ich weiß nicht ob mir hier jemand helfen kann, sonst hab ich mich halt einfach nur Ausgekotzt, mag auch helfen...
Mein LN65 hat 1988 von einem Wiener Fahrzeugbauer einen fixen Aufbau bekommen, ich hab das Fahrzeug dann 2014 gekauft.
Sieht so aus:

Auf dem Bild seht ihr auch das "Übel", hinten die Stoßstange steht raus. Das hat jedes mal beim Pickerl meinen Mechaniker gestört und ich hab sie dann immer im vorhinein einfach abgebaut. Jetzt wollte ich das nach Jahren einfach alles richtig machen, bin zum Zivilgutachter gegangen und hab mir von ihm sagen lassen was ich machen muss. Schlussendlich war es einfach Links und Rechts etwas kürzen und das Nummernschild versetzen. Ein größerer Dieseltank kam in der Zwischenzeit auch dazu der sollte ebenso in die Dokumente, aber dafür habe ich ja schon alle Gutachten vom Taubenreuther, also ging ich recht gelassen zum TÜV. Schwerer Fehler....
Das Fahrzeug wurde bereits 1988 mit dem Umbau auf Kombinationskraftwagen M1 Typisiert.
Hier die Änderungen:

Jetzt sagt mir doch der TÜVler tatsächlich, "das Ding ist ein Wohnmobil und muss als Wohnmobil typisiert werden, bei dieser Umschreibung wird dann rückwirkend die NOVA Fällig." Auf meinen Einwurf, dass das Fahrzeug seit 1988 bereits als M1 Typsiert ist und doch wohl bei einer Änderung von PKW auf Wohnmobil nicht die NOVA Fällig werden kann ging er nicht ein. Dann fragte ich nach, ob ich für die Wohnmobilgenehmigung nicht eine fest verbaute Kochstelle benötige, was er bestätigte, auf meinen Hinweis, dass ich keine habe sondern nur diesen Origo Spiritus-Kocher sagte er doch tatsächlich "dann müssen sie eine einbauen für die Wohnmobilanmeldung", ich wollte dann klar machen, dass ich das nicht will, denn eigentlich will ich den Spirituskocher behalten, daraufhin meinte er "dann muss hinten alles raus, sie können nicht ein Bett, einen Tisch und einen Wasserhahn drinnen haben, aber weiter als M1 fahren, entweder ganz oder gar nicht". Daraufhin habe ich das Gespräch freundlich beendet, denn ich war kurz davor richtig Sauer zu werden.
Jetzt sitz ich hier mit einem 1988er Hilux mit M1 Zulassung der mir mehrere tausend Euro kosten wird wenn das mit der NOVA auf mich zukommt und eigentlich wollte ich doch nur eine Stoßstange eintragen lassen.....
Ich hab jetzt jedenfalls etwas nachgedacht und zweifle an der NOVA-Aussage, ein Beispiel/Frage wo ihr mir vielleicht helfen könnt.
Ein VW T3 aus den 80ern mit 9 sitzen welcher damals schon M1 war (kein Transporter) der jetzt auf Wohnmobil umgebaut wird, NOVA fällig?
Gleiches z.b. für ein Buschtaxi aus den 80ern, der ist ja auch M1 oder? Wenn der jetzt ein Hochdach und einen Ausbau bekommt und auf Wohnmobil angemeldet wird, ist dann NOVA fällig?
Ich kann mir das irgendwie nicht vorstellen.
Anton



