lc 95 ist ein m1 af
-
ananta11
- Beiträge: 101
- Registriert: 17. Juni 2004 10:00
- Wohnort: landkreis Roth in Franken, annektiert von Bayern seit 1806
lc 95 ist ein m1 af
heute hat mein LC95 125 PS den Eintrag vom TÜV erhalten "..erfüllt auch Anforderungen lt. 2001/116/EG ...AF". Jetzt machts scheints der TÜV wieder. War in Nürnberg ! Und LRA Roth hats auch in den Schein geschrieben. Nächste Station: Steuer anfechten. Auch schon begonnen mit Widerspruch gegen Steuerbescheid PKW.
Daumen drücken!
(Edited by ananta11 at 13:14 am 10. June 2005)
Daumen drücken!
(Edited by ananta11 at 13:14 am 10. June 2005)
Endlich bin ich ein M1 AF!
Her mit der Steuer!
Her mit der Steuer!
| Link: | |
| BBcode: | |
| HTML: | |
| Hide post links |
lc 95 ist ein m1 af
Hi,
das ist ja cool, dann kann ich ja man zu meinem Tüv und wenn der nicht will zum Dekra
Gruß Volker
das ist ja cool, dann kann ich ja man zu meinem Tüv und wenn der nicht will zum Dekra

Gruß Volker
| Link: | |
| BBcode: | |
| HTML: | |
| Hide post links |
lc 95 ist ein m1 af
Ich weiß nicht was der Tüv in Nürnberg so macht aber ich hab heute bei 3 Stück angerufen und keiner wollte mir was eintragen. (Raum Stuttgart)

Gruß Volker

Gruß Volker
| Link: | |
| BBcode: | |
| HTML: | |
| Hide post links |
lc 95 ist ein m1 af
Hi !
Wollte auch gleich los - habe aber vorher angerufen:
Nix zu machen. Der TÜV in Sinsheim (Baden-Württemberg) trägt keine Änderung auf AF ein!
Jens
Wollte auch gleich los - habe aber vorher angerufen:
Nix zu machen. Der TÜV in Sinsheim (Baden-Württemberg) trägt keine Änderung auf AF ein!
Jens
KJ 95 Special, Bj. 02/1999
| Link: | |
| BBcode: | |
| HTML: | |
| Hide post links |
lc 95 ist ein m1 af
Hi !
Nochmal ich. Geht mal auf www.proallrad.com. Unter "Aktuelles" steht das der TÜV in Berlin und Nürnberg wieder Umschlüsselt.
Gruss
Jens
Nochmal ich. Geht mal auf www.proallrad.com. Unter "Aktuelles" steht das der TÜV in Berlin und Nürnberg wieder Umschlüsselt.
Gruss
Jens
KJ 95 Special, Bj. 02/1999
| Link: | |
| BBcode: | |
| HTML: | |
| Hide post links |
-
ananta11
- Beiträge: 101
- Registriert: 17. Juni 2004 10:00
- Wohnort: landkreis Roth in Franken, annektiert von Bayern seit 1806
lc 95 ist ein m1 af
...aber Buschtaxi.de war schneller!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Habe mit dem Proallradler gesprochen. Der hat jetzt Klage wegen der Einstufung eingereicht. M1AF kann nicht PKW sein (M1). Bei dem Tempo der Justiz fährt mein Toyo als Becksbierdose rum , wenn das geurteilt wird. Trotzdem, wer sich nicht wehrt, ist die Gewichtssteuer nicht wert.
Arme Rheinische und Gelbfüßler:
War es nicht der TÜV Rheinland-Pfalz, der die anderen dazu aufgehetzt hat? Dort sitzt ein Homologations-"Beamter", der mir schon mal telefonisch seine Rechtsauffassung mitgeteilt hat:
Nur er darf typisieren und nur bei Herstellern, wenns neu eingeführt wird, das Auto.
Oh grosser Bwana-Sahib-Master , ehrfurchtsvoll verneigen wir uns vor Deiner Allmacht. Mercedes G hast Du in Deiner für uns Unwürdige nicht begreifbaren Allwissenheit M1AF geschlüsselt, J12 auch. Aber es lag in Deiner Grossmut, den J9 zu einem klitzekleinen Kombi-PKW zu erklären. Und es muss nun für alle Zeit so bleiben, denn sonst wäre ja Deine Unfehlbarkeit in Frage gestellt. Da sei Benedikt der zweite vor!!
(Edited by ananta11 at 8:47 am 15. June 2005)
Habe mit dem Proallradler gesprochen. Der hat jetzt Klage wegen der Einstufung eingereicht. M1AF kann nicht PKW sein (M1). Bei dem Tempo der Justiz fährt mein Toyo als Becksbierdose rum , wenn das geurteilt wird. Trotzdem, wer sich nicht wehrt, ist die Gewichtssteuer nicht wert.
Arme Rheinische und Gelbfüßler:
War es nicht der TÜV Rheinland-Pfalz, der die anderen dazu aufgehetzt hat? Dort sitzt ein Homologations-"Beamter", der mir schon mal telefonisch seine Rechtsauffassung mitgeteilt hat:
Nur er darf typisieren und nur bei Herstellern, wenns neu eingeführt wird, das Auto.
Oh grosser Bwana-Sahib-Master , ehrfurchtsvoll verneigen wir uns vor Deiner Allmacht. Mercedes G hast Du in Deiner für uns Unwürdige nicht begreifbaren Allwissenheit M1AF geschlüsselt, J12 auch. Aber es lag in Deiner Grossmut, den J9 zu einem klitzekleinen Kombi-PKW zu erklären. Und es muss nun für alle Zeit so bleiben, denn sonst wäre ja Deine Unfehlbarkeit in Frage gestellt. Da sei Benedikt der zweite vor!!
(Edited by ananta11 at 8:47 am 15. June 2005)
Endlich bin ich ein M1 AF!
Her mit der Steuer!
Her mit der Steuer!
| Link: | |
| BBcode: | |
| HTML: | |
| Hide post links |
-
ananta11
- Beiträge: 101
- Registriert: 17. Juni 2004 10:00
- Wohnort: landkreis Roth in Franken, annektiert von Bayern seit 1806
lc 95 ist ein m1 af
Hammer.
Habe gehört, Tüv Süd will mir nachträglich den Eintrag wieder wegnehmen!!!!!!!!
Habe gehört, Tüv Süd will mir nachträglich den Eintrag wieder wegnehmen!!!!!!!!
Endlich bin ich ein M1 AF!
Her mit der Steuer!
Her mit der Steuer!
| Link: | |
| BBcode: | |
| HTML: | |
| Hide post links |
lc 95 ist ein m1 af
@ananta
Wie meinst Du das ??? Wo hast das gehört ???
Also wenn, wäre dass echt der Hammer!!
Ciao, Gerhard
Wie meinst Du das ??? Wo hast das gehört ???
Also wenn, wäre dass echt der Hammer!!
Ciao, Gerhard
| Link: | |
| BBcode: | |
| HTML: | |
| Hide post links |
-
ananta11
- Beiträge: 101
- Registriert: 17. Juni 2004 10:00
- Wohnort: landkreis Roth in Franken, annektiert von Bayern seit 1806
lc 95 ist ein m1 af
es rauschte im Wald durch die Bäume, dass der Tüvler eine auf den Deckel bekommen hat und die Zentrale das rückgängig machen will. Habe jetzt einen Anwalt, denn Landcruiser ist des Anwalts Liebling...
Endlich bin ich ein M1 AF!
Her mit der Steuer!
Her mit der Steuer!
| Link: | |
| BBcode: | |
| HTML: | |
| Hide post links |
-
ananta11
- Beiträge: 101
- Registriert: 17. Juni 2004 10:00
- Wohnort: landkreis Roth in Franken, annektiert von Bayern seit 1806
lc 95 ist ein m1 af
Mein EU-Import aus Österreich hat eine EU Genehmigungsnummer, die auf eine Typisierung in Belgien hinweist. Das heisst, es gibt keine deutsche , sondern eine europäische, die in Belgien ausgestellt ist.
Auf Seite 4 des Briefes steht bei Euch evtl. die sonst übliche deutsche. Bei mir steht nix, nur in den österreichischen Originalpapieren. Lt. Toyota gibts auch noch andere, je nach Typ/Ausführung, etc. . Was habt Ihr da stehen?
NUMMERIERUNGSSCHEMA DER EG-FAHRZEUG-TYPGENEHMIGUNG (1)
1. Die Typgenehmigungsnummer besteht wie nachstehend im Einzelnen beschrieben bei Typgenehmigungen des vollst
ändigen Fahrzeugs aus vier und bei Typgenehmigungen von Systemen, Bauteilen und selbständigen technischen
Einrichtungen aus fünf Abschnitten. Die Abschnitte werden jeweils durch das Zeichen *;getrennt.
Abschnitt 1: Der Kleinbuchstabe e*gefolgt von den Kennbuchstaben oder der Kennziffer des Mitgliedstaats,
der die EG-Typgenehmigung erteilt hat:
1 für Deutschland;
2 für Frankreich;
3 für Italien;
4 für die Niederlande;
5 für Schweden;
6 für Belgien;
9 für Spanien;
11 für das Vereinigte Königreich;
12 für Österreich;
13 für Luxemburg;
17 für Finnland;
18 für Dänemark;
21 für Portugal;
23 für Griechenland;
24 für Irland.
Hintergrund: In der Europäischen Verordnung steht, man muss dort umtypisieren, wo die erste Typisierung dafür stattgefunden hat, genau in dem Land. Falls das stimmt, gehe ich nach Belgien und komme als echter AF zurück.
(Edited by ananta11 at 15:37 am 24. June 2005)
(Edited by ananta11 at 15:39 am 24. June 2005)
Auf Seite 4 des Briefes steht bei Euch evtl. die sonst übliche deutsche. Bei mir steht nix, nur in den österreichischen Originalpapieren. Lt. Toyota gibts auch noch andere, je nach Typ/Ausführung, etc. . Was habt Ihr da stehen?
NUMMERIERUNGSSCHEMA DER EG-FAHRZEUG-TYPGENEHMIGUNG (1)
1. Die Typgenehmigungsnummer besteht wie nachstehend im Einzelnen beschrieben bei Typgenehmigungen des vollst
ändigen Fahrzeugs aus vier und bei Typgenehmigungen von Systemen, Bauteilen und selbständigen technischen
Einrichtungen aus fünf Abschnitten. Die Abschnitte werden jeweils durch das Zeichen *;getrennt.
Abschnitt 1: Der Kleinbuchstabe e*gefolgt von den Kennbuchstaben oder der Kennziffer des Mitgliedstaats,
der die EG-Typgenehmigung erteilt hat:
1 für Deutschland;
2 für Frankreich;
3 für Italien;
4 für die Niederlande;
5 für Schweden;
6 für Belgien;
9 für Spanien;
11 für das Vereinigte Königreich;
12 für Österreich;
13 für Luxemburg;
17 für Finnland;
18 für Dänemark;
21 für Portugal;
23 für Griechenland;
24 für Irland.
Hintergrund: In der Europäischen Verordnung steht, man muss dort umtypisieren, wo die erste Typisierung dafür stattgefunden hat, genau in dem Land. Falls das stimmt, gehe ich nach Belgien und komme als echter AF zurück.
(Edited by ananta11 at 15:37 am 24. June 2005)
(Edited by ananta11 at 15:39 am 24. June 2005)
Endlich bin ich ein M1 AF!
Her mit der Steuer!
Her mit der Steuer!
| Link: | |
| BBcode: | |
| HTML: | |
| Hide post links |
lc 95 ist ein m1 af
Meine lieben Steuerzahler!
Ich erzähle Euch jetzt zwei Geschichten zum Thema:
Erstens: Ein Mandant von mir ist von Beruf Forstunternehmer. Als solcher fährt er einen HDJ 80. Mit dem neuen Steuerbescheid ist er zum Finanzamt und hat der für ihn zuständigen Dame erklärt, eine Verzehnfachung der Steuer nehme er nicht hin, das könne sein Betrieb nicht verkraften. Da sagt die arrogante Schnepfe: "Fahren Sie doch Touareg, der ist billiger."
Zweitens: Angeblich soll Toyota so dämlich gewesen sein und den J9 seinerzeit als M1-AC in Europa homologiert haben. Mein TÜV-Mensch in Bergisch Gladbach hat mir sogar die Nummer der Typengenehmigung dazu genannt. Und eine neue Homologierung könne nur der Hersteller selbst beantragen. Toyota Dtld. hat mir dazu telefonisch erklärt, Toyota berate gerade in Brüssel das Thema.
Also war erstmal wohl nix.
Viele Grüße in die Runde!
Andreas
Ich erzähle Euch jetzt zwei Geschichten zum Thema:
Erstens: Ein Mandant von mir ist von Beruf Forstunternehmer. Als solcher fährt er einen HDJ 80. Mit dem neuen Steuerbescheid ist er zum Finanzamt und hat der für ihn zuständigen Dame erklärt, eine Verzehnfachung der Steuer nehme er nicht hin, das könne sein Betrieb nicht verkraften. Da sagt die arrogante Schnepfe: "Fahren Sie doch Touareg, der ist billiger."
Zweitens: Angeblich soll Toyota so dämlich gewesen sein und den J9 seinerzeit als M1-AC in Europa homologiert haben. Mein TÜV-Mensch in Bergisch Gladbach hat mir sogar die Nummer der Typengenehmigung dazu genannt. Und eine neue Homologierung könne nur der Hersteller selbst beantragen. Toyota Dtld. hat mir dazu telefonisch erklärt, Toyota berate gerade in Brüssel das Thema.
Also war erstmal wohl nix.
Viele Grüße in die Runde!
Andreas
Wie immer viele Grüße!
Andreas
Andreas
| Link: | |
| BBcode: | |
| HTML: | |
| Hide post links |
-
ananta11
- Beiträge: 101
- Registriert: 17. Juni 2004 10:00
- Wohnort: landkreis Roth in Franken, annektiert von Bayern seit 1806
lc 95 ist ein m1 af
meiner war in Öschiland eine Tag lang beim Händler ein AC, mit EU-Genehmigungsnummer aus Belgien (s.o.). Das beruht laut Toyo A und D auf der nicht aufgelasteten 7-Sitz Version, weil dann das nötige Zulastgewicht von 68 Kgs je Beifahrersitz evtl. nicht passt und das Verhältnis zwischen Fahrgastraum und Gepäckraum ebenfalls nicht. Es gibt eine AF-Verhinderungs-Hilfe von Behörden , in der gesagt wird: (in etwa) "Prüfen, ob Gepäckraumlänge grösser als Fahrgastraumlängen. dann LKW / PKW-Entscheid." Da streiten sich aber die Geister, weil man die Rücksitzbank ganz umklappen kann, also verfügbar auf jeden Fall mehr für Gepäck. Nimmt man aber den Brief mit 5 Sitzen (meiner) und den aufgelasteten auf 1810 kg, dann ergeben sich ja über 300 kg "Luft", die übrigbleiben zum Regellimit für AF. Dann biste halt kein AC (gibt eh keine Limousine, von der der Kombi = AC "abgeleitet" wäre, und das steht so auch Reglement als Bedingung für AC) . Das in Belgien darf m.E. übrigens nicht nur der Toyo, sondern jeder, nur muss man zu der ursprünglich genehmigenden Stelle, also dort, wo die Belgier ihre Beamten sitzen haben (oder den "BüV", falls es sowas gibt). So stehts in der EU Regel.
"Änderungen der Genehmigung:
- Der Antrag auf Änderung oder Erweiterung einer Genehmigung ist ausschließlich an denjenigen Mitgliedstaat zu richten, der die ursprüngliche Genehmigung erteilt hat;
- die in den Beschreibungsunterlagen vorzunehmenden Änderungen sind unterschiedlicher Art, wenn es sich um ein Fahrzeug, ein System, ein Bauteil oder eine selbstständige technische Einheit handelt;
- neue Versuche oder Prüfungen im Anschluss an eine Änderung der Beschreibungsunterlagen sind zulässig, wenn der betreffende Mitgliedstaat dies für erforderlich hält; der Genehmigungsbogen und seine Anlagen werden dann nach diesen erneuten Prüfungen erstellt. "
Und genau das habe ich vor, wenn hier in Stoiberland alles nichts hilft.
(Edited by ananta11 at 11:47 am 27. June 2005)
(Edited by ananta11 at 13:58 am 29. June 2005)
"Änderungen der Genehmigung:
- Der Antrag auf Änderung oder Erweiterung einer Genehmigung ist ausschließlich an denjenigen Mitgliedstaat zu richten, der die ursprüngliche Genehmigung erteilt hat;
- die in den Beschreibungsunterlagen vorzunehmenden Änderungen sind unterschiedlicher Art, wenn es sich um ein Fahrzeug, ein System, ein Bauteil oder eine selbstständige technische Einheit handelt;
- neue Versuche oder Prüfungen im Anschluss an eine Änderung der Beschreibungsunterlagen sind zulässig, wenn der betreffende Mitgliedstaat dies für erforderlich hält; der Genehmigungsbogen und seine Anlagen werden dann nach diesen erneuten Prüfungen erstellt. "
Und genau das habe ich vor, wenn hier in Stoiberland alles nichts hilft.
(Edited by ananta11 at 11:47 am 27. June 2005)
(Edited by ananta11 at 13:58 am 29. June 2005)
Endlich bin ich ein M1 AF!
Her mit der Steuer!
Her mit der Steuer!
| Link: | |
| BBcode: | |
| HTML: | |
| Hide post links |




