Hallo Leute
Ich versuche mal die Sache (so gut es geht, respektive so gut ich's kann
) zu erläutern:
Es gibt zwei verschiedene Zwischengetriebe, das VF4BM (Hebel-/Schalterbetätigung) welches im Zusammenhang mit VSC (+ A-TRC usw.) verbaut ist und bei dem mittels Schalthebel zwischen den Positionen H, N und L (also hohes Untersetzungsverhältnis - Neutralstellung und niedriges Untersetzungsverhältnis) gewählt wird. Zusätzlich kann man bedarfsabhängig über einen Schalter (elektrisch) das im Zwischengetriebe integrierte Zentraldifferential sperren, egal ob sich das Zwischengetriebe in H- oder L-Stellung befindet.
Möglich macht dies der über eben diesen Mitteldifferenzial-Schalter (+ ECU) zu betätigende Stellmotor (elektrischer Schaltmotor).
Das VF4MB ist also eigentlich eine (Werk-) Option (nicht zu verwechseln mit länderspezifischen Ausstattungslinien wie Terra, Standard, C, Sol etc.) welche nur mit VSC, A-TRC usw. zusammen verbaut wird, welche die gleichzeitige werksseitige Ausrüstung mit einem sperrbaren Hinterachsdifferential ausschliesst, sondern immer mit dem offenen HA-Diff B200A geliefert wird.
Also wer eine Original-HA-Diffsperre hat, hat KEIN VF4MB, sondern ein:
VF4B; dabei handelt es sich um ein Zwischengetriebe, welches "nur" über einen Schalthebel verfügt aber keinen (elektrischen) Schalter. Also wird die Zentraldiff-Sperre rein mechanisch (zwangs-) betätigt, sobald man aus der Stellung H nach HL oder LL schaltet.
Um dies zu umgehen wird ja eben dieser 2-Hebel-Umbau angeboten, mit dem man wiederum (ebenfalls mechanisch ohne Stellmotor, nehme ich an) einerseits die Untersetzung und andererseits wahlweise die Zentraldiff-Sperre betätigen kann.
Jetzt ist es noch so, dass in Verbindung mit dem VF4B standardmässig (werksseitig) ebenfalls das offene Hinterachs-Diff. B200A verbaut wird und als Werksoption das Diff. B200A mit LSD oder das Diff. B20N mit 100% Sperre geordert werden kann.
Daher wohl auch die etwaigen Verwirrungen; die jeweiligen Importeure können im Rahmen der werksseitigen Optionen spezifisch ihre Fahrzeuge ordern und sie so beliebig konfigurieren und unter irgendwelchen Namen (Ausstattungslinien) anbieten.
Daher ist was z.Bsp. für D gilt in A oder CH nich unbedingt (eher ausnahmsweise
) gültig.
Langer Rede kurzer Sinn; wer keine elektrische Betätigung der Zentraldiffsperre hat, (unabhängig des vebauten HA-Diffs), könnte von diesem Umbau profitieren.
... wobei ich mich natürlich auch frage, was jemand damit will, der selber nicht weiss (oder bis jetzt nicht wusste), ob er nun "zwangsgesperrt" ist oder nicht
Diese Ausführungen beziehen sich auf die ersten Produktionsjahre des J12, falls sich bis dato diesbezüglich etwas geändert hat, lasst es mich bitte wissen.
Gruss