Hallo nochens,
Zollamt schreibt klipp und klar, BITTE NICHT SCHREIBEN, siehe:
Sollten in, Feld 3.1 oder in Feld 22 Ihrer Zulassungsbescheinigung mehr als 3 Sitzplätze
eingetragen sein (2.8. Angabe in Feld S.1„“,2 Angabe in Feld 22 „ZU 8.1: W. 4 — 6“), Ihr
Fahrzeug tatsächlich jedoch über nicht mehr als 3 Sitzplätze verfügen, ist eine Änderung der
Zulassungsbescheinigung erforderlich.
Bitte wenden Sie sich in diesem Fall möglichst umgehend an die Zulassungsbehörde!
Ich mache darauf aufmerksam, dass die Zulassungsbehörde für die Änderung unter
Umständen ein TÜV—Gutachten benötigt.
Die geänderten Daten werden an mich übermitteltund die Steuerfestsetzung wird
automatisch geändert, jedoch frühestens ab dem Datum der Änderung der
Zulassungsbescheinigung.
Und dieses Datum der Änderung der Zulassungsbescheinigung find ich skandalös, da die "Laufzeit"
des Bescheides in meinem Fall zwar nur 2 Monate war, bei anderen aber offensichtlich in Worten und auch
in Zahlen neun.
cheers
Frank