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Da ich auch gerade einen Zusatztank in Auftrag gegeben habe, offiziell eingetragen muss der nicht werden, da man die am normalen Pkw die 1.200 Liter nicht überschreitet, um als Gefahrguttransporter zu gelten.Diesel mit Straßenzulassung müssen auch irgendwie 5h lang mit 0,6 Bar abgedrückt werden (Zahlen können auch leicht anders gewesen sein); bei Bootsbauern sind es 3h mit 0,3 Bar oder so ähnlich.
(Freiwillig eintragen lassen kann man gewisse Dinge sicherlich immer, wobei sich dann eine andere Frage stellen würde ... ein Tüv-Gutachter hat die Verpflichtung so günstig wie möglich für den Verbraucher zu arbeiten und wenn es keine Eintragungspflicht gibt, wäre die günstigste Möglichkeit auch es nicht einzutragen. Aber das nur grundsätzlich)