Wann liegt "Verkehrsteilnahme in einer Umweltzone" vor?

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bandeirante
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Re: Wann liegt "Verkehrsteilnahme in einer Umweltzone" vor?

Beitrag von bandeirante »

Letzter Beitrag der vorhergehenden Seite:

Hey flo ich fahr oft durch DA hat noch keinen interessiert. Sogar mit laufendem motor hehe


Ist ja auch erst seit 11/2015 Zone. Die Stadtsherriffs, die das ahnden, interessieren sich normalerweise auch mehr für den ruhenden Strassenverkehr; also immer gut verstecken.
Grüsse Axel O.
Der Weg ist das Ziel

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12HT
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Re: Wann liegt "Verkehrsteilnahme in einer Umweltzone" vor?

Beitrag von 12HT »

Ah wusst ich net ich acht da nie drauf....

Gruss Markus

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Explorer II
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Re: Wann liegt "Verkehrsteilnahme in einer Umweltzone" vor?

Beitrag von Explorer II »

Fassen wir mal zusammen.

Ein Knöllchen gibt es wenn:
... ich ohne Umweltplakette erwischt werde, bzw. die "Farbe nicht passt" und ich fahre. Mit TÜV etc.
... ich unter gleichen Umständen in einer Umweltzone parke (hier wird das Wegfahren unterstellt)

Kein Knöllchen bekommt das gleiche Fahrzeug wenn es auf einem Anhänger transportiert wird, es ist jetzt Ladung. Dabei ist es völlig egal in welchem Zustand diese Ladung ist... Schrott, Oldtimer mit TÜV, Oldtimer ohne TÜV, Neuwagen mit TÜV, Neuwagen ohne TÜV, fahrbereit, oder nicht ist dabei immer egal. "Fahren" auf dem Anhänger kann in keinem Fall unterstellt werden, nur zum Zwecke des Be- und Entladens (was zur vollkommenen Sicherheit u.U. nur auf Privatgrund erfolgen darf unter Nichtbenutzung einer öffentlichen Straße). Das war aber hier nicht der Fall. Das Objekt Auto ohne entsprechende Umweltplakette wurde als Ladung von A nach B in, oder durch eine Umweltzone transportiert. Punkt!
Dabei ist nur entscheidend, ob es eine Regelung gibt - so wie Ozy es von der Schweiz schreibt - Transport mit laufendem Motor verboten. Dabei wäre es dann aber egal ob die Plakette grün, gelb, rot oder "schwarz" ist.
M.E. gibt es kein Verbot einen Motor innerhalb einer Umweltzone auf einem Privatgrund laufen zu lassen, völlig unabhängig von TÜV und Umweltplaketten-Thematik, was diese Beispiele vergleichbar macht.

Gruß,
Jürgen
Erfahrung ist eine gute Sache, leider hat man sie erst nachdem man sie gebraucht hätte!

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thores
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Re: Wann liegt "Verkehrsteilnahme in einer Umweltzone" vor?

Beitrag von thores »

Ich bin gespannt, ob und ggf. wie Florian den Widerspruch begründet und hoffe dass er uns teilhaben lässt.

Für die o.g. OWi dürfte es keine Rolle spielen, ob der Motor lief oder nicht; die Plakettenpflicht besteht ja auch für den ruhenden Verkehr.
Da der Begriff Verkehr so ziemlich alles beinhaltet, wenn es auf öffentlich zugänglichen Straßen, Wegen oder Plätzen stattfindet, müsste man wohl der Einfachheit halber den Sachverhalt des Anhängertransports so darstellen, dass es sich um das Verbringen auf ein abgeschlossenes Privatgelände, wie z.B. Werkstatt o.ä. gehandelt hat.

Ich denke die Kosten für den Widerspruch sind überschaubar und interessant ist es auf jeden Fall.
Grüße aus der Wetterau
Thomas

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ALI
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Re: Wann liegt "Verkehrsteilnahme in einer Umweltzone" vor?

Beitrag von ALI »

thores hat geschrieben:die Plakettenpflicht besteht ja auch für den ruhenden Verkehr

Auch, wenn der "ruhende Verkehr" auf einem Hänger stattfindet?

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thores
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Re: Wann liegt "Verkehrsteilnahme in einer Umweltzone" vor?

Beitrag von thores »

Genau das ist ja die Fragestellung.
Grüße aus der Wetterau
Thomas

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bayer07
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Re: Wann liegt "Verkehrsteilnahme in einer Umweltzone" vor?

Beitrag von bayer07 »

Wie sieht das eigentlich aus, wenn ich mit einem im Ausland zugelassenen Kfz, unwissend in so eine Dummweltzone
gerate?
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Jelonek
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Re: Wann liegt "Verkehrsteilnahme in einer Umweltzone" vor?

Beitrag von Jelonek »

Hey!
auch aus dem Ausland :( mein Kumpel aus Fr. 108 Euronen in Stuttgart letzte Woche), deswegen ist da jetzt wahrscheinlich so "verstaubt" mit Alarm, Verboten.. etc.
Aha und ich war auch dort im Dez.2015 auch 108 Eur. ......geile Stadt

LG woj

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bayer07
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Re: Wann liegt "Verkehrsteilnahme in einer Umweltzone" vor?

Beitrag von bayer07 »

Jelonek hat geschrieben:Hey!
auch aus dem Ausland :( mein Kumpel aus Fr. 108 Euronen in Stuttgart letzte Woche), deswegen ist da jetzt wahrscheinlich so "verstaubt" mit Alarm, Verboten.. etc.
Aha und ich war auch dort im Dez.2015 auch 108 Eur. ......geile Stadt

LG woj

:angryfire:
108 Euro ist ja echt heftig fuer einen unwissenden Auslaender!
Wer Stroh im Kopf hat, fürchtet den Funken der Wahrheit

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HZJ 76
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Re: Wann liegt "Verkehrsteilnahme in einer Umweltzone" vor?

Beitrag von HZJ 76 »

.......nur mal so am Rande.....nimmt man mit einem HZJ überhaupt auch am Straßenverkehr teil oder zählt das nicht...?....ich meine wegen der Beschleunigung wie eine Wanderdüne.....is ja ähnlich wie mit der Kontinentalverschiebung.....geht ja langsam.....fast unmerklich.....

wenn man da jetzt so rum fährt und hat so eine grüne Plakette in der Scheibe......und da fragt dich einer...freundlich.....wo die so her kommt......und dir fällt dazu nix ein......kann das dann sein, daß der dann unfreundlich wird und Geld von dir will.....

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dermitdembaumtanzt
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Re: Wann liegt "Verkehrsteilnahme in einer Umweltzone" vor?

Beitrag von dermitdembaumtanzt »

Ich würde alles was die Reifen des Anhänger überragt als Privatgrund definieren, auch wenn sich auf diesem Grund ein Motor in einer, einem Auto ähnlichen Karosserie drehen würde.

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Explorer II
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Re: Wann liegt "Verkehrsteilnahme in einer Umweltzone" vor?

Beitrag von Explorer II »

HZJ 76 hat geschrieben:.......nur mal so am Rande.....nimmt man mit einem HZJ überhaupt auch am Straßenverkehr teil oder zählt das nicht...?....ich meine wegen der Beschleunigung wie eine Wanderdüne.....is ja ähnlich wie mit der Kontinentalverschiebung.....geht ja langsam.....fast unmerklich.....

wenn man da jetzt so rum fährt und hat so eine grüne Plakette in der Scheibe......und da fragt dich einer...freundlich.....wo die so her kommt......und dir fällt dazu nix ein......kann das dann sein, daß der dann unfreundlich wird und Geld von dir will.....


Schnell Motor aus und sagen: Das ist ein GRJ76 mit Euro 6 :biggrin:

Gruß,
Jürgen
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superXcruiser
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Re: Wann liegt "Verkehrsteilnahme in einer Umweltzone" vor?

Beitrag von superXcruiser »

und was ist der Anhänger? Ein offener PKW mit aussenliegenen Motor? Bekommt der dann auch eine Plakette und darf der dann in die Umweltzone da ja eigentlich ein Anhänger?

bis denn
sXc
Fahrt los, sonst kommt ihr nicht an.

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Onkelchen
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Re: Wann liegt "Verkehrsteilnahme in einer Umweltzone" vor?

Beitrag von Onkelchen »

Hi,

interessant dazu ist z.B. der Beck'sche Text zu einem angefochtenen Urteil aus dem Jahre 2013:

http://blog.beck.de/2013/11/16/versto-g ... eim-parken

Besonders der letzte Absatz ist interessant
In dem Satz:
"Viele Beiträge zur Schadstoffbelastung durch unberechtigte Fahrzeuge ohne Ausnahmegenehmigung i.S.v. Nr. 46 der Anlage 2 zur StVO könnten nicht verhindert werden, wenn bei einem parkend oder sonst nicht mit laufendem Motor im öffentlichen Verkehrsraum angetroffenen Fahrzeug jeweils darauf gewartet werden müsste, dass der Motor in Betrieb gesetzt wird, obwohl – von eher unwahrscheinlichen Ausnahmen (wie etwa dem Transport des betreffenden Fahrzeugs mittels Anhänger in oder durch die Umweltzone etc.) – im Regelfall klar ist, dass das betreffende Fahrzeug mittels Motorkraft bewegt wurde bzw. werden wird und damit auch einen unerwünschten Beitrag zur Schadstoffbelastung leistet."

wird davon ausgegangen, dass das betreffende Fahrzeug mittels Motorkraft bewegt werden muss um widerrechtlich am Verkehr teilzunehmen.

IMHO wird aber ein Fahrzeug auf einem Anhänger nicht mittels (eigener) Motorkraft bewegt, selbst wenn der Motor im Standgas läuft.


Hier dazu auch noch mal der genaue Text des OLG Hamm (der im letzten Absatz den gleichen Satz enthält).

http://openjur.de/u/646799.html

Für mich wäre genau das der Ansatz für die Begründung des Widerspruchs.

Viele Grüße
Onkelchen
Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die der Leute, die die Welt nie angeschaut haben.
(Alexander von Humboldt)

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landcruiser
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Re: Wann liegt "Verkehrsteilnahme in einer Umweltzone" vor?

Beitrag von landcruiser »

Onkelchen hat geschrieben:wird davon ausgegangen, dass das betreffende Fahrzeug mittels Motorkraft bewegt werden muss um widerrechtlich am Verkehr teilzunehmen.



Genau darauf hatte ich bereits weiter oben hingewiesen; Stichwort "unmittelbare" Teilnahme. :biggrin:

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Onkelchen
Landfrau
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Re: Wann liegt "Verkehrsteilnahme in einer Umweltzone" vor?

Beitrag von Onkelchen »

landcruiser hat geschrieben:
Onkelchen hat geschrieben:wird davon ausgegangen, dass das betreffende Fahrzeug mittels Motorkraft bewegt werden muss um widerrechtlich am Verkehr teilzunehmen.



Genau darauf hatte ich bereits weiter oben hingewiesen; Stichwort "unmittelbare" Teilnahme. :biggrin:



Jepp, und in der Begründung des OLG ist es schriftlich greif- und zitierbar.

Viele Grüße
Onkelchen
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(Alexander von Humboldt)

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