(§D) Verstoß gegen Winterreifenpflicht kann teuer werden
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(§D) Verstoß gegen Winterreifenpflicht kann teuer werden
60 bis 80 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg riskieren Autofahrer, die jetzt trotz winterlicher Straßenverhältnisse mit Sommerreifen unterwegs sind. Das Verbot betrifft auch die Fahrzeughalter: Ihnen droht laut ADAC eine Geldbuße von 75 Euro, wenn sie eine solche Fahrt anordnen oder zulassen. Wer mit Sommerreifen auf Schnee einen Unfall hat, dem kann die Kaskoversicherung wegen grober Fahrlässigkeit die Leistung erheblich kürzen. Auch auf die Haftpflichtversicherung kann dies Auswirkungen haben.
Im europäischen Ausland sind die Strafen für Verstöße gegen die Winterreifenpflicht teils deutlich höher. In Tschechien etwa werden bis zu 92 Euro, in Frankreich 135 Euro und in Italien bis zu 338 Euro fällig. In Österreich kann das Bußgeld in besonders schweren Einzelfällen bis zu 5.000 Euro betragen.
Autofahrer müssen in Österreich von Anfang November bis 15 April bei winterlichen Straßenverhältnissen Winterreifen montiert haben. Ansonsten drohen im Regelfall 35 Euro Bußgeld. Österreich und Tschechien schreiben eine Profiltiefe von mindestens vier Millimetern vor, was der Empfehlung des ADAC auch für deutsche Autofahrer entspricht. Hierzulande fordert der Gesetzgeber lediglich 1,6 Millimeter Profil.
Keine generelle Winterreifenpflicht gibt es in der Schweiz. Autofahrer riskieren aber Bußgelder, wenn sie auf verschneiten Straßen mit ungeeigneter Bereifung den Verkehr behindern. Bei einem Unfall mit Sommerreifen auf winterlichen Straßen droht dem Fahrer eine erhebliche Mithaftung.
In Tschechien gilt seit 1. November bis 31. März eine allgemeine Winterreifenpflicht.
In Frankreich werden Winterreifen situationsbedingt durch Schilder vorgeschrieben. Bei Unfällen mit Sommerreifen auf winterlichen Straßen droht dem Fahrer eine erhebliche Mithaftung.
Auch in Italien gibt es keine einheitliche Regelung: Hier entscheiden die lokalen Behörden häufig situationsabhängig. Eine Ausnahme ist Südtirol: Hier besteht bis 15. April eine generelle Winterreifenpflicht auf der Brennerautobahn (A22) und im Stadtgebiet Bozen. Bei winterlicher Witterung sind in ganz Südtirol Winterpneus vorgeschrieben.
Im europäischen Ausland sind die Strafen für Verstöße gegen die Winterreifenpflicht teils deutlich höher. In Tschechien etwa werden bis zu 92 Euro, in Frankreich 135 Euro und in Italien bis zu 338 Euro fällig. In Österreich kann das Bußgeld in besonders schweren Einzelfällen bis zu 5.000 Euro betragen.
Autofahrer müssen in Österreich von Anfang November bis 15 April bei winterlichen Straßenverhältnissen Winterreifen montiert haben. Ansonsten drohen im Regelfall 35 Euro Bußgeld. Österreich und Tschechien schreiben eine Profiltiefe von mindestens vier Millimetern vor, was der Empfehlung des ADAC auch für deutsche Autofahrer entspricht. Hierzulande fordert der Gesetzgeber lediglich 1,6 Millimeter Profil.
Keine generelle Winterreifenpflicht gibt es in der Schweiz. Autofahrer riskieren aber Bußgelder, wenn sie auf verschneiten Straßen mit ungeeigneter Bereifung den Verkehr behindern. Bei einem Unfall mit Sommerreifen auf winterlichen Straßen droht dem Fahrer eine erhebliche Mithaftung.
In Tschechien gilt seit 1. November bis 31. März eine allgemeine Winterreifenpflicht.
In Frankreich werden Winterreifen situationsbedingt durch Schilder vorgeschrieben. Bei Unfällen mit Sommerreifen auf winterlichen Straßen droht dem Fahrer eine erhebliche Mithaftung.
Auch in Italien gibt es keine einheitliche Regelung: Hier entscheiden die lokalen Behörden häufig situationsabhängig. Eine Ausnahme ist Südtirol: Hier besteht bis 15. April eine generelle Winterreifenpflicht auf der Brennerautobahn (A22) und im Stadtgebiet Bozen. Bei winterlicher Witterung sind in ganz Südtirol Winterpneus vorgeschrieben.
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Re: (§D) Verstoß gegen Winterreifenpflicht kann teuer werden
Schnellantwort -> Ganzjahres-Reifen!
__ /__]_______ ....alles Nette wünscht "big E"
[_--_][__][__--_]
((O))_____((O))
Nichts ist unmöööööööööglich...
Bevor ich mich uffreesch, isses mir lieber wurscht!
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Re: (§D) Verstoß gegen Winterreifenpflicht kann teuer werden
Ich auch. Sobald meine jetzigen Reifen unten sind kaufe ich Glanzjahresreifen mit dem Schneesymbölchen.
Sonst ist das nur noch lästig. Kein Wunder stellt Continental nun auch vermehrt Allwetterreifen her.
Ich fahre nicht so viel dass ich auch PKW Sommerreifen brauche. Und auf die anderen Felgen kommen dann mal All-terrain oder Mud-terrain Reifen.
Sonst ist das nur noch lästig. Kein Wunder stellt Continental nun auch vermehrt Allwetterreifen her.
Ich fahre nicht so viel dass ich auch PKW Sommerreifen brauche. Und auf die anderen Felgen kommen dann mal All-terrain oder Mud-terrain Reifen.
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Re: (§D) Verstoß gegen Winterreifenpflicht kann teuer werden
eberhard hat geschrieben:Schnellantwort -> Ganzjahres-Reifen!
Jupp
Die letzten beiden Leasingfahrzeuge haben gleich Ganzjahresreifen bekommen und die mitgelieferten Sommerreifen wurden eingelagert. Zur Rückgabe kommen dann die alten/neuen Sommerreifen wieder drauf.
Bein Nächsten machen wir das genau so. BMW liefert nur mit Sommerreifen aus. Auch am 20.12 wenn der neue kommt. Ich hab aber schon nen Termin beim Reifenmann meines Vertrauens.
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- robert2345
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Re: (§D) Verstoß gegen Winterreifenpflicht kann teuer werden
Nachtrag zu Österreich.
Solltet Ihr mit euren Sommerreifen erwischt werden aber es herrschen keine Winterlichen Fahrverhältnisse, dann ist dies in AT Legal.
So auch wenn Ihr auf einer verschneiten Strasse (Asphalt muss bedeckt sein) auf eure Sommerreifen an der Antriebsachse Schneeketten montiert ist dies Legal und darf zu keiner Strafe führen.
Zitat aus den Gesetz:
Alternativ zu Winterreifen ist es auch zulässig, Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern zu verwenden – jedoch nur dann, wenn die Fahrbahn mit einer zusammenhängenden oder nicht nennenswert unterbrochenen Schnee- oder Eisschicht bedeckt ist.
LG
Robert
Solltet Ihr mit euren Sommerreifen erwischt werden aber es herrschen keine Winterlichen Fahrverhältnisse, dann ist dies in AT Legal.
So auch wenn Ihr auf einer verschneiten Strasse (Asphalt muss bedeckt sein) auf eure Sommerreifen an der Antriebsachse Schneeketten montiert ist dies Legal und darf zu keiner Strafe führen.
Zitat aus den Gesetz:
Alternativ zu Winterreifen ist es auch zulässig, Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern zu verwenden – jedoch nur dann, wenn die Fahrbahn mit einer zusammenhängenden oder nicht nennenswert unterbrochenen Schnee- oder Eisschicht bedeckt ist.
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Robert
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- DerAustralier
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Re: (§D) Verstoß gegen Winterreifenpflicht kann teuer werden
Bin ich natürlich wie immer der Mops, wenn ich auf meinen MTs im Januar (durch Schweiz und Italien) nach Sardinien fahren muss ....
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- netzmeister
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Re: (§D) Verstoß gegen Winterreifenpflicht kann teuer werden
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Re: (§D) Verstoß gegen Winterreifenpflicht kann teuer werden
Bei Unfall droht nicht nur eine erhebliche Mithaftung im Bereich des Versicherungsrechts und eine Ordnungswidrigkeit sondern auch eine Anzeige nach dem Strafgesetzbuch - fahrlässige Körperverletzung.
So geschehen diesen Herbst am Tegernsee. Auf das Urteil bin ich mal gespannt, dir Vorraussetzungen für eine Schuldsprechung scheinen jedenfalls da zu sein.
Tim
So geschehen diesen Herbst am Tegernsee. Auf das Urteil bin ich mal gespannt, dir Vorraussetzungen für eine Schuldsprechung scheinen jedenfalls da zu sein.
Tim
Hilux 2012, 2.5l Schalter, Ortec Minicamp, BP51, 31x10.5, OME, Rasta-Rockslider und Tankschutz, Asfir UFS Motor, ARB Towbar, BearLock, Solarpad und ein paar andere elektrische Spielereien, ARB Sperre vorne, ES Snorkel.
"Nur weil etwas Fakt ist, muss es noch lange nicht stimmen!" (Nadine)
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Re: (§D) Verstoß gegen Winterreifenpflicht kann teuer werden
netzmeister hat geschrieben:Ergänzend: http://buschtaxi.org/winterreifen-ms-ze ... -mehr-aus/
Interessant an der „Alpine“-Kennzeichnung ist allerdings, dass hierfür ein vergleichender Bremstest auf Schnee vorgeschrieben ist, der war für die Winterreifen-Kennzeichnung M+S
Wie sprach ein bekanntes Mitglied?
"Ich hasse es, wenn Leute mitten im Satz"
Feldi (ganz im Süden)
"I woid beim IQ dreistellig sei, ned beim G'wicht" (Klaus Eckel)
"Jeder dritte Politiker ist mittlerweile genauso blöd wie die anderen zwei" (Rolf Miller)
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- robert2345
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- Registriert: Di 6. Mär 2012, 12:47
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Re: (§D) Verstoß gegen Winterreifenpflicht kann teuer werden
Feldi hat geschrieben:"Ich hasse es, wenn Leute mitten im Satz"
Hier die ganze Info:
hilux-revo-17-felgen-t62266.html#p812934
Also noch einen Satz Reifen mit M+S Kennung und Produktionsjahr 2017 auf Lager legen.
LG
Robert
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- DierkGunnar
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- Registriert: So 13. Jul 2003, 13:03
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Re: (§D) Verstoß gegen Winterreifenpflicht kann teuer werden
Hallo,
Schön solche wintereifen.
Ich versuche gerade einen Ersatz für diesen
zu bekommen, Kumho KC 11 285/75 R16. Der Schnitt,woher auch immer, geht bis auf das Gewebe.
In ganz Deutschland gibt es keine. Wenn man denn sucht, in der Größe bei keinen, ausser bei Nokian, das ist aber ein Sommerreifen mit Schneeflocke. Interessant!
Was mach ich bloß ??? Erstmal weiterfahren. und dann mal sehen.
Gruß aus Berlin
Schön solche wintereifen.
Ich versuche gerade einen Ersatz für diesen
zu bekommen, Kumho KC 11 285/75 R16. Der Schnitt,woher auch immer, geht bis auf das Gewebe.
In ganz Deutschland gibt es keine. Wenn man denn sucht, in der Größe bei keinen, ausser bei Nokian, das ist aber ein Sommerreifen mit Schneeflocke. Interessant!
Was mach ich bloß ??? Erstmal weiterfahren. und dann mal sehen.
Gruß aus Berlin
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- robert2345
- Beiträge: 5479
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Re: (§D) Verstoß gegen Winterreifenpflicht kann teuer werden
Angeblich gibt es welche in SK und HU.
https://pneumatiky.heureka.sk/kumho-kc1 ... r16-122q/#
https://www.arukereso.hu/gumiabroncs-c3 ... p39082718/
Der Reifen selbst wird aber von Khumo als Winterreifen geführt.
https://www.kumhotire.de/reifen/reifenf ... -kc11.html
LG
Robert
https://pneumatiky.heureka.sk/kumho-kc1 ... r16-122q/#
https://www.arukereso.hu/gumiabroncs-c3 ... p39082718/
Der Reifen selbst wird aber von Khumo als Winterreifen geführt.
https://www.kumhotire.de/reifen/reifenf ... -kc11.html
LG
Robert
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Re: (§D) Verstoß gegen Winterreifenpflicht kann teuer werden
netzmeister hat geschrieben:Ergänzend: http://buschtaxi.org/winterreifen-ms-ze ... -mehr-aus/
Übergangsfrist bis September 2024 für bereits hergestellte Reifen.
Also erstmal nur für den Neukauf interessant ... aber nicht minder wichtig.
Viele Grüße
Onkelchen
Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die der Leute, die die Welt nie angeschaut haben.
(Alexander von Humboldt)
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- DierkGunnar
- Beiträge: 89
- Registriert: So 13. Jul 2003, 13:03
- Wohnort: Berlin und den Rest von Deutschland
Re: (§D) Verstoß gegen Winterreifenpflicht kann teuer werden
Der Kumho KC 11 ist ein Wintereifen, hab ich mich wohl etwas falsch ausgedrückt,
der Nokiian"ROTIIVA AT" ist ein Sommerreifen, mit Alpinzeichen, das finde ich etwas gegensätzlich,
aber wenn der was taugt,dann wird er genommen. Ist auch erheblich günstiger als Kumho.
Ein großes Reifenportal bietet den Kumho auch an. Preis o.k. also bestellt. Bei der Bestellung ist der Hinweis dabei, dass der Artikel angefragt wird. Die Bestellung wurde storniert, da nicht lieferbar.
Gruß aus Berlin
der Nokiian"ROTIIVA AT" ist ein Sommerreifen, mit Alpinzeichen, das finde ich etwas gegensätzlich,
aber wenn der was taugt,dann wird er genommen. Ist auch erheblich günstiger als Kumho.
Ein großes Reifenportal bietet den Kumho auch an. Preis o.k. also bestellt. Bei der Bestellung ist der Hinweis dabei, dass der Artikel angefragt wird. Die Bestellung wurde storniert, da nicht lieferbar.
Gruß aus Berlin
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- GooSe_1977
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Re: (§D) Verstoß gegen Winterreifenpflicht kann teuer werden
Krass - ich hab mir vor 3-4 Wochen 4 von den Kumos geholt bei Ebay, waren im Winterreifendeal für 100€ das Stück zu haben und es gab massig davon
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