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Hallo,vielleicht könnte man den Gesetzentwurf auf ein paar einfachere Sätze reduzieren (is alles so dorchanander..):
EDIT: (nur steuerl. Betrachtung)
1. PKW = hubraumbesteuert
2. Geländefahrzeuge der Klasse N (Anhang ...) mit
3-8 Sitzen (immer ausser Fahrersitz) = PKW
*** Geländewagen der Klasse N mit 2 Sitzen sind also KEIN PKW ?
3. Mehrzweckfahrzeuge AF, die nicht M1 sind = PKW
(..."„(2a) Unabhängig von der verkehrsrechtlichen Einstufung gelten als Personenkraftwagen auch folgende Kraftfahrzeuge: .....
.
.
3.Mehrzweckfahrzeuge (Aufbauart AF), die nach Anhang der Richtlinie 70/156/EWG des Rates, nicht als Fahrzeuge der Klasse M1 gelten. ..." )
4. Sonstige Fahrzeuge Klasse N, nach Einrichtung, Erscheinungsbild, Bauart
= PKW
Anmerk.: Ermessensspielraum (4 Türen etc...)
5. Wohnmobile = PKW (da vorrangig Pers.-beförderu ng)
Fahrzeuge müssen vorrangig zur Personenberförderung sein. = PKW
Das entscheidet sich dann wenn:
Bodenfläche Personenbeförderung > 0,5 x Gesamtfläche des Fahrzeugs. = PKW
Im Umkehrschluss bedeutet das dann:
Wer heute AC im Brief hat, hätte m.E. folgende Möglichkeiten um nicht als PKW zu gelten:
A. Nur 2 Sitze (incl. Fahrersitz) und
B. Personbeförd. Fläche < 1/2 der Gesamtfläche
oder
A. 4 und mehr Sitze (incl. Fahrersitz) UND
B. Formel P-(M+Nx68) > Nx68 UND
C. Pers. Fläche < 1/2 * gesamt Fläche (innen)
Liege ich jetzt ganz falsch oder wie habt Ihr´s verstanden?
Für den LJ70 bedeutet dies m.E. : Rückbank tschüss.
Danke fürs Lesen und Grüsse
Bernhard
(Edited by BS at 11:49 am 3. Feb. 2005)








