steuer sparen beim 125 ps diesel (J9)
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ananta11
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steuer sparen beim 125 ps diesel (J9)
Zurzeit ist der Presse zu entnehmen, dass die Grundlage zur Gewichtsbesteuerung für PKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht größer als 2800 kg wegfällt. Dies beruht auf einer Änderung der StVZO, in der der §23 Abs. 6a gestrichen wird. Man erzielt so eine Anpassung an die Richtlinie 70/156/EWG, in der die Fahrzeuge beschrieben werden.
Mit dem Wegfall des §23 Abs. 6a entfällt auch eine wichtige Grundlage zur Begründung des Urteils VII-R-115/97 vom Bundesfinanzhof, worauf die Gewichtsbesteuerung von PKW mit einem größeren zulässigen Gesamtgewicht als 2800 kg beruht.
Bis zum Inkrafttreten der Änderung der StVZO ist eine Übergangsfrist von 6 Monaten vorgesehen. Diese Frist läuft Anfang April 2005 aus. Somit besteht ab diesem Zeitpunkt theoretisch die Möglichkeit, sich fiskalisch nicht mehr auf die o.g. Gewichtsgrenze zu beziehen und somit diese Fahrzeuge nach Hubraum zu besteuern.
Die letztendliche Beschreibung der Durchführung und Umsetzung ist Sache der Finanzbehörden. Dieser Vorgang ist momentan noch nicht abgeschlossen. Mit einer Umsetzungsrichtlinie der Finanzbehörden werden sich dann auch erst die Details abwägen lassen. Erst dann wird es Klarheit geben, welche Fahrzeugtypen mit welchem zulässigen Gesamtgewicht nach Hubraum besteuert werden, ob es einen "Bestandsschutz" für angemeldete Fahrzeuge und ob es eine "Ausnahmeregelung" für Gewerbetreibende geben wird.
Unter Umständen muss im Vorfeld auch noch das Kraftfahrzeugsteuergesetz durch den Bund geändert werden. Ein Termin für eine solche Gesetzesänderung steht zurzeit noch nicht fest, dies dürfte jedoch, falls es erforderlich ist und es alle Instanzen durchlaufen hat, einiges an Zeit in Anspruch nehmen.
Einmal angenommen, dies ist alles abgeschlossen und Sie müssten dann Ihr Fahrzeug nach Hubraum versteuern, können Sie den derzeitigen zu zahlenden Jahressteuersatz unter Zuhilfenahme der Broschüre: „Kfz-Steuer für PKW“ des
Bundesministeriums der Finanzen ermitteln. Sie finden diese Broschüre z.B. zum Download unter:
http://www.bundesfinanzministerium.de/A ... er-PKW.pdf
Für TOYOTA Fahrzeuge gilt, dass diese nach den jeweilig aktuellen Vorschriften / Richtlinien homologiert wurden.
Eine sog. Umschlüsselung auf eine andere Schlüsselnummer, mit dem Hintergrund eine andere Einstufung für die Hubraumbesteuerung zu erhalten, funktioniert nur für die ersten TOYOTA Landcruiser J9 mit dem 1 KZ-TE Motor (3 Liter Turbo Diesel mit 92 kW), die die Abgasschlüsselnummer 23 haben. Diese Fahrzeuge können auf die Schlüsselnummer 29 umgeschrieben werden. Hierzu liegt dem TOYOTA Handel ein Kundendienst-Rundschreiben mit der Kennung: O/7/98 vor. Sprechen Sie hierzu bitte bei Bedarf Ihren TOYOTA Händler an.
Für die anderen "schweren" Toyota Fahrzeuge gibt es leider keine Variante in eine andere / bessere Schadstoffklasse zu gelangen, die durch die TOYOTA Deutschland GmbH angeboten wird. Es befinden sich momentan auch keine Umrüstsätze für die Abgasnachbehandlung, Partikel- / Russfilter oder ähnliche Systeme durch TOYOTA in der Entwicklung. Inwieweit der freie Markt hier eine Lösung entwickelt oder anbietet können wir Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt leider nicht beantworten.
Hierzu empfehlen wir Ihnen die entsprechenden Artikel in der Fachpresse zu verfolgen.
Wir hoffen mit diesen Zeilen zur Klärung beigetragen zu haben.
Mit den besten Grüßen aus Köln
Ihr TOYOTA Team
(Edited by ananta11 at 16:00 am 21. Feb. 2005)
Mit dem Wegfall des §23 Abs. 6a entfällt auch eine wichtige Grundlage zur Begründung des Urteils VII-R-115/97 vom Bundesfinanzhof, worauf die Gewichtsbesteuerung von PKW mit einem größeren zulässigen Gesamtgewicht als 2800 kg beruht.
Bis zum Inkrafttreten der Änderung der StVZO ist eine Übergangsfrist von 6 Monaten vorgesehen. Diese Frist läuft Anfang April 2005 aus. Somit besteht ab diesem Zeitpunkt theoretisch die Möglichkeit, sich fiskalisch nicht mehr auf die o.g. Gewichtsgrenze zu beziehen und somit diese Fahrzeuge nach Hubraum zu besteuern.
Die letztendliche Beschreibung der Durchführung und Umsetzung ist Sache der Finanzbehörden. Dieser Vorgang ist momentan noch nicht abgeschlossen. Mit einer Umsetzungsrichtlinie der Finanzbehörden werden sich dann auch erst die Details abwägen lassen. Erst dann wird es Klarheit geben, welche Fahrzeugtypen mit welchem zulässigen Gesamtgewicht nach Hubraum besteuert werden, ob es einen "Bestandsschutz" für angemeldete Fahrzeuge und ob es eine "Ausnahmeregelung" für Gewerbetreibende geben wird.
Unter Umständen muss im Vorfeld auch noch das Kraftfahrzeugsteuergesetz durch den Bund geändert werden. Ein Termin für eine solche Gesetzesänderung steht zurzeit noch nicht fest, dies dürfte jedoch, falls es erforderlich ist und es alle Instanzen durchlaufen hat, einiges an Zeit in Anspruch nehmen.
Einmal angenommen, dies ist alles abgeschlossen und Sie müssten dann Ihr Fahrzeug nach Hubraum versteuern, können Sie den derzeitigen zu zahlenden Jahressteuersatz unter Zuhilfenahme der Broschüre: „Kfz-Steuer für PKW“ des
Bundesministeriums der Finanzen ermitteln. Sie finden diese Broschüre z.B. zum Download unter:
http://www.bundesfinanzministerium.de/A ... er-PKW.pdf
Für TOYOTA Fahrzeuge gilt, dass diese nach den jeweilig aktuellen Vorschriften / Richtlinien homologiert wurden.
Eine sog. Umschlüsselung auf eine andere Schlüsselnummer, mit dem Hintergrund eine andere Einstufung für die Hubraumbesteuerung zu erhalten, funktioniert nur für die ersten TOYOTA Landcruiser J9 mit dem 1 KZ-TE Motor (3 Liter Turbo Diesel mit 92 kW), die die Abgasschlüsselnummer 23 haben. Diese Fahrzeuge können auf die Schlüsselnummer 29 umgeschrieben werden. Hierzu liegt dem TOYOTA Handel ein Kundendienst-Rundschreiben mit der Kennung: O/7/98 vor. Sprechen Sie hierzu bitte bei Bedarf Ihren TOYOTA Händler an.
Für die anderen "schweren" Toyota Fahrzeuge gibt es leider keine Variante in eine andere / bessere Schadstoffklasse zu gelangen, die durch die TOYOTA Deutschland GmbH angeboten wird. Es befinden sich momentan auch keine Umrüstsätze für die Abgasnachbehandlung, Partikel- / Russfilter oder ähnliche Systeme durch TOYOTA in der Entwicklung. Inwieweit der freie Markt hier eine Lösung entwickelt oder anbietet können wir Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt leider nicht beantworten.
Hierzu empfehlen wir Ihnen die entsprechenden Artikel in der Fachpresse zu verfolgen.
Wir hoffen mit diesen Zeilen zur Klärung beigetragen zu haben.
Mit den besten Grüßen aus Köln
Ihr TOYOTA Team
(Edited by ananta11 at 16:00 am 21. Feb. 2005)
Endlich bin ich ein M1 AF!
Her mit der Steuer!
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steuer sparen beim 125 ps diesel (J9)
Hallo zusammen
In der Zeitschrift 4WHEEL Fun steht zum Thema Steuer folgendes.
Wie wir inzwischen erfahren haben, wollen die Finanzämter ab 1.5.05 grundsätzlich alle Fahrzeuge der Kategorie AF wie Pkw nach Hubraum besteuern. Das ist insofern auch folgerichtig, weil das Finanzamt ja nicht wissen kann, ob ein einzelnes Fahrzeug die Nutzlastregel der EU Richtlinie (mehr als 136kg pro Sitzplatz) erfüllt. Alle betroffenen Fahrzeughalter werden also geänderte Steuerbescheide erhalten. Dagegen sollte man Einspruch einlegen, mit dem Verweis auf die EU-Richtlinie 2001/116/EG. Ein Musterschreiben ans Finanzamt bieten das Heft auf der Website www.motor.de zum Download an, ebenfalls die vollständige Richtlinie.
Nach der bislang geltenden Rechtslage dürfen Fahrzeuge, die laut dieser Richtlinie nicht als Fahrzeuge der Klasse M1 gelten, nicht als Pkw besteuert werden. Doch wenn die Steuergesetze dementsprechend geändert werden, lohnt sich ein Einspruch : man kann davon ausgehen, das es mehrere Gerichtsverfahren zum Thema geben wird, an deren Ende eine entgültige Klärung stehen wird.
Gruß
Siegfried
In der Zeitschrift 4WHEEL Fun steht zum Thema Steuer folgendes.
Wie wir inzwischen erfahren haben, wollen die Finanzämter ab 1.5.05 grundsätzlich alle Fahrzeuge der Kategorie AF wie Pkw nach Hubraum besteuern. Das ist insofern auch folgerichtig, weil das Finanzamt ja nicht wissen kann, ob ein einzelnes Fahrzeug die Nutzlastregel der EU Richtlinie (mehr als 136kg pro Sitzplatz) erfüllt. Alle betroffenen Fahrzeughalter werden also geänderte Steuerbescheide erhalten. Dagegen sollte man Einspruch einlegen, mit dem Verweis auf die EU-Richtlinie 2001/116/EG. Ein Musterschreiben ans Finanzamt bieten das Heft auf der Website www.motor.de zum Download an, ebenfalls die vollständige Richtlinie.
Nach der bislang geltenden Rechtslage dürfen Fahrzeuge, die laut dieser Richtlinie nicht als Fahrzeuge der Klasse M1 gelten, nicht als Pkw besteuert werden. Doch wenn die Steuergesetze dementsprechend geändert werden, lohnt sich ein Einspruch : man kann davon ausgehen, das es mehrere Gerichtsverfahren zum Thema geben wird, an deren Ende eine entgültige Klärung stehen wird.
Gruß
Siegfried
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- Onkelchen
- Landfrau
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Quote: from Siegfried on 17:23 am 21. Feb. 2005
Ein Musterschreiben ans Finanzamt bieten das Heft auf der Website www.motor.de zum Download an, ebenfalls die vollständige Richtlinie.
Hmmm...
Irgendwie kommt da nur ein Haufen Musikkram und nervige Popups.
Wo genau finde ich das denn ?
Viele Grüße
Onkelchen
Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die der Leute, die die Welt nie angeschaut haben.
(Alexander von Humboldt)
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ananta11
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nicht motor.de , www.motor-on.de wars. hier der Link, muss ma scho suchn, gell:
http://www.4-wheel-fun.de/__C1256BF0004 ... enDocument
musst Du gucken!
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Endlich bin ich ein M1 AF!
Her mit der Steuer!
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Von wo nach wo wollt Ihr denn?
EuroII gibt's zumindest virtuell schon, für KJ90 / 95:
http://autokat.de/Toyota.html
(Edited by moritz at 19:08 am 23. Feb. 2005)
EuroII gibt's zumindest virtuell schon, für KJ90 / 95:
http://autokat.de/Toyota.html
(Edited by moritz at 19:08 am 23. Feb. 2005)
Grüße vom Möchtegern-Sowjet
sbJ40[url=http://www.sbj40.gmxhome.de/Jemand_noch_einen_kleinen_sbJ40,_vielleicht.htm]*[/url]:
sooner or later a little ZiL, but still
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Kann es sein, daß sich das für Euch erst nach vier Jahren rechnet?
Dann würde ich auch noch nach besseren Angeboten gucken...
Halt, 2 1/2 beim Diesel, oder? Na ja....
(Edited by moritz at 19:35 am 23. Feb. 2005)
Dann würde ich auch noch nach besseren Angeboten gucken...Halt, 2 1/2 beim Diesel, oder? Na ja....
(Edited by moritz at 19:35 am 23. Feb. 2005)
Grüße vom Möchtegern-Sowjet
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hat den kat von reich und sohn schon jemand drin? hält der ? und geht das auto noch?
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steuer sparen beim 125 ps diesel (J9)
Hallo!
Nein, über die Haltbarkeit ist mir nichts bekannt.
Ich hatte mich mal bei Vitkus (www.KatShop.de) erkundingt. Die bieten einen Kat für den J9 für 864,20€ (inc. Mwst) an.
Die Mitarbeiterin dort sagte mir allerdings ich sollte in jedem Fall noch abwarten.
Gruss
Jens
Nein, über die Haltbarkeit ist mir nichts bekannt.
Ich hatte mich mal bei Vitkus (www.KatShop.de) erkundingt. Die bieten einen Kat für den J9 für 864,20€ (inc. Mwst) an.
Die Mitarbeiterin dort sagte mir allerdings ich sollte in jedem Fall noch abwarten.
Gruss
Jens
KJ 95 Special, Bj. 02/1999
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Ich habe mi in meinen LC9 einen Oxikat einbauen lassen. Ich fahr jetzt mit EURO 2.
Gruß Giaco
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Hallo Giaco,
ich habe mir auch einen OXI Kat nachrüsten lassen auf EURO2 ist Deiner auch von www.mayr-tuning.de??
gruß Wilbert
ich habe mir auch einen OXI Kat nachrüsten lassen auf EURO2 ist Deiner auch von www.mayr-tuning.de??
gruß Wilbert
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