Eintragungspflichtig in der Schweiz?

Alles ab der 7. Generation des HiLux (ab 2005) bzw. 4. Generation des 4Runner (ab 2003)
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Ledesco
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Re: Eintragungspflichtig in der Schweiz?

Beitrag von Ledesco »

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Ozymandias hat geschrieben:Ich sag dir es war die Hölle.... und du kannst NICHTS machen wenn der "Experte" einen "Fehler" sieht. :angryfire:

Das sehe ich ein wenig anders. Es gibt Vorschriften/Gesetze an die sich der Experte zu halten hat. Manchmal besteht Spielraum, manchmal nicht.

Schlussendlich sind es Automechaniker, also Mensche die prüfen. Und mit Anstand, Respekt und der nötigen Fachkenntnis kann man sehr viel Probleme aus dem Weg räumen. Dazu gehört eine entsprechende Vorbereitung und Kenntnis der Materie.

Wenn man sich mit dem Experten über einen Vorfall nicht einigen kann so kann man immer noch den Hallenchef zu Rate ziehen.

Manchmal liegt es auch an der mangelnden Kenntnissen des Experten am Sachverhalt. Man kann einfach nicht alles Wissen. Aber wie gesagt, eine respektvolle Diskussion kann ganz viele Probleme lösen, bzw. gar nicht erst entstehen lassen.

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George
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Re: Eintragungspflichtig in der Schweiz?

Beitrag von George »

Aber wie gesagt, eine respektvolle Diskussion kann ganz viele Probleme lösen, bzw. gar nicht erst entstehen lassen.
Das ist Voraussetzung, der Ton macht die Musik. Nichts desto Trotz kommt man manchmal ins Kochen.
Aber der Spielraum um eine vernünftige Aulegung der Vorschriften ist kleiner geworden.
Die kleinliche Umsetzung von vorschriften ist heute Standart, die EU Vorschriften werden bei uns strikter umgesetzt als in EU Staaten.

Grüsse

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Neulux
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Re: Eintragungspflichtig in der Schweiz?

Beitrag von Neulux »

Hallo Luxer

Ich musste den Lux vorführen, und habe die Gelegenheit genutzt, vor Ort nachzufragen.

Rockslider: Sie dürfen die Fahrzeugbreite nicht verändern und dürfen nicht offen sein (Bsp. Raslarr Rockslider), da sich sonst jemand zwischen den Schutzrohren verhaken könnte und mitgeschleift würde.....

Schnorchel: Eintragungspflichtig. Splitterverhalten des Materials bezüglich Fussgängerschutz bei Unfall, wenn nicht nur zu Showzwecken mit Lärmmessungen etc.

Zusatz-/Ersatztank: Dokumente des Tankherstellers, ev. auch TÜV Gutachten, Bestätigung des Montagebetriebes, dass der Tank nach den geltenden Normen installiert wurde (....??), ev bei höherem Tankgewicht Tragfähigkeit der Aufnahmepunkte nachweisen.......

Kleiner Schwank vom Strassenverkehrsamt Schafisheim. Für die ausländischen Foristen zum Lachen, ev. für Schweizer aus anderen Kantonen auch.
Lux gilt ja als Lieferwagen, dementsprechend muss er beladen vorgeführt werden. Soweit ok. AAABER, Scheinwerfer und Nebellicht müssen auf Leuchtweitenregulierungsstufe 0 (Lux leer) beladen so eingestellt werden, dass es passt. Ich darf die Leuchtweitenregulierung nicht benützen beim MFK!!! Also das Licht falsch einstellen lassen, den Bock vorführen, und anschliessend leer das Licht wieder richtig einstellen lassen :rofl: :angryfire: :ka:

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Ledesco
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Re: Eintragungspflichtig in der Schweiz?

Beitrag von Ledesco »

Der erste Teil ist absolut Nachvollziehbar. Für ich jedenfalls. Habe mittlerweile (mehr als) genug Erfahrung mit solchen Dingen. Aber ich gebe keinesfalls den Experten auf dem STVA Schuld. Sie wollen, wie wir ja alle auch, nur ihren Job richtig machen.

Neulux hat geschrieben:Kleiner Schwank vom Strassenverkehrsamt Schafisheim. Für die ausländischen Foristen zum Lachen, ev. für Schweizer aus anderen Kantonen auch.
Lux gilt ja als Lieferwagen, dementsprechend muss er beladen vorgeführt werden. Soweit ok. AAABER, Scheinwerfer und Nebellicht müssen auf Leuchtweitenregulierungsstufe 0 (Lux leer) beladen so eingestellt werden, dass es passt. Ich darf die Leuchtweitenregulierung nicht benützen beim MFK!!! Also das Licht falsch einstellen lassen, den Bock vorführen, und anschliessend leer das Licht wieder richtig einstellen lassen :rofl: :angryfire: :ka:

Das befremedet mich jetzt schon etwas und ist total aberwitzig und paradox. Das wäre ein Fall wo ich das Gespräch mit dem Prüfer suchen würde. Denn da beisst sich der Hund in den Schwanz.

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Ozymandias
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Re: Eintragungspflichtig in der Schweiz?

Beitrag von Ozymandias »

Nö das ist normal, ist auch an allen unseren LKWs so.
Das Licht darf ja keinesfalls und unter keinen Umständen blenden.
Darum voll beladen Stufe 0.

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Onkelchen
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Re: Eintragungspflichtig in der Schweiz?

Beitrag von Onkelchen »

Ozymandias hat geschrieben:Nö das ist normal, ist auch an allen unseren LKWs so.
Das Licht darf ja keinesfalls und unter keinen Umständen blenden.
Darum voll beladen Stufe 0.



Dann haben die Schweizer wohl den Sinn der Leuchtweitenregulierung nicht verstanden. :shock:

Viele Grüße
Onkelchen
Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die der Leute, die die Welt nie angeschaut haben.
(Alexander von Humboldt)

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Ozymandias
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Re: Eintragungspflichtig in der Schweiz?

Beitrag von Ozymandias »

Kann ich nicht ändern, ist halt so.

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Ledesco
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Re: Eintragungspflichtig in der Schweiz?

Beitrag von Ledesco »

Onkelchen hat geschrieben:Dann haben die Schweizer wohl den Sinn der Leuchtweitenregulierung nicht verstanden. :shock:

Offensichtlich! :shock:

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TomB
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Re: Eintragungspflichtig in der Schweiz?

Beitrag von TomB »

Könnte auch noch ein paar Geschichten beisteuern. Wie beispielsweise dass sie mich gefragt haben, ob ich ein Zertifikat für die TJM Stosstange habe. Auf meine Frage hin, was das Zertifikat den zertifizieren müsse, sprich gehts um Verletzungsgefahr oder Knautschverhalten oder Airbag auslösung meinten Sie, sie wissen das auch nicht, sie bräuchten einfach ein Zertifikat. Als ich dann nach etwas Zeit ein Airbag Zertifikat vorgelegt hab waren sie zwar zufrieden und die Prüfung bestanden aber sie waren der Meinung, dass die Stosstange nicht eingetragen werden kann. Sprich ich freu mich schon auf den gleichen Tanz beim nächsten Mal. Die ersten beiden Male ging die Stosstange übrigens ohne Probleme durch.

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