun - wer weiß wie lange sich die Auflösung vielleicht hinzieht und es fallen fröhlich weitere Mitgliedsbeiträge an.

Ich weiß nicht ob dieses gedachte Szenario so überhaupt möglich ist, aber man sollte es eventuell im Hinterkopf haben.
Grüße aus der Wetterau
Thomas

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Andal
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Beitrag von Andal »

Hallo

Wer noch nicht gekündigt hat, sollte dies vielleicht unabhängig von einer eventuellen Auflösung des Vereins (fristgerecht) tun - wer weiß wie lange sich die Auflösung vielleicht hinzieht und es fallen fröhlich weitere Mitgliedsbeiträge an.


Dem kann ich nur zustimmen. Am 1. Oktober ist es zu spät. Das haben wir ja letztes Jahr mitbekommen.

Vielleicht sollte man auch einen Taschenrechner dabei haben um mal gewisse Beträge auf Plausibilität prüfen zu können.

Grüße
Andal
20.1.2016
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Oumar
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Beitrag von Oumar »


Vielleicht sollte man auch einen Taschenrechner dabei haben um mal gewisse Beträge auf Plausibilität prüfen zu können.

Grüße


so wie die letzten kassenberichte präsentiert wurden, lässt sich gar nix auf plausibilität prüfen. schon gar nicht auf der MV. selbst.

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Koyota
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Beitrag von Koyota »

Hy, mal eine Frage:

was wurde denn nun zum Thema Auflösung besprochen?
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Andal
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Registriert: 18. August 2005 00:41

Beitrag von Andal »

Hallo

nun ja, die Auflösung ist beschlossen. Das Forum geschlossen. Somit die Komunikation der noch Mitglieder nicht mehr möglich. Der Vorsitzende ...na ja.

Zumindest hab ich meine Kündigung zum 31.12.10 bestätigt bekommen.

Gruß
Andal
20.1.2016
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netzmeister
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Beitrag von netzmeister »

Mal ne blöde Frage: Was ist denn mit dem Vereinsvermögen passiert?
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thores
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Registriert: 26. Januar 2004 13:52

Beitrag von thores »

netzmeister hat geschrieben:Mal ne blöde Frage: Was ist denn mit dem Vereinsvermögen passiert?
Du hättest vielleicht erstmal fragen sollen, ob das Vereinsvermögen positiv oder negativ ist/war! :lol:
Grüße aus der Wetterau
Thomas

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