Hallo zusammen!
Kann mir eventuell jemand erklären was legal ist und was nicht?
Das Abblend bzw Fernlicht am LC hat irgendwie eher symbolischen Charakter, ich habe daher so eine "Lichtorgel" auf`s Dach gebaut, die Frage ist nur ob ich damit durch den TÜV komme.
Gruß
Andy
Licht und zusatzscheinwerfer
- Braunschweiger
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- Wohnort: Braunschweig
Re: Licht und zusatzscheinwerfer
Hier ist ganz gut zusammengefasst was geht und was nicht.
Von Bedeutung sind im Wesentlichen:
- Die Art der Beleuchtung laut Prüfzeichen (Fernlicht, NBSW, Abblendlicht)
- Die elektrische Schaltung (Was geht mit wem zusammen an und aus?)
- Die Anzahl der Scheinwerfer
- Anbauhöhe / Entfernung von der Mittelachse
Fernscheinwerfer dürfen z.B. insgesamt 4 verbaut sein, die müssen dann aber auch alle zulässig sein und dürfen einen bestimmten "Referenzwert" nicht überschreiten, steht aber alles im verlinkten PDF. Als "Arbeitsscheinwerfer" über einen separaten Schalter kannst Du m.W. alles anbauen, ggf. ist eine Abdeckung im öffentlichen Straßenverkehr erforderlich. (Hier hat aber vielleicht jemand konkretere Erkenntnisse?)
Die "gelben" Scheinwerfer wären (wenn sie denn eine entsprechende E-Nr. haben) in Deutschland nur als Nebelscheinwerfer zugelassen und in dem Fall zu hoch angebracht.
Die Plexiglasabdeckungen vor den Originalscheinwerfern dürften im Geltungsbereich der StVo nicht zulässig sein, da Scheinwerfer nicht verdeckt sein dürfen... (Ob das Sinn macht und/oder sich jemals jemand daran stört steht natütlich auf einem anderen Blatt!)
Dein Auto müsste ganz normale 7"-Scheinwerfer haben, wie sie auch in jedem Golf II verbaut waren. Da gibt es massenhaft günstige Aftermarket-Ware die immernoch deutlich mehr Licht machen als die 30 Jahre lang vergilbten Originalscheinwerfer. Vielleicht wäre das zunächst mal ein Anfang? Viel erfolg!
BG, Christoph
Von Bedeutung sind im Wesentlichen:
- Die Art der Beleuchtung laut Prüfzeichen (Fernlicht, NBSW, Abblendlicht)
- Die elektrische Schaltung (Was geht mit wem zusammen an und aus?)
- Die Anzahl der Scheinwerfer
- Anbauhöhe / Entfernung von der Mittelachse
Fernscheinwerfer dürfen z.B. insgesamt 4 verbaut sein, die müssen dann aber auch alle zulässig sein und dürfen einen bestimmten "Referenzwert" nicht überschreiten, steht aber alles im verlinkten PDF. Als "Arbeitsscheinwerfer" über einen separaten Schalter kannst Du m.W. alles anbauen, ggf. ist eine Abdeckung im öffentlichen Straßenverkehr erforderlich. (Hier hat aber vielleicht jemand konkretere Erkenntnisse?)
Die "gelben" Scheinwerfer wären (wenn sie denn eine entsprechende E-Nr. haben) in Deutschland nur als Nebelscheinwerfer zugelassen und in dem Fall zu hoch angebracht.
Die Plexiglasabdeckungen vor den Originalscheinwerfern dürften im Geltungsbereich der StVo nicht zulässig sein, da Scheinwerfer nicht verdeckt sein dürfen... (Ob das Sinn macht und/oder sich jemals jemand daran stört steht natütlich auf einem anderen Blatt!)
Dein Auto müsste ganz normale 7"-Scheinwerfer haben, wie sie auch in jedem Golf II verbaut waren. Da gibt es massenhaft günstige Aftermarket-Ware die immernoch deutlich mehr Licht machen als die 30 Jahre lang vergilbten Originalscheinwerfer. Vielleicht wäre das zunächst mal ein Anfang? Viel erfolg!
BG, Christoph
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...und so verbleibe ich mit freundlichem Rußen...
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Re: Licht und zusatzscheinwerfer
Mhm... wäre es evtl sinnvoll gewesen erst zu fragen und sich kundig zu machen und dann erst mit dem erlangeten Wissen zur Tat zu schreiten...
Egal!
Ein PKW darf neben den Serienlampen für Abblendlicht und fernlicht noch folgende Scheinwerfer montieren:
2x Zusatzfernscheinwerfer
2x Nebelscheinwerfer
Sofern diese im Straßenverkehr eingesetzt werden sollen - was Du nicht geschrieben hast - müssen sie eien E-Prüfzeichen haben. Dann kommt noch die Referenzzahl ins Spiel. Alle Scheinwerfer zusammen - also Serienscheinwerfer und Zusatzscheinwerfer dürfen einen Wert von 100 nicht überschreiten. Auf den Serienscheinwerfern mal nachsehen...
Die Position der Scheinwerfer muss ebenfalls beachtet werden.
Weitere Infos bei TÜV bei Dir vor Ort oder im Netz
http://www.tuev-sued.de/uploads/images/ ... ung-v2.pdf
Naja - und wenn das alles nicht zutrifft, dann per Extraschalter als Arbeitsscheinwerfer. Dann aber nicht auf öffentlichen Straßen.
Gruß,
Jürgen
Egal!
Ein PKW darf neben den Serienlampen für Abblendlicht und fernlicht noch folgende Scheinwerfer montieren:
2x Zusatzfernscheinwerfer
2x Nebelscheinwerfer
Sofern diese im Straßenverkehr eingesetzt werden sollen - was Du nicht geschrieben hast - müssen sie eien E-Prüfzeichen haben. Dann kommt noch die Referenzzahl ins Spiel. Alle Scheinwerfer zusammen - also Serienscheinwerfer und Zusatzscheinwerfer dürfen einen Wert von 100 nicht überschreiten. Auf den Serienscheinwerfern mal nachsehen...
Die Position der Scheinwerfer muss ebenfalls beachtet werden.
Weitere Infos bei TÜV bei Dir vor Ort oder im Netz
http://www.tuev-sued.de/uploads/images/ ... ung-v2.pdf
Naja - und wenn das alles nicht zutrifft, dann per Extraschalter als Arbeitsscheinwerfer. Dann aber nicht auf öffentlichen Straßen.
Gruß,
Jürgen
Erfahrung ist eine gute Sache, leider hat man sie erst nachdem man sie gebraucht hätte!
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