FrankBerlin hat geschrieben:Wo genau kann man diese interessante Aussage nachlesen?
Wenn eine Person zuviel ins Auto steigt, dann erlischt also die Betriebserlaubnis?
Was heißt das eigentlich genau, z.B. bei einer evt. Verkehrskontrolle?
Wird der Wagen dann an Ort und Stelle festgesetzt und die Insassen müssen sich‘n Taxi rufen? Und wenn der überzählige Mitfahrer aussteigt, dann ist die Betriebserlaubnis plötzlich wieder da, oder was?
Frage eine Suchmaschine deines Vertrauens, deinen Kfz-Versicherer oder die Rechtsabteilung des ADAC. Bin da vor Jahren aus Versehen darauf gestoßen, daher kein Beweislink.
Die Sache mit der Rennleitung ist nicht das Problem. Sie dürfen zwar die Weiterfahrt in Überzahl verweigern, aber die Betriebserlaubnis wird durch Abwerfen überflüssiger Passagiere sofort wieder erlangt. Bußgeld für Überbesetzung 5-70 €. Wo Rennleitung da auch Transportunternehmen, das Problem ist simpel lösbar.
Das wirkliche Problem macht die Versicherung. Auch bei einem unverschuldeten Unfall. Dann kommt die erloschene Betriebserlaubnis ins Spiel. Sowohl der Fahrer als auch der mglw. gar nicht anwesende Halter stehen mit ihrem gesamten Vermögen für die Unfallschäden ein. Dann doch lieber als 3-Sitzer eintragen lassen oder den Enkel fragen, ob Opa oder Oma ihn kutschieren sollen.
Viele Grüße
Barbara