a) Dem Petenten wird das Ergebnis der Prüfung in einem vereinfachten Verfahren durch den Ausschussdienst mitgeteilt. Der Petent kann somit sein Anliegen noch einmal kritisch über-prüfen und entscheiden, ob er seine Petition aufrechterhält.
b) Der Ausschussdienst erstellt für die parlamentarische Beratung eine Beschluss¬empfehlung mit Begründung. Der Petitionsausschuss berät die Petition und verabschiedet eine Empfeh-lung, über die der Deutsche Bundestag beschließt. Der Petent wird dann abschließend über das Ergebnis der Beratungen zu seiner Petition informiert.
9. Ergibt die Beratung im Petitionsausschuss, dass die Petition insgesamt oder teilweise begründet ist, fasst der Deutsche Bundestag auf Empfehlung des Petitionsausschusses einen ent-sprechenden Beschluss, der dem Petenten und der Bundesregierung übermittelt wird.
10. Die Bundesregierung ist wegen des Grundsatzes der Gewaltenteilung nicht verpflichtet, dem Beschluss des Deutschen Bundestages zu folgen. In diesem Fall muss sie jedoch ihre abwei-chende Haltung gegenüber dem Petitionsausschuss begründen.
Das beschriebene umfängliche Prüfungsverfahren ist nicht in wenigen Wochen durchzuführen. Bitte bedenken Sie auch: Sachstandsanfragen führen angesichts der Fülle der im Ausschussdienst zu bearbeitenden Vorgänge in aller Regel zu Verzögerungen in der Petitionsbearbeitung. Es wird deshalb gebeten, davon Abstand zu nehmen.
Grüße vom Fuzzymobil, Michi.
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Behaupte mal, EU-Europa soll via Ukrainekonflikt "sturmreif" für TTIP gemacht werden. Mit ein Grund für diese schwachsinnigen Sanktionen gegen Russland.
______________________________________________________________________________ Wir schaffen das