Wann liegt "Verkehrsteilnahme in einer Umweltzone" vor?

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HJ61-Freak
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Wann liegt "Verkehrsteilnahme in einer Umweltzone" vor?

Beitrag von HJ61-Freak »

Folgender Fall:

Es wird ein Fahrzeug ohne Umweltplakette auf einem Anhänger durch eine Umweltzone transportiert. Das Zugfahrzeug ist ein PKW und hat eine grüne, gültige Umweltplakette. Aus nicht näher dargelegten Gründen ist der Motor des Fahrzeugs auf dem Anhänger während der Fahrt des Änhängers nebst Zugfahrzeug durch eine Umweltzone in betrieb. Liegt ein bußgeldrelevanter Verstoß in Form des Befahrens einer Umweltzone ohne Umweltplakette vor?

Gruß

Florian

EDITH: Ursprünglich hieß der Beitrag "Wann ist ein "Befahren einer Umweltzone" gegeben?". Tatsächlich kommt es aber auf den Begriff der "Verkehrsteilnahme" an.
Zuletzt geändert von HJ61-Freak am 18. Januar 2016 15:30, insgesamt 1-mal geändert.
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TOYO-Positiv
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Re: Wann ist ein "Befahren einer Umweltzone" gegeben?

Beitrag von TOYO-Positiv »


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buschfieber
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Re: Wann ist ein "Befahren einer Umweltzone" gegeben?

Beitrag von buschfieber »

Und wenn jetzt noch eine sturzbetrunkene Person auf dem Fahrersitz des transportierten Fahrzeuges sitzt, liegt dann zusätzlich auch noch eine Trunkenheitsfahrt vor? :)
buschfieber

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reinhardu
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Re: Wann ist ein "Befahren einer Umweltzone" gegeben?

Beitrag von reinhardu »

Wenns nicht ein Befahren der Unweltzone ist, dann zumindest ein Verstoß gegen StVO §30 Absatz 1....

Kostet dann 10€

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BJ Axel
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Re: Wann ist ein "Befahren einer Umweltzone" gegeben?

Beitrag von BJ Axel »

Und wenn die Kennzeichen unleserlich waren, der Wagen abgemeldet aber trotzdem der TÜV abgelaufen, der Betrunkene auf dem Fahrersitz minderjährig ist, keine gültige Aufenthaltserlaubnis hat, aber vom Fahrer dessen verschwägerte Großmutter kennt und nachweisen kann, dass er einen deutschen Schäferhund hat? Und am Ende der aufgeladene Wagen mit schwefelhaltigem, unversteuerten Diesel läuft, der ohne Anmeldung im Tank war beim Grenzübertritt in den europäischen Wirtschaftsraum aus Richtung eines außereuropäischen Drittlandes?

Ich glaube, DANN wird es richtig kompliziert!

Axel
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thores
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Re: Wann ist ein "Befahren einer Umweltzone" gegeben?

Beitrag von thores »

Hier handelt es sich doch schlichtweg um "Ladung". Unabhängig davon wäre zum Befahren auch ein Fahrer von Nöten und zu guter Letzt kann man auch nicht von einem bevorstehenden Losfahren ausgehen, da das Fahrzeug verzurrt ist.
Grüße aus der Wetterau
Thomas

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Ozymandias
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Re: Wann ist ein "Befahren einer Umweltzone" gegeben?

Beitrag von Ozymandias »

Also bei uns ist es verboten dass der Motor einer Ladung in Betrieb ist während des Transportes.

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landcruiser
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Re: Wann ist ein "Befahren einer Umweltzone" gegeben?

Beitrag von landcruiser »

HJ61-Freak hat geschrieben: Verstoß in Form des Befahrens einer Umweltzone ohne Umweltplakette vor?


Das Tatbestandsmerkmal gibt es so nicht mehr.

Nennt sich jetzt:

Verbotene Verkehrsteilnahme in Umweltzonen (Nr. 153 BKat)


Kleiner, aber bedeutsamer Unterschied.

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bandeirante
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Re: Wann ist ein "Befahren einer Umweltzone" gegeben?

Beitrag von bandeirante »

Ich philosophiere mal weiter: Das transportierte Fahrzeug nimmt nicht aktiv am öffentlichen Strassenverkehr teil. Ich darf ja in meinem abgeschlossenen Hof/Firmengelände auch Fahrzeuge ohne TüV, AU und Trallala fahren. Wenn das Fahrzeug keine Zulassung hat dürfte es noch einfacher sein: Dann ist das kein Fahrzeug mehr sondern meine Arbeitsmaschine zur Erzeugung von el. Strom, Druckluft, Wärme oder was auch immer.

Grüsse Axel O.
Der Weg ist das Ziel

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HJ61-Freak
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Re: Wann ist ein "Befahren einer Umweltzone" gegeben?

Beitrag von HJ61-Freak »

landcruiser hat geschrieben:Das Tatbestandsmerkmal gibt es so nicht mehr.

Nennt sich jetzt:

Verbotene Verkehrsteilnahme in Umweltzonen (Nr. 153 BKat)


Kleiner, aber bedeutsamer Unterschied.

Das stimmt, man sollte halt immer die direkte Quelle bemühen, also in diesem Fall das Bundesministerium für Justiz!
Dennoch bleibt die Frage: Nimmt das Kfz auf dem Hänger (es war angemeldet, TÜV allerdings seit gut 20 Jahren abgelaufen) am Verkehr teil oder nicht? Das Zugfahrzeug sowie der Anhänger unten drunter auf jeden Fall. Das Argument der Ladung zog gegenüber der Ordnungsbehörde jedenfalls bis dato nicht.

Der Hinweis auf den Betrieb von plakettenlosen Fahrzeugen auf privatem Gelände ist richtig, allerdings bei abgeschlossenen Hofgelände eben definitiv auch keine Verkehrsteilnahme.

Die 10,00 EUR für das unnötige Betreiben eines Kfz sind klar und gehen auch i.O.

Ich habe den Titel des thread aufgrund des Hinweises abgeändert und den Eröffnungsbeitrag mit einem entsprechenden Vermerk versehen.

Gruß

Florian
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dergnagflow
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Re: Wann ist ein "Befahren einer Umweltzone" gegeben?

Beitrag von dergnagflow »

HJ61-Freak hat geschrieben:Dennoch bleibt die Frage: Nimmt das Kfz auf dem Hänger (es war angemeldet, TÜV allerdings seit gut 20 Jahren abgelaufen) am Verkehr teil oder nicht?


Wenn dem so wäre, dürfte man nie ein Fahrzeug oder Wrack ohne Kennzeichen und ohne TÜV auf einem Hänger transportieren.

lg
Wolfgang

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Ozymandias
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Re: Wann liegt "Verkehrsteilnahme in einer Umweltzone" vor?

Beitrag von Ozymandias »

Sein Fahrzeug ist aber angemeldet, Nummernschild dran und der Motor läuft.
Also nicht Wrack auf Anhänger.
So gesehen hat die Behörde wahrscheinlich sogar recht, wo liegt denn der Unterschied ob ein Fahrzeug zb. an einer Ampel steht inner Zone mit laufendem Motor oder eben auf nem Hänger.

Rosinenpickerei ist es allemal.....

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HJ61-Freak
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Re: Wann liegt "Verkehrsteilnahme in einer Umweltzone" vor?

Beitrag von HJ61-Freak »

Ozymandias hat geschrieben:[...] und der Motor läuft.

Nochmals, nur um etwaige Mißverständnisse auszuschließen: Der Motor lief tatsächlich, war also in Betrieb, während das Fahrzeug im Übrigen sicher verzurrt auf dem Anhänger bewegt wurde.

Gruß

Florian
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HJ61-Freak
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Re: Wann ist ein "Befahren einer Umweltzone" gegeben?

Beitrag von HJ61-Freak »

dergnagflow hat geschrieben:ohne Kennzeichen

Kennzeichen waren dran am Fahrzeug, war ja auch noch angemeldet. Theoretisch hätte man mit diesem Fahrzeug also auch noch bis zu nächstgelegenen TÜV-/DEKRA-Stelle fahren können, um sich dort dem Versuch des Erlangens einer TÜV-/DEKRA-HU-Plakette zu unterziehen. Die nächste TÜV-/DEKRA-Station wäre übrigens ebenfalls in dieser Umweltzone gelegen. Ob man aber in diesen Fällen mit einem solchen Fahrzeug ohne Umweltplakette in eine Umweltzone straflos einfahren respektive am Verkehr dort teilnehmen darf, ist wieder eine andere...

Gruß

Florian
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dergnagflow
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Re: Wann liegt "Verkehrsteilnahme in einer Umweltzone" vor?

Beitrag von dergnagflow »

Ozymandias hat geschrieben:Sein Fahrzeug ist aber angemeldet, Nummernschild dran und der Motor läuft.

Das ist aber für die Verkehrsteilnahme ziemlich egal.
Etwas, was auf einem Anhänger transportiert wird, nimmt per se nicht am Verkehr teil. Das ändert sich auch nicht, wenn's zugelassen und angemeldet ist.

Ozymandias hat geschrieben:So gesehen hat die Behörde wahrscheinlich sogar recht, wo liegt denn der Unterschied ob ein Fahrzeug zb. an einer Ampel steht inner Zone mit laufendem Motor oder eben auf nem Hänger.

Möglich, dass die Behörde das gerne so hätte, dann ist das Gesetz aber falsch definiert. Wenn's um *Verkehrsteilnahme* geht, geht's um *Verkehrsteilnahme*. Und nicht um "Laufen lassen des Motors auf einem Anhänger".

Ich persönlich würde das beeinspruchen.

lg
Wolfgang

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