LKW-Zulassung möglich
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ramses10_5
- Beiträge: 151
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- Wohnort: Niedersachsen
LKW-Zulassung möglich
Hallo,
habe seit kurzem meinen HZJ 78 als LKW umgemeldet, sogar das Finanzamt "spielte" ohne wenn und aber mit. Habe mich zu früh gefreut. Nun die Versicherung (HUK-Coburg) hat den Wagen als LKW geschlossener Kasten mit 100% Beitragssatz eingestuft, obwohl beim "Erstgesprech" nur 30% bei Zweitwagenregelung versprochen wurde. Also das Spiel LKW-PKW-Zulassung bei der Versicherung.
Hat jemand aktuell eine günstigere Versicherung im Visier? oder einen guten Ratschlag?
LG
Rudi
habe seit kurzem meinen HZJ 78 als LKW umgemeldet, sogar das Finanzamt "spielte" ohne wenn und aber mit. Habe mich zu früh gefreut. Nun die Versicherung (HUK-Coburg) hat den Wagen als LKW geschlossener Kasten mit 100% Beitragssatz eingestuft, obwohl beim "Erstgesprech" nur 30% bei Zweitwagenregelung versprochen wurde. Also das Spiel LKW-PKW-Zulassung bei der Versicherung.
Hat jemand aktuell eine günstigere Versicherung im Visier? oder einen guten Ratschlag?
LG
Rudi
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- toyofluesterer
- Beiträge: 573
- Registriert: 12. Dezember 2006 11:34
- Wohnort: Frankfurt
Re: LKW-Zulassung möglich
probier es bei der axa -----------die haben einen tarif für lkw der nach der gefahrenen strecke abgerechnet wird (zb. wenigfahrer, nicht gewerbliche spedition, garagenbesitzer)
f.
f.
Lieber Gott, gib mir die Gelassenheit eines Stuhls, der muss auch mit jedem Arsch klarkommen
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Re: LKW-Zulassung möglich
Hi !
Schau mal viele Versicherungen bieten jetzt auch Privatgenutzte LKW an.
Dort geht das mir Zweitwagen und 30%.Ich bin bei der Würthembergischen .
Grüße Steffen
Schau mal viele Versicherungen bieten jetzt auch Privatgenutzte LKW an.
Dort geht das mir Zweitwagen und 30%.Ich bin bei der Würthembergischen .
Grüße Steffen
STEFFEN ? HZJ / GRJ 79 / BJ42 Spezial( Little Frog )
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- toyofluesterer
- Beiträge: 573
- Registriert: 12. Dezember 2006 11:34
- Wohnort: Frankfurt
Re: LKW-Zulassung möglich
das geht viel bei den versicherungen inzwischen !
------------aber privatgenutzter lkw ist halt schlecht wenn du das fahrzeug absetzten willst
-----dann bist du in erklärungsnot (es sei denn du nutzt ihn wirklich + ausschließlich privat)
f.
------------aber privatgenutzter lkw ist halt schlecht wenn du das fahrzeug absetzten willst
-----dann bist du in erklärungsnot (es sei denn du nutzt ihn wirklich + ausschließlich privat)
f.
Zuletzt geändert von toyofluesterer am 23. August 2011 12:13, insgesamt 1-mal geändert.
Lieber Gott, gib mir die Gelassenheit eines Stuhls, der muss auch mit jedem Arsch klarkommen
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- Christian Foerst
- Beiträge: 371
- Registriert: 4. Dezember 2001 01:06
- Wohnort: Neustadt-Glewe
Re: LKW-Zulassung möglich
Habe für meinen BJ73 auch eine LKW-Zulassung, aber bei der HUK-Coburg nennt er sich natürlich
"LIEFERWAGEN"!!!
40%, Regionalklasse B7, SF 3, 273,86 €
"LIEFERWAGEN"!!!
40%, Regionalklasse B7, SF 3, 273,86 €
Christian F., Hamburg
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Re: LKW-Zulassung möglich
Christian Foerst hat geschrieben:Habe für meinen BJ73 auch eine LKW-Zulassung, aber bei der HUK-Coburg nennt er sich natürlich
"LIEFERWAGEN"!!!
40%, Regionalklasse B7, SF 3, 273,86 €
Jährlich?? das wär ja superbillig!!
Ich bezahle bei der DEVK als Lieferwagen bis 1000 kg Nutzlast 578,51 € / Jahr für die Haftpflichtversicherung
Gruß
Wilfried
Wilfried
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- Christian Foerst
- Beiträge: 371
- Registriert: 4. Dezember 2001 01:06
- Wohnort: Neustadt-Glewe
Re: LKW-Zulassung möglich
bär hat geschrieben:Jährlich?? das wär ja superbillig!!
Ich bezahle bei der DEVK als Lieferwagen bis 1000 kg Nutzlast 578,51 € / Jahr für die Haftpflichtversicherung
okokokeh, ich gebe zu, da war ich doch sehr schnell mit meiner Aussage! Wenn ich meine Überweisungen durchgehe, muß ich feststellen, dass ich den Betrag 2x im Jahr überweise
Sind also insgesamt 547,72 €
Christian F., Hamburg
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Re: LKW-Zulassung möglich
Mein 78er ist auch ein LKW und als Wohnmobil bei der Allianz versichert, macht dann ca. 450,-€ im Jahr.
Stand vor dem gleichen Problem und hab die LKW Umschreibung fast gecancelt, aber Tatsache bleibt; mit Versicherungen kann man handeln, mit dem Finanzamt nie !
Stand vor dem gleichen Problem und hab die LKW Umschreibung fast gecancelt, aber Tatsache bleibt; mit Versicherungen kann man handeln, mit dem Finanzamt nie !
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offroadsegler
- Beiträge: 428
- Registriert: 1. Juli 2009 10:47
- Wohnort: 54518 Greverath
Re: LKW-Zulassung möglich
Bei der ganzen Kostenanneliese nicht vergessen dass Du Sonntags mit LKW Zulassung keinen Hänger ziehen darfst
und vor Abschluss der Versicherung, wir waren mit unserem Lux (LKW) auch bei AXA, mal die Gültigkeit der Ver-
sicherung fürs Ausland checken. Nicht alle Länder die mancheiner im Urlaub erreicht sind automatisch eingeschlossen.
Gruss
Michael
und vor Abschluss der Versicherung, wir waren mit unserem Lux (LKW) auch bei AXA, mal die Gültigkeit der Ver-
sicherung fürs Ausland checken. Nicht alle Länder die mancheiner im Urlaub erreicht sind automatisch eingeschlossen.
Gruss
Michael
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- landcruiser
- Beiträge: 16734
- Registriert: 17. Mai 2001 23:14
LKW-Zulassung möglich
Sonntagsfahrverbot?
Hört hört
...
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Hört hört
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Re: LKW-Zulassung möglich
Hallo zusammen ,
ich verstehe die ganze Diskusion nicht . Wir reden hier von 2 unterschiedlichen
Zuständigkeiten .
Mein 78 er läuft beim Finanzamt als LKW . Die Papiere wurden jedoch nie geändert
da laut Aussage der Finanzbeamtin Sie das nicht interressiert .
Das heißt laut Papieren fahre ich einen PKW und versichere somit auch einen PKW
Nach Begutachtung meines Taxis durch die Finanzbeamtin habe ich eine auf LKW Tarif
geänderte Rechnung erhalten .
Warum lasst ihr eure Papiere bei TÜV ändern ?
Gruß Alex
ich verstehe die ganze Diskusion nicht . Wir reden hier von 2 unterschiedlichen
Zuständigkeiten .
Mein 78 er läuft beim Finanzamt als LKW . Die Papiere wurden jedoch nie geändert
da laut Aussage der Finanzbeamtin Sie das nicht interressiert .
Das heißt laut Papieren fahre ich einen PKW und versichere somit auch einen PKW
Nach Begutachtung meines Taxis durch die Finanzbeamtin habe ich eine auf LKW Tarif
geänderte Rechnung erhalten .
Warum lasst ihr eure Papiere bei TÜV ändern ?
Gruß Alex
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Re: LKW-Zulassung möglich
Hallo Apolzi,
Du hast recht, ich verstehe die Änderung in den Fahrzeugpapieren von PKW auf LKW auch nicht.
Mein 78er wurde auch nach LKW versteuert, obwohl er lt. Papieren ein PKW war.
Das mit der Änderung der Fahrzeugpapiere ist nur dann relevant, wenn dea Fahrzeug als WoMo zugelassen werden soll.
Versicherungen versichern nach dem Eintrag in den Fahrzeugpapieren, so bekommst Du eine WoMo-Versicherung nur dann, wenn auch WoMo in den Papieren steht.
Eine entsprechende Bestätigung stellt der TÜV aus, mit der man dann bei der Zulassungsstelle die Papiere ändern lassen kann.
Aber Achtung !
Der TÜV erstellt auch dann eine Bestätigung, wenn es sich um ein sog. 'unechtes Wohnmobil' handelt, also die Mindesthöhe von 1,70m unterschritten wird.
Diese 'unechten WoMos' werden - dazu gibt es bereits zahlreiche Gerichtsurteile - gnadenlos nach Hubraum besteuert.
Was die Änderung der Fahrzeugpapiere von PKW auf LKW bringen soll, erschließt sich mir nicht
.
Liebe Grüße,
Stephan
Du hast recht, ich verstehe die Änderung in den Fahrzeugpapieren von PKW auf LKW auch nicht.
Mein 78er wurde auch nach LKW versteuert, obwohl er lt. Papieren ein PKW war.
Das mit der Änderung der Fahrzeugpapiere ist nur dann relevant, wenn dea Fahrzeug als WoMo zugelassen werden soll.
Versicherungen versichern nach dem Eintrag in den Fahrzeugpapieren, so bekommst Du eine WoMo-Versicherung nur dann, wenn auch WoMo in den Papieren steht.
Eine entsprechende Bestätigung stellt der TÜV aus, mit der man dann bei der Zulassungsstelle die Papiere ändern lassen kann.
Aber Achtung !
Der TÜV erstellt auch dann eine Bestätigung, wenn es sich um ein sog. 'unechtes Wohnmobil' handelt, also die Mindesthöhe von 1,70m unterschritten wird.
Diese 'unechten WoMos' werden - dazu gibt es bereits zahlreiche Gerichtsurteile - gnadenlos nach Hubraum besteuert.
Was die Änderung der Fahrzeugpapiere von PKW auf LKW bringen soll, erschließt sich mir nicht
.Liebe Grüße,
Stephan
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Re: LKW-Zulassung möglich
Hallo an Alle!
Sorry, dass ich´s nicht hinbekomme ein eigenes Thema zu eröffnen, ich bitte um Nachsicht. Es passt aber denk ich hier dazu..
Ich heiße Mario, wohne bei München und habe mir vor ein paar Tagen einen J9, KZJ95, Bj. 96 gekauft.. leider etwas zu schnell, da alle mir vorher erklärten Möglichkeiten, die Euro 2 Norm zu erreichen nicht funktionierten. Habe mich an Toyota, (Werk) von Toyota empfohlene Tuner, das Finanzamt, den TÜV und den Pabst gewendet.. Der war nicht zu sprechen.
Es sieht so aus, als wäre meine letzte Möglichkeit nicht Haus und Hof für die Steuer verpfänden zu müssen die, eine Lkw-Zulassung zu machen. Hab ich auch nix dagegen. Morgen entscheidet sich, ob das funzt, da der Finanzbeamte den ich am Rohr hatte nur ablas und keine detaillierten Fragen beantworten konnte. Morgen sei der Fachmann da. Könnt ihr mir bitte kurzfristig Tipps auch für dieses Gespräch geben? Kann grundsätzlich jeder seinen Pkw, wenn er die Anforderungen eines geschlossenen Kasten erfüllt, als Lkw zulassen oder muss ich irgendwie erzählen, dass ich täglich tonnenweise Granit aus dem Gebirge zu holen habe?
Gibts sonst Möglichkeiten oder Dinge, die ich beachten muss?
Vielen Dank im Voraus und sorry nochmal für den sicher falschen Weg...
P.S. Bin vom Landcruiser total infiziert und will ihn auf keinen Fall mehr hergeben!!! Hilfe! :0)
LG Mario
Sorry, dass ich´s nicht hinbekomme ein eigenes Thema zu eröffnen, ich bitte um Nachsicht. Es passt aber denk ich hier dazu..
Ich heiße Mario, wohne bei München und habe mir vor ein paar Tagen einen J9, KZJ95, Bj. 96 gekauft.. leider etwas zu schnell, da alle mir vorher erklärten Möglichkeiten, die Euro 2 Norm zu erreichen nicht funktionierten. Habe mich an Toyota, (Werk) von Toyota empfohlene Tuner, das Finanzamt, den TÜV und den Pabst gewendet.. Der war nicht zu sprechen.
Es sieht so aus, als wäre meine letzte Möglichkeit nicht Haus und Hof für die Steuer verpfänden zu müssen die, eine Lkw-Zulassung zu machen. Hab ich auch nix dagegen. Morgen entscheidet sich, ob das funzt, da der Finanzbeamte den ich am Rohr hatte nur ablas und keine detaillierten Fragen beantworten konnte. Morgen sei der Fachmann da. Könnt ihr mir bitte kurzfristig Tipps auch für dieses Gespräch geben? Kann grundsätzlich jeder seinen Pkw, wenn er die Anforderungen eines geschlossenen Kasten erfüllt, als Lkw zulassen oder muss ich irgendwie erzählen, dass ich täglich tonnenweise Granit aus dem Gebirge zu holen habe?
Gibts sonst Möglichkeiten oder Dinge, die ich beachten muss?
Vielen Dank im Voraus und sorry nochmal für den sicher falschen Weg...
P.S. Bin vom Landcruiser total infiziert und will ihn auf keinen Fall mehr hergeben!!! Hilfe! :0)
LG Mario
Hilux Doka 3,0 Aut. Exe, 265/70R17, Koni Heavy Track Raid, Asfir Front, Bravo Snorkel, Asfir UFS, ARB Hardtop, CB, Webasto.
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Re: LKW-Zulassung möglich
Es ist hier schon xxxfach geschrieben worden, aber egal:
Voraussetzung für die Besteuerung nach Gewicht ist nicht, dass das Fahrzeug als Lkw zugelassen ist, sondern, dass es das Finanzamt als "anderes Fahrzeug" (§2 iVm §8 KraftStG) anerkennt.
Dafür wird in der Regel verlangt, dass die hintere Sitzbank entfernt ist, die Gurtverankerungspunkte hinten unbrauchbar (verschweisst) gemacht wurden und, dass eine Trennwand den Laderaum abtrennt. Verblechung der hinteren Scheiben sollte nicht verlangt werden.
Dann dem Finanzamt den vorführen, dass "die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche kleiner ist als die Hälfte der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs", so dass der Wagen nicht als Personenkraftwagen (im steuerrechtlichen Sinne!!!) sondern als anderes Fahrzeug anzusehen ist.
Gruß,
Timo
Voraussetzung für die Besteuerung nach Gewicht ist nicht, dass das Fahrzeug als Lkw zugelassen ist, sondern, dass es das Finanzamt als "anderes Fahrzeug" (§2 iVm §8 KraftStG) anerkennt.
Dafür wird in der Regel verlangt, dass die hintere Sitzbank entfernt ist, die Gurtverankerungspunkte hinten unbrauchbar (verschweisst) gemacht wurden und, dass eine Trennwand den Laderaum abtrennt. Verblechung der hinteren Scheiben sollte nicht verlangt werden.
Dann dem Finanzamt den vorführen, dass "die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche kleiner ist als die Hälfte der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs", so dass der Wagen nicht als Personenkraftwagen (im steuerrechtlichen Sinne!!!) sondern als anderes Fahrzeug anzusehen ist.
Gruß,
Timo
ABSOLUT. LC HJ60 - when in doubt, floor it !
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LC 78 - der RAMBLER - when you're ready to get serious !
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- DerAustralier
- Beiträge: 12482
- Registriert: 18. Juni 2002 19:21
- Wohnort: Daheim
Re: LKW-Zulassung möglich
Timo hat geschrieben:....
Verblechung der hinteren Scheiben sollte nicht verlangt werden.
...
was hat es mit dem "sollte" auf sich ?
muss man, oder muss man nicht ?
Martin (HZJ75 + VW Iltis)
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