da mein Wohnort zur Umweltzone erklärt wurde muss ich mich leider von meinem Lux trennen
Ich weiß es gehört hier eigentlich nicht her, aber vielleicht kommt er bei einem von Euch in gute Hände...
Ist das letzte Bj. mit Starrachse und techn. noch sehr gut in Schuss - der Erstbesitzer hat wohl auch schon für Hohlraumschutz gesorgt und ich hatte ihn vor 5 Jahren mit Mike Sanders Fett geflutet
Hilux 2012, 2.5l Schalter, Ortec Minicamp, BP51, 31x10.5, OME, Rasta-Rockslider und Tankschutz, Asfir UFS Motor, ARB Towbar, BearLock, Solarpad und ein paar andere elektrische Spielereien, ARB Sperre vorne, ES Snorkel.
"Nur weil etwas Fakt ist, muss es noch lange nicht stimmen!" (Nadine)
Gibt es da nicht eine Ausnahmegenehmigung ? Wenn finanziell machbar ist, würde ich das Auto lieber einmotten und in 10Jahren mit H-Kennzeichen wieder reaktivieren, oder so ähnlich.
Wie sieht es mit einem Roten Kennzeichen für die Umweltzone...oder vielleicht eine Ausnahmehärtefall ? da muss es was doch für geben.
Oder ist der Verlust von solch einem schicken Fahrzeug für dich doch nicht schlimm ?
Danke für Eure Anteilnahme - aber ich habe versucht eine Ausnahmegenehmigung zu bekommen - hier in Hessen muss man dazu allerdings Hartz4 Empfänger sein, eine körperliche Behinderung haben oder die Neuanschaffung muss existensgefährdent sein - trifft leider, oder zum Glück, alles nicht auf mich zu...
Habe für die Interessierten mal das Merkblatt angehängt...
Über Mobile.de haben mich auch viele Leute angeschrieben - einer teilte mir mit das er sein Lux mit Hilfe von der Fa. HJS umgebaut hat und eine grüne Plakette bekam - gibt es hier noch mehr die diesen Umbau gemacht haben? Für nähere Infos wäre ich dankbar...
Bei vielen anderen Umwelt-Zonen werden auch Ausnahmen wie Wohnmobile, Landwirtschaftliche Zugmaschinen, Oldtimer ggf auch Youngtimer oder Quad's zusgelassen. Sowas ist hier gar nicht erwähnt, oder gibt es bei euer Zone nicht ? Dürfte man als besitzer eines sochen Wagens nicht mal auf dem schnellsten Weg aus der Zone fahren ? Oder müsste man Ihn mit einem Anhäger dort immer raustransportieren, wenn man ihn behalten möchte ?
Viel Glück bei deinem Vorhaben Jörg
gerade gefunden :
Auszug aus der Fünfunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung - 35. BlmSchV) Vom 10. Oktober 2006 (BGBl. I, Nr. 46, S. 2218), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 5. Dezember 2007 (BGBl. I, Nr. 61,S. 2793), in Kraft getreten am 8. Dezember 2007
Anhang 3 (zu § 2 Abs. 3) Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht nach § 2 Abs. 1
Folgende Kraftfahrzeuge sind von Verkehrsverboten nach § 40 Abs. 1 des Bundes- Immissionsschutzgesetzes auch dann ausgenommen, wenn sie nicht gemäß § 2 Abs. 1 mit einer Plakette gekennzeichnet sind:
1. mobile Maschinen und Geräte, 2. Arbeitsmaschinen, 3. land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen, 4. zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge, 5. Krankenwagen, Arztwagen mit entsprechender Kennzeichnung „Arzt Notfalleinsatz" (gemäß § 52 Abs.6 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung). 6. Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind und dies durch die nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 der Schwerbehindertenausweisverordnung im Schwerbehindertenausweis eingetragenen Merkzeichen „aG", „H" oder „BI" nachweisen, 7. Fahrzeuge, für die Sonderrechte nach § 35 der Straßenverkehrs-Ordnung in Anspruch genommen werden können, 8. Fahrzeuge nichtdeutscher Truppen von Nichtvertragsstaaten des Nordatlantikpaktes, die sich im Rahmen der militärischen Zusammenarbeit in Deutschland aufhalten, soweit sie für Fahrten aus dringenden militärischen Gründen genutzt werden, 9. zivile Kraftfahrzeuge, die im Auftrag der Bundeswehr genutzt werden, soweit es sich um unaufschiebbare Fahrten zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben der Bundeswehr handelt, 10. Oldtimer (gemäß § 2 Nr. 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung), die ein Kennzeichen nach § 9 Abs. 1 oder § 17 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung führen, sowie Fahrzeuge, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, einer anderen Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Türkei zugelassen sind, wenn sie gleichwertige Anforderungen erfüllen.
Jede Kommune oder Stadt kann Ausnahmen von einem Fahrverbot ohne Umwelt-Plakette gestatten.
Ein weiteres Problem ist, selbst wenn man eine Ausnahmegenehmigung bekommt ist sie nur für ein Jahr gültig (kostet 100,- Euro pro Jahr) - und das ganze ist auch zeitlich begrenzt (bin bis zum hessischen Umweltministerium gegangen) d.h. es kann durchaus sein das man im 3. oder 4. Jahr keine mehr bekommt...
Das ganze Spiel wiederholt sich allerdings mit den grünen Plaketten wenn in 7 Jahren die blauen eingeführt werden...
Also so ein schönes Fahrzeug würde ich auch nicht verkaufen .... . Ich lasse meinen j9 auch mit einem DPF nachrüsten , kostet erstmal ist aber immer noch günstiger als eine Neuanschaffung. Es bleibt ja nicht beim Fahrzeugpreis , er soll ja wieder aussehen wie der alte . Und was in sieben Jahren ist weis keiner , vielleicht Ausnahme Genehmigung , Ad-Blue nachrüstung .... . Ich würde es mir nochmals überlegen, sieht wirklich gut aus auf den Fotos
KZJ90 Bj.'97, Koni HTR hinten und vorne mit OME mittel, 235/85-16 Cooper Discoverer S/T MAXX oder Cooper WR auf original Toyo-Stahlfelgen
Gruß snore . (Heribert )