OSRAM NIGHT BREAKER H4-LED

Light Duty (Bundera/Prado): 1984 - 1996
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UH1D
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Re: OSRAM NIGHT BREAKER H4-LED

Beitrag von UH1D »

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Niklas Klostermann hat geschrieben: Mo 5. Aug 2024, 16:03
UH1D hat geschrieben: Sa 3. Aug 2024, 22:05 Es gibt aber inzwischen wenigstens eine Firma die eine Zulassung erlangt hat und diese teuer verkauft. Vielleicht fällt das ja Irgendwan den richtigen auf.
Nur zur Aufklärung:
Eine entsprechende Prüfung kostet sehr sehr viel Geld :wink:
Bei den geringen Stückzahlen die beim J7 zu erwarten sind, muss der Preis entsprechend kalkuliert werden.
Osram oder Philips haben selbst kein Interesse an einer Prüfung für die J7 nach 2006.
Das WARUM ergibt sich von selbst ...

Also kann ich nur bitten es nicht aussehen zu lassen als ob wir uns an einem solchen Gutachten eine goldene Nase verdienen würden.
Einige Nutzer haben das Angebot schon dankend angenommen und sind froh das es überhaupt legal möglich ist umzurüsten :bulb:
Es ist ja jedem frei sich für oder gegen eine legale Eintragung zu entscheiden.

Gruß Niklas
Hallo Niklas,

keine Frage, für Hosenknöpfe macht heute keiner was. Den Begriff der "Goldene Nase" habe ich übrigens nicht benutzt. Wenn ich mich aber recht an mein wirtschaftswissenschaftliches Studium innere, verfolgt wohl jeder Kaufmann eine oder mehrere Strategien der Gewinnmaximierung. Sonst ist er irgendwann weg vom Fenster. Das kann über das Produkt "Zulassung einer LED" direkt erfolgen oder durch Effekte zur Verbesserung der Kundengewinnung / -bindung oder ähnliches. Da ist auch gar nichts Verwerfliches dran. Aber wie und wo der potentielle Kunde sein Hobby oder sein Arbeitsgerät finanziell unterfüttert ist letztendlich dessen Angelegenheit. Das ist wohl auch nicht verwerflich. Wer allmorgentlich im Dunkeln mit dem V6 zur Baustelle "brettern" muss sieht das vielleicht anders als jemand der durch die Welt gondelt und dabei selten die 100 km/h überschreitet - wenn er überhaupt nachts fährt. Oder der Perfektionist, der so etwas unbedingt um seiner selbst willen braucht. Oder der, der´s nicht braucht aber wenn gern vorbereitet ist usw.

Mir wäre es schlicht den einen Hunni für die LEDs wert, aber eben nicht vier Hunnis. Da buche ich lieber die Fähren bis Kreta und spare nicht an der Einzelkabine inkl. Hund. Das ist meine Optimierung. Auch Osram und Philips haben sicher einiges an Geld in die technische Entwicklung der LED Austauschbirnen und in die bisher erfolgten Abnahmen gesteckt. Jeder entgangene Verkauf bedeutet dort: Kein Deckungsbeitrag für diese Entwicklung / Produktion und damit schlechtere Aussichten für das Budget der nächsten technischen Neuerungen.

Es bleibt spannend.

Gruß
Peter
Manchmal höre ich Stimmen.
Ja ich weiß... :roll:
Aber sie haben so lustige Ideen.
:biggrin:

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onkel
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Re: OSRAM NIGHT BREAKER H4-LED

Beitrag von onkel »

Rein von der technischen Seite betrachtet ist es ja legal die Osram LED zu fahren , da der Nachweis erbracht wurde .
Dann sollte es doch möglich sein den TÜV zu überzeugen diese einzutragen .
Gruß Onkel,

Gestern war heute noch morgen

HZJ 78 Steelfront
Auf 2 Rädern bevorzuge ich auch Stahl statt Plastik :
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GRJ78
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Re: OSRAM NIGHT BREAKER H4-LED

Beitrag von GRJ78 »

Wenn der Klostermann TuevHeini das kann, kann das jeder andere TuevHeini ebenfalls ..

Wer es bequem haben will, schmeißt dem
Halt paar Euros in den Klingelbeutel...

Why not...
:bb: :bb: :bb: :bb:

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Laubfrosch
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Re: OSRAM NIGHT BREAKER H4-LED

Beitrag von Laubfrosch »

Will nächste Woche mal bei meinem Dekra-Menschen vorbei und fragen, wie es sich mit einer Einzelabnahme verhält.
Meine Frau hätte die nämlich gerne in ihrem Suzuki.
Von der Grundsätzlichen Theorie sollte es doch möglich sein. Hat ja eine ABE. :think:
Gruß
Marc

Hilux ExCab Duty 2.4 MT 2020, Mercedes G, KTM LC4

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xsteel
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Re: OSRAM NIGHT BREAKER H4-LED

Beitrag von xsteel »

Darfst dann gerne von dem Gespräch berichten 👍
Gruß, Sigi

HZJ79 Bj.2011

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Laubfrosch
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Re: OSRAM NIGHT BREAKER H4-LED

Beitrag von Laubfrosch »

Das werde ich dann auf jeden Fall tun.
Wie @onkel ja schon schrieb, die sind geprüft.
Wenn der Prüfer die Scheinwerfereinstellung/Lichtbild kontrolliert und die Helligkeit prüft, sollte das doch reichen.
Gruß
Marc

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Niklas Klostermann
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Re: OSRAM NIGHT BREAKER H4-LED

Beitrag von Niklas Klostermann »

Guten Morgen,

grundsätzlich dürfen die LED Leuchtmittel nur an Fahrzeugen verwendet werden, die in der ABE aufgeführt sind.
Die Hersteller haben die Scheinwerfer in Verbindung mit dem H4-LED im Labor geprüft.
Wenn für das gewünschte Fahrzeug kein Eintrag in der ABE vorhanden ist, muss ein Gutachten durch das LTI erstellt werden.
Genau das haben wir für die J7 in Auftrag gegeben.
Dies verursacht jedoch erhebliche Kosten.
Bei uns bestätigt also nicht irgendein "TÜV-Heini" etwas, sondern es liegt ein Gutachten der Kombination als Prüfungsgrundlage vor.

Gruß Niklas

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Konrad
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Re: OSRAM NIGHT BREAKER H4-LED

Beitrag von Konrad »

Hallo zusammen,

um etwas Klarheit in die Sache zu bringen:

Fahrzeug & Scheinwerfer sind im Verwendungsbereich der Bauartgenehmigung aufgeführt = vorschriftsmäßig

Fahrzeug nicht im Verwendungsbereich, Scheinwerfer aber in Verbindung mit einem anderen Fahrzeug aufgeführt = kann über eine Einzelabnahme nach §19(2) "eingetragen" werden

Fahrzeug und Scheinwerfer nicht aufgeführt = Lichttechnisches Gutachten erforderlich

Viele Grüße
Konrad
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Braunschweiger
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Re: OSRAM NIGHT BREAKER H4-LED

Beitrag von Braunschweiger »

Vielleicht zur Aufklärung hilfreich:
Lichttechnische Einrichtungen an Fahrzeugen unterliegen einer "Bauartgenehmigungspflicht", sie haben also immer eine ABG, keine ABE.
Der Unterschied liegt darin, dass für Teile mit Allgemeiner Betriebserlaubnis nur ein eingeschränkter Verwendungsbereich vorliegt, Teile mit Bauartgenehmigung aber (wenn alle anderen Regularien eingehalten sind) an jedes Fahrzeug geschraubt werden können.

Prominentes Beispiel: Räder (="Felgen") haben eine ABE und dürfen nur an bestimmt Fahrzeuge, Reifen hingegen haben eine Bauartgenehmigung (ABG) und dürfen, wenn z.B. Dimension, Geschwindigkeits- und Traglastindex passen, an jedes Fahrzeug.

TD hat jetzt wohl, für vermutlich relativ viel Geld, das komplette Genehmigungsverfahren für den LC-Scheinwerfer in Kombination mit dem LED-Leuchtmitteln durchlaufen - soweit, so schön. Im Gegensatz zu Osram und Philips verdient TD aber nicht mit jeder verkauften LED Geld, sondern kann sich nur über den Verkauf der Leuchtmittel in Verbindung mit dem Gutachten refinanzieren - muss also dafür sorgen, dass nicht die ABG der Scheinwerfer entsprechend erweitert wird, sondern für jeden einzelnen Kunden ein neues Gutachten erstellt und verkauft wird.

Daher wird TD den Kunden (vermutlich) auch keine neue ABG zusenden, sondern (vermutlich) ein Gutachten auf Fahrgestellebene für genau ein Fahrzeug. Da kann dann als Auflage mit drinstehen, dass dieses Gutachten nur im Original für die umseitig angegebene FIN zu verwenden und ggf. nach erfolgter Änderungsabnahme einzuziehen ist - und diese gutachterliche Feststellung ist für den Prüfer bindend!

(Die Firma SK verkauft mit dieser Methodik übrigens seit Jahren Auflastungen und Anhängelasterhöhungen, das ist also keine "neue" oder irgendwie "dubiose" Praxis. Streng genommen ist es nur so überhaupt möglich, dass sich andere Firmen als der Hersteller selbst um eine entsprechende Genehmigung kümmern.)

Der Prüfer, bei dem ihr auch die HU machen lasst, kann und darf die Kombination aus Scheinwerfer und Leuchtmittel nicht abnehmen, ohne dass entweder ein Lichttechnisches Gutachten oder eben eine entsprechend erweiterte ABG vorliegen. (Wobei die Abnahme im letzteren Fall ja nicht mal nötig wäre). Und selbst dann ist eine Solche Änderung nicht über eine Änderungsabnahme nach §19 möglich, sondern immer im Bereich der Einzelbetriebserlaubnis für Fahrzeugteile nach §22a StVZO i.V.m §13 FzTV.

Die Tatsache, dass die "Einstellung passt" und das "Lichtbild gut aussieht" ändert daran nichts, da die Überprüfung des Lichtbilds im Rahmen der HU nur einen Bruchteil dessen abbildet, was bei der Erteilung einer Bauartgenehmigung des Scheinwerfers relevant ist.

Eigentlich sind es doch gute Nachrichten: Es gibt jetzt eine legale Möglichkeit für besseres Licht im Facelift-J7. Selber drum kümmern hätte ein Vielfaches gekostet, ignorieren und mir erloschener BE rumfahren ist nach wie vor auf kurze Sicht billiger und im schlechten Fall teurer als beide Alternativen - und nun darf jeder selbst wählen. ;-)

LG, Christoph
_____________________________________________________________________________
...und so verbleibe ich mit freundlichem Rußen...

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