Kfz-Steuerbescheid

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Rauhhaarbracke
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Re: Kfz-Steuerbescheid

Beitrag von Rauhhaarbracke »

Letzter Beitrag der vorhergehenden Seite:

Guten Morgen,

Dave84, da brauchst keine Angst zu haben, dein Extra Cab bleibt als Lkw, erst bei Abmeldung, Ummeldung etc, wird sich nach der neuen Rechtsprechung etwas ändern.

Was mich allerdings wundert, eine Kollege von mir, der einen Ford Ranger 4-türig seit ca. 2 Jahren fährt, ist als LKW versteuert. Vom Zuständigskeitsbereich müßte es auch das Hauptzollamt Augsburg sein???? :roll: :roll: :confused:

Redneck, bei dir ist es ja besonders blöd gelaufen!

Gruß
Alex
Toyota Hilux Xtra Cab, EZ 2015, 2,5 l, Comfort, Anhängerkupplung, grün foliert, Unterfahrschutz Alu, AluCab Hardtop, ARB Dachträger, Stahlstoßstange
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TimHilux
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Re: Kfz-Steuerbescheid

Beitrag von TimHilux »

Der Kollege sollte sich ganz klein machen und für alle Fälle etwas Kohle auf der Seite haben, wegen der Nachversteuerung.
Hilux 2012, 2.5l Schalter, Ortec Minicamp, BP51, 31x10.5, OME, Rasta-Rockslider und Tankschutz, Asfir UFS Motor, ARB Towbar, BearLock, Solarpad und ein paar andere elektrische Spielereien, ARB Sperre vorne, ES Snorkel.

"Nur weil etwas Fakt ist, muss es noch lange nicht stimmen!" (Nadine)

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Bergler
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Re: Kfz-Steuerbescheid

Beitrag von Bergler »

Nix Nachversteuerung!

Ist der Bescheid zu günstig, handelt es sich möglicherweise um einen rechtswidrigen aber begünstigenden Verwaltungsakt. Auch der hat Bestandskraft, wenn der Bescheid nicht unter Vorbehalt der Nachprüfung oder unter einem speziellen Vorläufigkeitsvermerk erlassen wurde (beides ist bei Kfz-Steuer-Bescheiden ziemlich außergewöhnlich). Der kann grundsätzlich nur für die Zukunft geändert werden und auch dann nur, wenn etwas besonderes vorliegt (z.B. Ummeldung, Anmeldung, Halterwechsel). Nur weil ein Steuerbescheid falsch ist, ist das noch kein gesetzlicher Grund für eine Änderungsmöglichkeit (das gilt leider für beide Richtungen).
Grüße
Thomas


HZJ 76 - 6 Zylinder - 5 Sitzplätze - 4 Türen - 3 Sperren - 2 Starrachsen - 1 Traum

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Peter_G
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Re: Kfz-Steuerbescheid

Beitrag von Peter_G »

@Jürgen, das ist ja wirklich ärgerlich. Vermutlich geht es ja garnicht mal um die 300 Schleifen, das wäre bei mir so, es fehlt einfach eine verlässliche Grundlage auf der man Entscheidungen treffen kann.

Wobei, eigentlich gibt's diese Verlässlichkeit. Staatliche Willkür kann uns jederzeit treffen. Macht echt Laune.
Toyota Kombi mit Frontantrieb. 🥳

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Redneck
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Re: Kfz-Steuerbescheid

Beitrag von Redneck »

Guten Morgen zusammen!

Ich sollte ja noch mal nachfragen, was mit meinem Bescheid und der Begutachtung rausgekommen ist. Habe ich eben auch getan. Warum war mir klar, daß ich ab jetzt PKW fahre? :angryfire:

Ich bekomme einen geänderten Steuerbescheid, darf dann 433 Euro bezahlen. Habe noch ein wenig Urteile gewälzt, die Chance ist gleich Null. Auch Einspruch bringt nix. Das einzige, was ich tun kann, ist das "Umbauen zum LKW" (hab ja eh schon LKW, aber ich soll ihn praktisch zum "richtigen" LKW nach deren Meinung umbauen)! Also Sitze raus, Gurte dauerhaft entfernen, ab zum TÜV, Sitze austragen lassen, dann zur Zulassungsstelle und neue Papiere ausstellen lassen. Teil 1 der Zulassungsbescheinigung zum Hauptzollamt schicken, Begutachten lassen und dann fahre ich wieder mit 160 Euro. Ob ich das mache, weiß ich noch nicht, habe ja noch ein paar Tage Zeit zum überlegen.

Aber so läufts, habe lange telefoniert, sogar mit dem Vorgesetzten, alles beleuchtet, was mir eingefallen ist (und nach vielen Jahren mit Pickups und einem großen pickupfahrenden Bekanntenkreis fällt mir da einiges ein! :wink: ), hat alles nix gebracht. Die Rechtsprechung ist jetzt so, ohne wenn und aber. Gibt Urteile von den Finanzgerichten über Nissan, Ford, VW und Dodge. Sogar ein T 5 Pritschenwagen als Doppelkabiner hat keine Chance mehr!

So nach und nach werden alle umgestellt. Heißt jetzt nicht, daß alle jetzt demnächst eine Änderung kriegen, aber nach Ummeldung, Neuzulassung oder Verkauf hat der Nachbesitzer automatisch die Hubraumbesteuerung. Läuft wohl in D noch nicht ganz gleich, kommt aber. So der Sachstand; ich kann mir jetzt überlegen, was ich mache. Von Nachbesteuerung wurde mal nix gesagt, hoffe ich auch, ansonsten brennen mir die Sicherungen durch! :angryfire:

Gruß von einem leicht angefressenen Redneck aus dem Süden.
Toyota Hilux 2021 Comfort, 2,8 Automatik, 285/70 R 17 auf 9 x 17", Terrain-Tamer-Fahrwerk, 3 cm - Bodylift, RSI Smartcap Canopy, Ladeflächen-Beschichtung, BRAVO-Snorkel, Frontrunner-Dachträger, Kotflügelverbreiterungen, STEDI-Leuchten.

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Nils der Nordmann
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Re: Kfz-Steuerbescheid

Beitrag von Nils der Nordmann »

Hallo Jürgen,

mich stört nach wie vor, das im Gesetzestext des Kraftfahrzeugsteuergesetzes unter §2 steht, das die Feststellungen der Zulassungsbehörden verbindlich sind.
Haben die Damen und Herren dazu eigentlich mal was gesagt ?

Viele Grüße
Nils
2013 Hilux Extra Cab
Clim Air Windabweiser / Road Ranger Hardtop / Laderaumwanne / schwarzer Frontgrill und Türgriffe / OME mittel / 265/75-16 NOKIAN-AT / Safari Schnorchel / Webasto Standheizung

„Chrome don't get you Home“ !

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M_F
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Re: Kfz-Steuerbescheid

Beitrag von M_F »

Hallo

http://www.bundesfinanzministerium.de auf Seite 18 hat geschrieben:Mit dem Gesetz wird darüber hinaus zukünftig die Feststellung der kraftfahrzeugsteuerrechtlichen Fahrzeugklassen und Aufbauarten zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage vereinfacht. Das Kraftfahrzeugsteuerrecht sieht unterschiedliche Tarife für verschiedene Gruppen von Fahrzeugen vor. Die Anwendung der mitunter rein kraftfahrzeugsteuerrechtlichen Abgrenzungskriterien bei der Zuordnung des Fahrzeugs führt regelmäßig zu Schwierigkeiten, da sie von verkehrsrechtlichen Fahrzeugklassifizierungen abweicht. Sie ist zudem mit erhöhtem Erfüllungsaufwand verbunden, denn Fahrzeuge müssen ggf. zur Feststellung der steuerlichen Bemessungsgrundlage bei der für die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer zuständigen Behörde vor Ort vorgeführt und vermessen werden. Das Abweichen der steuerrechtlichen von der verkehrsrechtlichen Einstufung von Fahrzeugen ist für die betroffenen Steuerpflichtigen oft nicht nachvollziehbar. Durch das Gesetz wird zukünftig die verkehrsrechtliche Klassifizierung der Fahrzeuge für kraftfahrzeugsteuerliche Zwecke grundsätzlich übernommen, sofern dies nicht den umweltpolitischen Lenkungszielen der Kraftfahrzeugsteuer zuwiderläuft.



Oder eben die Staatskasse aufpoliert werden muß. :wink:

Gruß Mario

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Bergler
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Re: Kfz-Steuerbescheid

Beitrag von Bergler »

Der Gag liegt in § 18 Abs. 12 KraftStG.
Da heißt es sinngemäß: Wenn die Zulassungsbehörde "Lkw" in die Fahrzeugpapiere schreibt und deshalb die Steuer niedriger wäre, als nach dem alten Recht mit der Lkw-Besteuerung von Geländewagen, dann ist das Fahrzeug als Pkw zu versteuern (auch wenn Lkw im Schein steht).

In Rednecks Fall: In den Papieren steht Lkw. Daran ist auch die Steuer grundsätzlich gebunden. Aber nach alter Regelung (§ 2 Abs. 2a KraftStG) wäre das Fahrzeug doch Pkw, wegen der Anzahl der Sitzplätze und Ladeflächengröße, etc..... In diesem Fall muss dann das Fahrzeug auch nach neuem Recht als Pkw versteuert werden. :brokenbulb: :brokenbulb:
Grüße
Thomas


HZJ 76 - 6 Zylinder - 5 Sitzplätze - 4 Türen - 3 Sperren - 2 Starrachsen - 1 Traum

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Explorer II
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Re: Kfz-Steuerbescheid

Beitrag von Explorer II »

Redneck hat geschrieben:
Das einzige, was ich tun kann, ist das "Umbauen zum LKW" (hab ja eh schon LKW, aber ich soll ihn praktisch zum "richtigen" LKW nach deren Meinung umbauen)! Also Sitze raus, Gurte dauerhaft entfernen, ab zum TÜV, Sitze austragen lassen, dann zur Zulassungsstelle und neue Papiere ausstellen lassen. Teil 1 der Zulassungsbescheinigung zum Hauptzollamt schicken, Begutachten lassen und dann fahre ich wieder mit 160 Euro. Ob ich das mache, weiß ich noch nicht, habe ja noch ein paar Tage Zeit zum überlegen.

Gruß von einem leicht angefressenen Redneck aus dem Süden.


Die Differenz ist 273 Euro im Jahr = macht in 4 Jahren rund 1.000 Euro - Die Umrüstung kostet im Prinzip nichts. Sitzfläche raus, Gurtschloss in der mitte heraus schrauben, Schraube wieder eindrehen, sonst "ziehts" durch. :biggrin: , rechts/links Verkleidungen runter und Gurte raus - einen TÜV Ing. der nicht auf`s Zuschweißen besteht und fertig. Evtl. noch ein schönes Ablagebrett mit Zurrgurten rein und Du hast eine schöne Gepäckablage.

Gruß,
Jürgen
Erfahrung ist eine gute Sache, leider hat man sie erst nachdem man sie gebraucht hätte!

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Broesel
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Re: Kfz-Steuerbescheid

Beitrag von Broesel »

Hallo,

meiner Meinung nach ausnahmsweise mal eine sinnvolle Steuerentscheidung - mehr als 95% der Pickups werden nunmal als PKW genutzt.
Natürlich Schade für alle die nun mehr zahlen - aber deutlich gerechter als Vorher.
Warum soll ein Pickups, der nicht mehr Platz hat als ein vergleichbarer Geländewagen, und auch noch die gleiche Sitzplatz Anzahl hat, weniger Steuer zahlen?

Viele Grüße
Broesel

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Redneck
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Re: Kfz-Steuerbescheid

Beitrag von Redneck »

Servus Leute!

Da ich den Lux doch noch ein paar Jahre fahren möchte, würde sich diese Lösung schon anbieten. Werde ich auch tun, werde mich gleich mal mit unserem Vereinsschrauber in Verbindung setzen. Meinetwegen setzen wir einen Schweißpunkt drauf, ist mir egal. Ist eh noch nicht öfter als 3-4 x jemand mitgefahren hinten, ansonsten sitzt nur unser Hund ab und zu hinten. Und die Idee mit dem Brett, vielleicht mit einem Staufach oder so, könnte man echt mal in Angriff nehmen! :D

Wir haben gelernt, Gesetze sind eindeutig. Sind sie eben nicht, wie man sieht. Und der Bergler hat das ja schon geschrieben mit den Gesetzen: grundsätzlich ja, aber nach alter Regelung, nach diesen und jeden Verordnungen, nach Übernahme in Bundesverwaltung blablabla... Man redet um des Kaiser´s Bart, heraus kommt nix. :angryfire:

Ich werde nach einer Zeit berichten, was rausgekommen ist, jetzt warte ich erst mal auf den geänderten Bescheid und freue mich, daß ich ab jetzt (steuerlich) PKW-Fahrer bin! Und wie ich mich freue, könnte Luftsprünge machen! Bild

@ Broesel: Sorry, aber so, wie Du das siehst, ist es nicht! Hier geht´s nicht um Nutzung, ich kann mir auch einen Freightliner zulegen und ihn privat nutzen! Wir wollen das, was eingetragen ist, so wie er verzollt ist (nämlich mit 22% statt mit 10% bei PKW´s). Da spielen bei dieser Eintragung andere Kriterien keine Rolle, hier versucht man mit fadenscheinigen Methoden wie Anzahl der Sitzplätze, Höchstgeschwindigkeit, äußeres Erscheinungsbild und noch einigen anderen Sachen, Geld zu machen! Einfach und gerecht wäre es, ein Auto so zu versteuern, wie es verzollt wurde und in den Papieren eingetragen ist, nämlich im Falle der Pickups als LKW! Das ist so eingetragen mit dem Zusatz: "Geländefahrzeug zur Güterbeförderung bis 3,5 tonnen"! Für meine Begriffe eindeutig, für den Gesetzgeber nicht.

Gruß, Jürgen
Toyota Hilux 2021 Comfort, 2,8 Automatik, 285/70 R 17 auf 9 x 17", Terrain-Tamer-Fahrwerk, 3 cm - Bodylift, RSI Smartcap Canopy, Ladeflächen-Beschichtung, BRAVO-Snorkel, Frontrunner-Dachträger, Kotflügelverbreiterungen, STEDI-Leuchten.

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Explorer II
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Re: Kfz-Steuerbescheid

Beitrag von Explorer II »

Redneck hat geschrieben:
Ich werde nach einer Zeit berichten, was rausgekommen ist, jetzt warte ich erst mal auf den geänderten Bescheid und freue mich, daß ich ab jetzt (steuerlich) PKW-Fahrer bin! Und wie ich mich freue, könnte Luftsprünge machen! Bild

Gruß, Jürgen


Mal blöd gefragt: Darfst Du dann wenigstens am WE mit einem Anhänger fahren? Und wie ist das mit Deinem Wohnwagen?

Gruß,
Jürgen
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Onkelchen
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Re: Kfz-Steuerbescheid

Beitrag von Onkelchen »

Explorer II hat geschrieben:
Redneck hat geschrieben:
Ich werde nach einer Zeit berichten, was rausgekommen ist, jetzt warte ich erst mal auf den geänderten Bescheid und freue mich, daß ich ab jetzt (steuerlich) PKW-Fahrer bin! Und wie ich mich freue, könnte Luftsprünge machen! Bild

Gruß, Jürgen


Mal blöd gefragt: Darfst Du dann wenigstens am WE mit einem Anhänger fahren? Und wie ist das mit Deinem Wohnwagen?

Gruß,
Jürgen



Hi,

ob und wann er mit einem Anhänger fahren darf ergibt sich aus der verkehrsrechtlichen Zulassung und nicht aus der steuerlichen Behandlung.

Wie das bei Pickups bis 3,5t zGm behandelt wird wurde ja an anderer Stelle hier im Forum schon ausgiebig erläutert.


Viele Grüße
Onkelchen
Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die der Leute, die die Welt nie angeschaut haben.
(Alexander von Humboldt)

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Redneck
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Re: Kfz-Steuerbescheid

Beitrag von Redneck »

Mahlzeit Jürgen!

Nein, darf ich natürlich nicht. Ein Umschlüsseln zum PKW ist nicht möglich, hab ich schon angefragt. Also habe oder hätte ich dann alle Nachteile, die man als Pickupfahrer nur haben kann: Teuerere Steuer, teuere Versicherung, Sonn- und Feiertagsfahrverbot mit Anhänger. Und das rechtmäßig, denn wie ja schon öfter erwähnt, hat das Steuerrecht mit dem Zulassungsrecht nichts zu tun, ist also nicht bindend. Deshalb bleibe ich trotz PKW-Versteuerung bei Kontrollen ein LKW. Muß man nicht verstehen, ist aber so.

Aus diesem Grund rentiert sich ein Umbau dann schon, denke ich! Wenn ich schon was nicht darf, dann wenigstens rechtmäßig! :biggrin:

Gruß, Jürgen
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landcruiser
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Re: Kfz-Steuerbescheid

Beitrag von landcruiser »

Sonn- und Feiertagsfahrverbot mit Anhänger


Zu geil, ein echter running gag. :rofl:

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Broesel
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Re: Kfz-Steuerbescheid

Beitrag von Broesel »

Hallo,

lesen bildet:

http://www.bgl-ev.de/web/fahrerinfos/fahrverbote.htm

Ich zitiere:
"Lkw sind Kraftfahrzeuge, die nach Bauart und Einrichtung zur Beförderung von Gütern bestimmt sind. Nach der Rechtsprechung kommt es auf die tatsächliche Beschaffenheit und Nutzung des Fahrzeugs und nicht auf die Bezeichnung in den Kfz-Papieren an."

Also: Nix Fahrverbot beim HiLux - weil Beschaffenheit wie PKW... Steuerbescheid mitnehmen, bei Polizeikontrolle vorzeigen - und dann in betroffene Augen schauen...
Beschaffenheit ist ja immer gleich!

Viele Grüße
Broesel

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