Eintragungspflichtig in der Schweiz?
Eintragungspflichtig in der Schweiz?
Hallo Luxer
Ich erlaube mir, hier meine Frage an die Schweizer Forenteilnehmer zu richten. Sind folgende An- bezw. Umbauteile für den Hilux in der Schweiz Eintragungspflichtig? Ich fahre zur Zeit einen 2012er Serien 3l Automatik Doppelkabiner.
Arb Airlocker Diffsperre
Rockslider
Schnorchel
Zusatz- resp. 140l Ersatztank
Unterfahrschutz
Freundliche Grüsse
Neulux
Ich erlaube mir, hier meine Frage an die Schweizer Forenteilnehmer zu richten. Sind folgende An- bezw. Umbauteile für den Hilux in der Schweiz Eintragungspflichtig? Ich fahre zur Zeit einen 2012er Serien 3l Automatik Doppelkabiner.
Arb Airlocker Diffsperre
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Zusatz- resp. 140l Ersatztank
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Freundliche Grüsse
Neulux
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Re: Eintragungspflichtig in der Schweiz?
Neulux hat geschrieben:Hallo Luxer
Ich erlaube mir, hier meine Frage an die Schweizer Forenteilnehmer zu richten. Sind folgende An- bezw. Umbauteile für den Hilux in der Schweiz Eintragungspflichtig? Ich fahre zur Zeit einen 2012er Serien 3l Automatik Doppelkabiner.
Arb Airlocker Diffsperre
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Schnorchel
Zusatz- resp. 140l Ersatztank
Unterfahrschutz
Freundliche Grüsse
Neulux
Hallo
Nein
Nein
Ja
Bei mir war dies bis anhin nicht nötig
Nein
Das kommt aber auch immer auf die jeweilige MFK an.
Wenn du sicher sein willst bitte bei Behörde nachfragen.
Grüsse
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Re: Eintragungspflichtig in der Schweiz?
Aus dem holen Bauch raus würde ich mal sagen; Eher nein. Der Tank könnte die aber eventuell interessieren da es ja ein sicherheitsrelevantes Teil ist. Aber eigentlich ist das Eintragen im Fahrzeugausweis keine grosse Sache. Wenn man die Papiere (Tüv Gutachten oder ähnliches) vorweisen kann ist es reine Formsache.
Ich habe schon ein paar Dinge eintragen lassen, bzw. er hat es sogar ganz automatisch von sich aus gemacht. Dan noch dazu vorhandene Papiere.
Hier kannst du entsprechende Merkblätter runterladen und dich damit mal vertiefen.
http://www.stva.zh.ch/internet/sicherhe ... Aform.html
Drücke oben bei Reiter einfach auf "Formulare und Merkblätter". Da sind eigetlich alle relevanten Merkblätter zum Download bereitgestellt.
Und wenn dann immer noch Unklarheiten bestehen dann kannst du auch im STVA anrufen und den Hallenchef ans Telefon bitten. Der kann dir dann sicher Auskunft geben.
Ich hatte in den letzten Jahren eigentlich kaum Probleme die sich nicht lösen liessen
Ich habe schon ein paar Dinge eintragen lassen, bzw. er hat es sogar ganz automatisch von sich aus gemacht. Dan noch dazu vorhandene Papiere.
Hier kannst du entsprechende Merkblätter runterladen und dich damit mal vertiefen.
http://www.stva.zh.ch/internet/sicherhe ... Aform.html
Drücke oben bei Reiter einfach auf "Formulare und Merkblätter". Da sind eigetlich alle relevanten Merkblätter zum Download bereitgestellt.
Und wenn dann immer noch Unklarheiten bestehen dann kannst du auch im STVA anrufen und den Hallenchef ans Telefon bitten. Der kann dir dann sicher Auskunft geben.
Ich hatte in den letzten Jahren eigentlich kaum Probleme die sich nicht lösen liessen
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Ozymandias
- Beiträge: 8989
- Registriert: 27. März 2003 21:16
Re: Eintragungspflichtig in der Schweiz?
Nur der Schnorchel, der Rest ist nicht Prüfpflichtig.
Tank ist das simpelste, gemäß BAV muss er aus geeignetem Material und Dicht sein - mehr steht dazu nicht.
Tank ist das simpelste, gemäß BAV muss er aus geeignetem Material und Dicht sein - mehr steht dazu nicht.

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Re: Eintragungspflichtig in der Schweiz?
Habe meinen HZJ schon mehrmals vorgeführt! (Noch in der Schweiz!)
Eingetragen sind:
Zulässige Achslast:
1. Achse: 1460kg
2. Achse: 2100kg
Federn:
Federn-Marke Bieri - 4 Blatt
Abstand, Radmitte - Kotflügelrand
vorne: 520mm hinten:540mm
***Ende der Verfügungen***
Keine anderen Einträge - weder für Schnorchel, Reifen oder sonst irgendwas....!
Grüsse aus Mexico!
Eingetragen sind:
Zulässige Achslast:
1. Achse: 1460kg
2. Achse: 2100kg
Federn:
Federn-Marke Bieri - 4 Blatt
Abstand, Radmitte - Kotflügelrand
vorne: 520mm hinten:540mm
***Ende der Verfügungen***
Keine anderen Einträge - weder für Schnorchel, Reifen oder sonst irgendwas....!
Grüsse aus Mexico!
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Re: Eintragungspflichtig in der Schweiz?
Das mag sein aber die Zeiten haben sich geöndert. Da muss nur ein Prüfer einen Geistesfurz haben und sich darum sorgen ob dein Schnorchel bei einem Aufprall mit einem Fussgänger/Fahrradfahrer verletzungsfördernd zersplittert. Die Prüfer stehen heute unter Druck (wie viele Arbeitnehmer), mit ihrer Unterschrift haftbar gemacht zu werden für Schäden.Leomobil hat geschrieben:Habe meinen HZJ schon mehrmals vorgeführt! (Noch in der Schweiz!)
Eingetragen sind:
Zulässige Achslast:
1. Achse: 1460kg
2. Achse: 2100kg
Federn:
Federn-Marke Bieri - 4 Blatt
Abstand, Radmitte - Kotflügelrand
vorne: 520mm hinten:540mm
***Ende der Verfügungen***
Keine anderen Einträge - weder für Schnorchel, Reifen oder sonst irgendwas....!
Grüsse aus Mexico!
Darum wirst auch du früher oder später damit konfrontiert werden.
Die Chefs verlangen genaue Umsetzung der Vorschriften, der Spielraumwird immr kleiner. Vernunft kommt heute hinter buchstabengetreuer Umsetzung.
Grüsse
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Re: Eintragungspflichtig in der Schweiz?
hat sich denn so viel verändert in den letzten 5 Jahren?
Letzte MFK Prüfung 2011!
Letzte MFK Prüfung 2011!
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Re: Eintragungspflichtig in der Schweiz?
Bei meinem Reisemotorrad wurde der Tank und die Federbeine eingetragen.
Bei Auto wurde, neben anderen Dingen, zum Beispiel der Dachspoiler eingetrgen. Ich wusste nicht mal dass der nicht original ist. Papiere oder Unterlagen hatte ich logischerweise ja auch nicht dazu.
Entgegen den vorherigen Posts würde ich auf den Tank tippen. Immer vorausgesetzt es wird anlässlich einer Prüfung festgestellt dass es nicht der Originaltank ist. Der Rest wird wohl entweder formlos eingetragen (Schnorchel) oder man schenkt dem keine Beachtung.
Entweder fährst du beim STVA einfach mal vorbei wenn du das nächste Aufgebot hast, oder du erkundigst dich mal beim Hallenchef, bzw. liest mal die Dokumente durch die ich verlinkt habe.
Ich habe für diese Eintragungen keine zusäztliche Gebühr bezahlt oder andere Nachteile erlitten. Mir war es sogar recht. Was im Ausweis steht, steht drin und wird nie wieder zu Diskussionen führen.
Bei Auto wurde, neben anderen Dingen, zum Beispiel der Dachspoiler eingetrgen. Ich wusste nicht mal dass der nicht original ist. Papiere oder Unterlagen hatte ich logischerweise ja auch nicht dazu.
Entgegen den vorherigen Posts würde ich auf den Tank tippen. Immer vorausgesetzt es wird anlässlich einer Prüfung festgestellt dass es nicht der Originaltank ist. Der Rest wird wohl entweder formlos eingetragen (Schnorchel) oder man schenkt dem keine Beachtung.
Entweder fährst du beim STVA einfach mal vorbei wenn du das nächste Aufgebot hast, oder du erkundigst dich mal beim Hallenchef, bzw. liest mal die Dokumente durch die ich verlinkt habe.
Ich habe für diese Eintragungen keine zusäztliche Gebühr bezahlt oder andere Nachteile erlitten. Mir war es sogar recht. Was im Ausweis steht, steht drin und wird nie wieder zu Diskussionen führen.
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Re: Eintragungspflichtig in der Schweiz?
- Schnorchel definitiv ja. Und da mit DTC Gutachten. Bei mir ist ein EIntrag dass er auf der Strasse nicht angeschlossen sein darf, da keine Lärmmessung gemacht wurde
- Beim Zusatztank hat der Prüfer auch was zusammengejammert. Mit langer Rede konnte ich ihm rüberbringen dass es ein originaler Zusatztank sei und er es dann so hingenommen hat.
War aber auch ein mühsamer Typ.
- Beim Zusatztank hat der Prüfer auch was zusammengejammert. Mit langer Rede konnte ich ihm rüberbringen dass es ein originaler Zusatztank sei und er es dann so hingenommen hat.
War aber auch ein mühsamer Typ.
more on: www.straighton.me
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Re: Eintragungspflichtig in der Schweiz?
Vielen Dank für eure Rückmeldungen.
Ich habe das Pech, im Kanton AG in Schafisheim vorführen zu müssen (oder sollen). Was sich da Experte schimpft ist wirklich unter aller Sau. Demnächst muss ich meinen Lux zeigen. Aber egal mit was ich dort auftauchte, die letzten 3-4 mal hatte ich nur Ärger. Und immer wegen irgend einem bürokratischen Mist, nie warens technische Mängel
Als Beispiel wollten sie mir die Auflastung für den Hilux trotz DTC Gutachten nicht eintragen. Der "Experte" konnte nicht erkennen, dass die im Gutachten beschriebenen Blattfedern, auch die verbauten sind.......
Obwohl der Lux direkt vom Importeur kam. Nun ja, ich habe meinen Lux noch im Originalzustand. Sobald aber An- und Umbauteile dran sind, werde ich ihn in einem anderen Kanton vorführen. Auf die Diskussionen mit den 265/70R17 Reifen lass ich mich garnicht erst ein, die sind für diesen Tag durch 265/65R17 ersetzt worden.
Bevor ich hier meine Fragen an euch richtete, habe ich beim Strassenverkehrsamt angefragt. Die hielten es aber innerhalb von 2 Wochen nicht für nötig, meine Anfrage zu beantworten. Und auf nicht belegbare Aussagen verlasse ich mich bei denen nicht mehr.
Das mit dem nicht angeschlossenen Schnorchel habe ich auch schon mal gehört. Was bitte sollen da für Lärmmessungen gemacht werden??? Ausser dass der Lux die Luft weiter oben ansaugt, ändert doch nichts?
Ich habe das Pech, im Kanton AG in Schafisheim vorführen zu müssen (oder sollen). Was sich da Experte schimpft ist wirklich unter aller Sau. Demnächst muss ich meinen Lux zeigen. Aber egal mit was ich dort auftauchte, die letzten 3-4 mal hatte ich nur Ärger. Und immer wegen irgend einem bürokratischen Mist, nie warens technische Mängel
Als Beispiel wollten sie mir die Auflastung für den Hilux trotz DTC Gutachten nicht eintragen. Der "Experte" konnte nicht erkennen, dass die im Gutachten beschriebenen Blattfedern, auch die verbauten sind.......
Obwohl der Lux direkt vom Importeur kam. Nun ja, ich habe meinen Lux noch im Originalzustand. Sobald aber An- und Umbauteile dran sind, werde ich ihn in einem anderen Kanton vorführen. Auf die Diskussionen mit den 265/70R17 Reifen lass ich mich garnicht erst ein, die sind für diesen Tag durch 265/65R17 ersetzt worden.Bevor ich hier meine Fragen an euch richtete, habe ich beim Strassenverkehrsamt angefragt. Die hielten es aber innerhalb von 2 Wochen nicht für nötig, meine Anfrage zu beantworten. Und auf nicht belegbare Aussagen verlasse ich mich bei denen nicht mehr.
Das mit dem nicht angeschlossenen Schnorchel habe ich auch schon mal gehört. Was bitte sollen da für Lärmmessungen gemacht werden??? Ausser dass der Lux die Luft weiter oben ansaugt, ändert doch nichts?
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Ozymandias
- Beiträge: 8989
- Registriert: 27. März 2003 21:16
Re: Eintragungspflichtig in der Schweiz?
Neulux hat geschrieben:Vielen Dank für eure Rückmeldungen.
Das mit dem nicht angeschlossenen Schnorchel habe ich auch schon mal gehört. Was bitte sollen da für Lärmmessungen gemacht werden??? Ausser dass der Lux die Luft weiter oben ansaugt, ändert doch nichts?
Das ist Irrelevant - sobald irgendwas an Ansaug oder Auspuff verändert wird ist zwingend ein Gutachten nötig um den Beweis! zu erbringen dass das Fahrzeug weiterhin den Vorschriften entspricht.
Und selber auf der MFK meine Fahrzeuge zu zeigen hab ich vor rund 8 Jahren aufgegeben, seit da macht das nur noch die Werkstatt meines Vertrauens, ein beinahe Nervenzusammenbruch reicht völlig. Lieber bezahl ich 200 an die Werkstatt und hol das Auto/LKW gestempelt wieder ab.

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Re: Eintragungspflichtig in der Schweiz?
Verständlich, wenn man noch an einen Prüfexperten gelangt, der lieber Prius usw sieht als ein LC mit n paar Umbauten hat man schon die Arschkarte gezogen.Ozymandias hat geschrieben:
Und selber auf der MFK meine Fahrzeuge zu zeigen hab ich vor rund 8 Jahren aufgegeben, seit da macht das nur noch die Werkstatt meines Vertrauens, ein beinahe Nervenzusammenbruch reicht völlig. Lieber bezahl ich 200 an die Werkstatt und hol das Auto/LKW gestempelt wieder ab.
Manchmal würde es nur noch wenig mehr brauchen und es gäbe Mord und Totschlag bei der MFK.
Grüsse
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Re: Eintragungspflichtig in der Schweiz?
Hi
Schnorchel ja. Vorallem nur mit DTC Gutachten und das kriegt man bei TJM Schweiz sofern es eben ein Schnorchel von dort ist. Rest interessiert Keinen. Beim Benziner wollten sie wissen ob die Kohlenstoffilter usw auch wieder daran hängen. Denke nicht Du könntest den Schnorchel trotzdem anschliessen und so hinfahren. In Bern guckten sie tatsächlich ob er angeschlossen ist oder nicht. Naja, man hielt die Hand vorn Ansaug und man musste Gas geben. Aber in der Eintragung steht dann nichts mehr davon ob angeschlossen oder nicht.
Mein Mechaniker war schlau und erklärte dann das man da so oder so das Gefühl habe er sauge dort an weil das ganze im Radkasten sehr Nahe bei einander liege und ja quasi in einem geschlossenen Raum stattfinde. Prüfer dachte logische Aussage.
Gruss Uwe
PS Reifen interessieren sie auch nicht. 8% ist massgebend.
Schnorchel ja. Vorallem nur mit DTC Gutachten und das kriegt man bei TJM Schweiz sofern es eben ein Schnorchel von dort ist. Rest interessiert Keinen. Beim Benziner wollten sie wissen ob die Kohlenstoffilter usw auch wieder daran hängen. Denke nicht Du könntest den Schnorchel trotzdem anschliessen und so hinfahren. In Bern guckten sie tatsächlich ob er angeschlossen ist oder nicht. Naja, man hielt die Hand vorn Ansaug und man musste Gas geben. Aber in der Eintragung steht dann nichts mehr davon ob angeschlossen oder nicht.
Mein Mechaniker war schlau und erklärte dann das man da so oder so das Gefühl habe er sauge dort an weil das ganze im Radkasten sehr Nahe bei einander liege und ja quasi in einem geschlossenen Raum stattfinde. Prüfer dachte logische Aussage.
Gruss Uwe
PS Reifen interessieren sie auch nicht. 8% ist massgebend.
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Ozymandias
- Beiträge: 8989
- Registriert: 27. März 2003 21:16
Re: Eintragungspflichtig in der Schweiz?
George hat geschrieben:Verständlich, wenn man noch an einen Prüfexperten gelangt, der lieber Prius usw sieht als ein LC mit n paar Umbauten hat man schon die Arschkarte gezogen.Ozymandias hat geschrieben:
Und selber auf der MFK meine Fahrzeuge zu zeigen hab ich vor rund 8 Jahren aufgegeben, seit da macht das nur noch die Werkstatt meines Vertrauens, ein beinahe Nervenzusammenbruch reicht völlig. Lieber bezahl ich 200 an die Werkstatt und hol das Auto/LKW gestempelt wieder ab.
Manchmal würde es nur noch wenig mehr brauchen und es gäbe Mord und Totschlag bei der MFK.![]()
Grüsse
Ich sag dir es war die Hölle.... und du kannst NICHTS machen wenn der "Experte" einen "Fehler" sieht.
Warum gibt es bei den MFKs eigentlich keine Ombudsstelle.

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Re: Eintragungspflichtig in der Schweiz?
Ozymandias hat geschrieben:Ich sag dir es war die Hölle.... und du kannst NICHTS machen wenn der "Experte" einen "Fehler" sieht.![]()
Das sehe ich ein wenig anders. Es gibt Vorschriften/Gesetze an die sich der Experte zu halten hat. Manchmal besteht Spielraum, manchmal nicht.
Schlussendlich sind es Automechaniker, also Mensche die prüfen. Und mit Anstand, Respekt und der nötigen Fachkenntnis kann man sehr viel Probleme aus dem Weg räumen. Dazu gehört eine entsprechende Vorbereitung und Kenntnis der Materie.
Wenn man sich mit dem Experten über einen Vorfall nicht einigen kann so kann man immer noch den Hallenchef zu Rate ziehen.
Manchmal liegt es auch an der mangelnden Kenntnissen des Experten am Sachverhalt. Man kann einfach nicht alles Wissen. Aber wie gesagt, eine respektvolle Diskussion kann ganz viele Probleme lösen, bzw. gar nicht erst entstehen lassen.
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