Dachlast

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oribi
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Re: Dachlast

Beitrag von oribi »

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@ Florian: das ist so nicht ganz richtig. Das Gesetz schreibt keine maximale Höhe oder maximales Gewicht auf dem Dach vor. Einzig und allein das zulässige Gesamtgewicht ist gesetzlich geregelt. Die Eintragung im Fahrzeugschein ist als Garantie des Herstellers zu sehen und gilt quasi als "empfohlen". Darüber haftet der Hersteller nicht mehr und ggf. steigt bestimmt auch die Versicherung zumind. tlw. aus. Alles darf natürlich nicht unzureichend gesichert sein, aber auch einen Dachträger ist überhaupt nicht vorgeschrieben.

https://www.bussgeldrechner.org/ueberladung.html

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HJ61-Freak
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Re: Dachlast

Beitrag von HJ61-Freak »

RubiconJK hat geschrieben:Dein 150 ist Baumustergeprüft welches nunmal kein Loch im Dach aufweißt. Du müsstest danach nachweißen das du die Stabilität nicht beeinträchtigst ... Und das ist leider nicht möglich (bzw riesiger Finanzieller Aufwand).

Der Aufwand ist nicht zwingend groß bzw. teuer. Fahrzeugbauer haben Erfahrung mit solchen Umbauten, auch bei Fahrzeugen ohne Leiterrahmen, die diesbezüglich deutlich schwieriger umzubauen sind.

RubiconJK hat geschrieben:Weiter gehts dann mit dem Chrashverhalten der Airbags bzw teilweiser Abschaltung...

Airbags sind nur dann bezogen auf ihren Ausbau kritisch, wenn der Ausbau das Frontalcrashverhalten negativ tangiert. Das ist bei Seitenairbags regelmäßig nicht der Fall. Und sogar für Fahrer - und Beifahrerairbags gibt es herstellerseitige Vorgaben, bei deren Einhaltung diese Airbags außer Funktion gesetzt werden dürfen. Dies muss dann in den Papieren vermerkt sein. Z.B. bei Fahrzeugen, deren Beifahrerairbag sich bei Nutzung von Reboard-Kindersitzen auf dem Beifahrersitz nicht abschalten lässt oder bei Fahrern, die zu klein sind und deswegen zu dicht vor dem Lenkrad sitzen müssen.

Gruß

Florian
'86er-HJ61, 450tkm, OME schwer, 35x12,5R15 auf 8,5x15 ET -35, pneumatische gesteuerte HA-Sperre, 80mm Bodylift, optimiertes Verdichterrad, Recaros m. Schwingkonsolen, Aufstelldach u. Innenausbau, div. Zusatzinstrumente, 3"-Abgasanlage inkl. Eigenbau-turbine-outlet, Sidepipe

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RubiconJK
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Re: Dachlast

Beitrag von RubiconJK »

Kann ich mir nur schwer vorstellen das du dir aufs Dach laden kannst soviel das zGG hergibt.

Bei ner Anhängerkupplung kann auch mehr Stützlast auf der Plakette am Anhängebock angegeben sein wie im Fahrzeugschein und trotzdem zählt das Gewicht welches im Schein aufgeführt ist ..

Nichts anderes ist das mit deinem Dachträger. Frontrunner gibt XY frei, Toyota nur 80 -> Ergo zählen die 80kg. Zumal Frontrunner ganz klar schreibt, dass die Werte des Herstellers einzuhalten sind. "Front Runner can not recommend a maximum load carrying capacity. Please refer to your vehicle
manufacturer's recommendations."

@Florian: Die Erfahrungswerte von Karosseriebauern bringen leider nicht wirklich was. Wir leben in Zeiten in denen man selbst für einen Schnorchel ein Brand und Splittergutachten braucht. Es geht halt immer um den Nachweiß das im Falle des Falles einer für grade steht. Das seh ich hier als absolut nicht gegeben.

Als Beispiel: Jeder TÜV Prüfer weiß das die D44 Hinterachse des Wranglers mehr wie 1250kg Last abkann, da das schwächere Vorgängermodell (D35) bereits auf 1680kg Auflastbar war. Trotzdem kann er diese ohne die nötigen Papiere des Herstellers nicht erhöhen. :ka:

Genau so wenig kann ein TÜV Prüfer eine Felge ohne Festigkeitsgutachten eintragen. Auch wenn er die Meinung ist das diese hält. Nichts anderes wäre es mit dem Dach auch.

Ich lasse mich natürlich eines besseren belehren. Sofern Oribi seinen Durchbruch irgendwann durchführen lässt und auch eingetragen bekommt. Vorher vertraue ich auf die Aussagen die ich von meinen TÜVlern erhalten habe.

Lg
Toyota GDJ 150 MY 19 auf 245/75-17LT ivbm. 25mm SPV oder 235/80 R17 auf original Toyota Stahlfelgen ivbm. 30mm SPV, TJM Snorkel, Innenausbau, Dachzelt, 187 Liter Zusatztank, China Switchpod, ACAYX Dachträger, ACAYX Innenrack, OLC Duschzelt, Foxwing 270° Markise, James Baroud Discovery Zelt;

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HJ61-Freak
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Re: Dachlast

Beitrag von HJ61-Freak »

oribi hat geschrieben:Das Gesetz schreibt keine maximale Höhe […] auf dem Dach vor.

Doch: 4,00 m Gesamthöhe von Fahrzeug und Ladung ist das Maximum für öffentliche Straßen in Deutschland, vgl. § 22 Abs. 2 StVO. Nur landwirtschaftliche Maschinen vor Anhängern, die mit landwirtschaftlichen Produkten beladen sind, also der berühmte Anhänger hinterm Trecker mit 10 m hoch beladenen Heuballen, sind hiervon ausgenommen.

oribi hat geschrieben:ggf. steigt bestimmt auch die Versicherung zumind. tlw. aus.

Die "Selbstbeteiligung" bei der Haftpflicht liegt bei maximal 5.000 EUR.

Gruß

Florian
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Re: Dachlast

Beitrag von HJ61-Freak »

RubiconJK hat geschrieben:Wir leben in Zeiten in denen man selbst für einen Schnorchel ein Brand und Splittergutachten braucht.

Ein Schnorchel ist in Deutschland eintragungsfrei. Auch wenn das einige Prüfer im Rahmen der Hauptuntersuchung gerne mal anders sehen. Auf einen Rechtsstreit, sprich die Verweigerung der Plakette hat es bislang noch keiner ankommen lassen.

RubiconJK hat geschrieben:Nichts anderes wäre es mit dem Dach auch.

Ich habe mein Aufstelldach selbst gebaut, einschließlich Verstärkung der Karosserieseitenwände. Das Dach ist in den Papieren eingetragen, als Hersteller mein Name mit Wohnort vermerkt. Die Kosten der Eintragung beliefen sich auf unter 200 EUR. Selbst die in Hessen zwingend vorgeschriebene Gegenprüfung des Sachverständigengutachtens durch die Bündelungsbehörde in Marburg wurde anstandslos bestanden. Und ich habe die ganze Aktion nicht mal vorab mit dem Prüfer ausdiskutiert, sprich ihn vor vollendete Tatsachen gestellt.

Einen TÜV-Prüfer zu fragen ist eine Sache, einen geplanten Umbau detailliert mit einem amtlich anerkannten Sachverständigen zu erörtern etwas völlig anderes. Da muss man natürlich zusehen, sich im Vorfeld die erforderlichen technischen und rechtlichen Informationen zu besorgen, um sich mit dem Prüfer möglichst auf Augenhöhe unterhalten zu können.

Gruß

Florian
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Nightwolve
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Re: Dachlast

Beitrag von Nightwolve »

Ich muss mich bezüglich der Kontrollen zumindest teilweise korrigieren:

Die Überschreitung der Dachlast ist als Verstoß nicht gesetzlich explizit geregelt, zumindest hab ich nix gefunden.

ABER:
Das Thema Ladungssicherung greift sehr wohl. Und hier muss die Ladung an dafür geeigneten und ausgelegten Punkten so gesichert sein, dass keine negativen Einflüsse auf das Fahrzeug, das Fahrverhalten und in Extremsituationen auf andere Verkehrsteilnehmer möglich sind. Das könnte bei 170kg tatsächlicher Last zu 80kg Freigabe argumentativ zumindest schwierig werden, denn das Dach und damit der Träger sind nur für 80kg ausgelegt. Auch bei Ladungssicherungsverstößen gilt: Abladen oder nachsichern. Nachsichern ist allerdings nicht möglich, da man sich unterwegs nur schwer ein zweites und drittes Dach zulegen kann, welche die weiteren 90kg aufnehmen. Also abladen.

Ist auf jeden Fall dünnes Eis.

Konstruktiv hält auch ein Prado-Dach sicher viel aus, auch dynamisch. Da gebe ich Dir Recht Florian. Aber die standardmäßig nicht soooo zahlreich vorhandenen und auch nicht überdimensionierten Befestigungspunkte sehe ich bei regelmäßigen Lasten von 170kg kritisch, vor allem in Verbindung mit Fahrdynamik und Gelände.
Daher rate ich weiterhin überzeugt davon ab :biggrin: Ein Aufstelldach fänd ich da vom Gefühl her besser - aber das setzt ja aufgrund der genannten TÜV-Schwierigkeiten kaum jemand um beim Prado.
Aber die finale Entscheidung liegt sicher bei oribi.
Bild
KDJ120 - 2'' höher (Nestle Basic mod.), 265/70R17 Goodyear Duratrac, 50mm SPV, TJM Snorkel, TJM Side Steps, Vision-X Light Cannons, Webasto Standh., Hilux Düsen, Rhino Rack Pioneer Platform, Foxwing, WAECO-Kühler, mehr folgt...

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oribi
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Re: Dachlast

Beitrag von oribi »

Ich danke allen für eine konstruktive Diskussion. Es haben sich doch noch ein paar andere Denkansätze aufgetan.
Wie schon festgestellt, ist bei mir das Kind eh schon in den Brunnen gefallen.
Alles ist immer so lange unmöglich, bis es einer macht.
Dass meine Lösung gut ist, davon bin ich überzeugt (sonst hätte ich es ja nicht gemacht), aber ob sie tatsächlich taugt und wie weit man mit ihr gehen kann, das werden die nächsten Jahre zeigen. Erstmal wartet jetzt Polen als kleiner Test für die vorhandene Ausstattung (innen und außen).

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HJ61-Freak
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Re: Dachlast

Beitrag von HJ61-Freak »

Nightwolve hat geschrieben:Das Thema Ladungssicherung greift sehr wohl. Und hier muss die Ladung an dafür geeigneten und ausgelegten Punkten so gesichert sein, dass keine negativen Einflüsse auf das Fahrzeug, das Fahrverhalten und in Extremsituationen auf andere Verkehrsteilnehmer möglich sind. Das könnte bei 170kg tatsächlicher Last zu 80kg Freigabe argumentativ zumindest schwierig werden, denn das Dach und damit der Träger sind nur für 80kg ausgelegt.

Alles richtig, allein: Welcher Vertreter der Rennleitung lässt denn das gesamte Dach leerräumen und die Teile verwiegen? Da wird allenfalls mit den heute gebräuchlichen, vom Packmaß her sehr kleinen transportablen Radlastwagen das Fahrzeuggesamtgewicht sowie die Achslasten ermittelt und bei entsprechender Überschreitung gibt es dann ein Verwarnungs- oder Bußgeld verhängt. Bewegen sich diese Gewichte aber im Rahmen des erlaubten, dann passiert gar nichts. Es sei denn, auf dem Dach säße ein ausgewachsener Elefant. :wink:

Gruß

Florian
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RubiconJK
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Re: Dachlast

Beitrag von RubiconJK »

HJ61-Freak hat geschrieben:
RubiconJK hat geschrieben:Wir leben in Zeiten in denen man selbst für einen Schnorchel ein Brand und Splittergutachten braucht.

Ein Schnorchel ist in Deutschland eintragungsfrei. Auch wenn das einige Prüfer im Rahmen der Hauptuntersuchung gerne mal anders sehen. Auf einen Rechtsstreit, sprich die Verweigerung der Plakette hat es bislang noch keiner ankommen lassen.

RubiconJK hat geschrieben:Nichts anderes wäre es mit dem Dach auch.

Ich habe mein Aufstelldach selbst gebaut, einschließlich Verstärkung der Karosserieseitenwände. Das Dach ist in den Papieren eingetragen, als Hersteller mein Name mit Wohnort vermerkt. Die Kosten der Eintragung beliefen sich auf unter 200 EUR. Selbst die in Hessen zwingend vorgeschriebene Gegenprüfung des Sachverständigengutachtens durch die Bündelungsbehörde in Marburg wurde anstandslos bestanden. Und ich habe die ganze Aktion nicht mal vorab mit dem Prüfer ausdiskutiert, sprich ihn vor vollendete Tatsachen gestellt.

Einen TÜV-Prüfer zu fragen ist eine Sache, einen geplanten Umbau detailliert mit einem amtlich anerkannten Sachverständigen zu erörtern etwas völlig anderes. Da muss man natürlich zusehen, sich im Vorfeld die erforderlichen technischen und rechtlichen Informationen zu besorgen, um sich mit dem Prüfer möglichst auf Augenhöhe unterhalten zu können.

Gruß

Florian


Servus,

rechtlich ist der Schnorchel nicht Eintragunsfrei da: ggf Änderung des Ansauggeräuschs, Gefährdung von Verkehrsteilnehmern, da idr. im Frontbereich/A Säule angebaut. §19 STVO regelt nach welchen Kriterien was/obeingetragen werden muss. Schnorchel fällt da definitiv drunter. Sonst würde es auch keine gutachten für z.b Safari Schnorchel geben.

Die Aussagen das ein Schnorchel nicht eingetragen werden muss, kenne ich auch allerdings auch. Ebenso das Ersaztradhalter so wie Heckstoßstangen nicht eingetragen werden müssen. Rechtlich konnte mir aber noch keiner sagen wo das steht und wieso das sein sollte. Denn Ladung ist zwar das Ersatzrad, aber nicht der Halter. Aber wir schweifen ab ...

Ich sehe, Thematik Hessen mit Bündelungsbehörde ist bekannt. Ich nehme an es geht um deinen 61er. Mal am Rande: Wann hast du denn das ganze machen lassen? Allerdings: Das Trifft daher die Aussage von Tom's Fahrzeugtechnik ganz gut. Der hatte auch gesagt das es bei z.b nem 80er kein Thema wäre - bei modernen Fahrzeugen allerdings schlechter aussieht. Ein Umbau darf die Sicherheit des Fahrzeuges nicht verschlechtern und irgendwo her brauchst du einen Nachweiß das dies nicht der Fall ist. Theoretisch könnte man jetzt auch einwerfen das sich das Abgasverhalten nicht verschlechtern darf. Wenn das Alucab fest auf dem Dach verbaut ist, wäre das keine Ladung mehr. Also müsstest dann ebenso nachgewiesen werden, das sich das Abgasverhalten (Thema CW Wert) nicht verschlechtert.

Zugegeben: Der 150 ist der erste Toyota den ich umbaue. Allerdings habe ich schon viele andere Geländewagen umgebaut und legalisiert. Teils auch mit wirklich grenz wertigen Sachen. Dabei habe ich auch festgestellt das es mit der Zeit immer schwieriger wird überhaupt was eingetragen zu bekommen ... Selbst für Händler.

Fürs Thema Euro6D wird das, sofern das umgesetzt wird was angedacht ist, generell sehr schwierig werden.

Lg
Toyota GDJ 150 MY 19 auf 245/75-17LT ivbm. 25mm SPV oder 235/80 R17 auf original Toyota Stahlfelgen ivbm. 30mm SPV, TJM Snorkel, Innenausbau, Dachzelt, 187 Liter Zusatztank, China Switchpod, ACAYX Dachträger, ACAYX Innenrack, OLC Duschzelt, Foxwing 270° Markise, James Baroud Discovery Zelt;

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RubiconJK
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Re: Dachlast

Beitrag von RubiconJK »

oribi hat geschrieben:Ich danke allen für eine konstruktive Diskussion. Es haben sich doch noch ein paar andere Denkansätze aufgetan.
Wie schon festgestellt, ist bei mir das Kind eh schon in den Brunnen gefallen.
Alles ist immer so lange unmöglich, bis es einer macht.
Dass meine Lösung gut ist, davon bin ich überzeugt (sonst hätte ich es ja nicht gemacht), aber ob sie tatsächlich taugt und wie weit man mit ihr gehen kann, das werden die nächsten Jahre zeigen. Erstmal wartet jetzt Polen als kleiner Test für die vorhandene Ausstattung (innen und außen).


Servus,

tu mir den Gefallen und halt mich mal auf dem Laufenden wegem deinem "Durchbruch". Hab auch kein Problem damit wenn ich am Ende falsch liege was die Legalisierung angeht. Wie gesagt, durchgekaut hatte ich das Thema für mich auch schon.

Lg
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Re: Dachlast

Beitrag von HJ61-Freak »

RubiconJK hat geschrieben:rechtlich ist der Schnorchel nicht Eintragunsfrei da: ggf Änderung des Ansauggeräuschs, Gefährdung von Verkehrsteilnehmern, da idr. im Frontbereich/A Säule angebaut. §19 STVO regelt nach welchen Kriterien was/obeingetragen werden muss.

"Ggf." reicht bei den Geräuschemissionswerten nach Maßgabe des § 19 Abs. 2 Nr. 3 StVZO nicht aus. Sie müssen sich verschlechtern. Viel Spaß beim Messen! UND: Viele Geländefahrzeuge gab und gibt es ab Werk mit einem Schnorchel. Da liegt eher die Vermutung nahe, dass dieser das Emissionsverhalten des Fahrzeugs nicht negativ tangiert.

Fußgängerschutz regelt § 19 Abs. 2 Nr. 2 StVZO: Da reicht ein "ggf." aus. ABER: Was der durchschnittliche Fußgänger an Schutz bei einem Aufprall auf ein Fahrzeug für sich erwarten kann ist abhängig vom Baujahr des jeweiligen Fahrzeugs. UND: Steht auf dem Schnorchel der Name des Fahrzeugherstellers und gibt es das Fahrzeug ab Werk mit Schnorchel, ist das Thema Fußgängerschutz auch bei neueren und neusten Fahrzeugen prüftechnisch abgegessen. Wie gesagt: Die "Selbstbeteiligung" in der Haftpflichtversicherung liegt bei maximal 5.000 Euro, was überschaubar ist.

RubiconJK hat geschrieben:Schnorchel fällt da definitiv drunter. Sonst würde es auch keine gutachten für z.b Safari Schnorchel geben.

Ich habe lieber einen Schnorchel, auf dem Toyota drauf steht. Damit spare ich mir jedwede Diskussion.

RubiconJK hat geschrieben:Ebenso das Ersaztradhalter so wie Heckstoßstangen nicht eingetragen werden müssen. Rechtlich konnte mir aber noch keiner sagen wo das steht und wieso das sein sollte. Denn Ladung ist zwar das Ersatzrad, aber nicht der Halter.

Steht der Halter selbst, also nicht nur das am Halter angebrachte Reserverad über die äußeren Umrisse des Fahrzeughecks hinaus, liegt eine Veränderung der Bauabmessungen des Fahrzeugs, nämlich der Fahrzeuglänge vor. Eine Änderung der Fahrzeuglänge ist immer betriebserlaubnisrelevant, da die Fahrzeuglänge millimetergenau in den Fahrzeugpapieren vermerkt ist. Deswegen ist eine Eintragung des Reserveradhalters in 99% aller Fälle unumgänglich, in aller Regel aber auch kein Problem (auflaufende Fußgänger sind selten :wink: ).

RubiconJK hat geschrieben:Wann hast du denn das ganze machen lassen?

Muss 2014 oder 2015 gewesen sein.

Gruß

Florian
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Re: Dachlast

Beitrag von HJ61-Freak »

Nur mal so als allgemeine Info, weil der Halter sich immerhin die Mühe gemacht hat, die Einzelgewichte zu ermitteln:

mein-hj61-so-wie-ich-ihn-will-t31990-285.html

Satte 329 kg sind ein klares Statement!

Gruß

Florian
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Re: Dachlast

Beitrag von oribi »

Will oder zumindest teilweise habe?

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