RubiconJK hat geschrieben:rechtlich ist der Schnorchel nicht Eintragunsfrei da: ggf Änderung des Ansauggeräuschs, Gefährdung von Verkehrsteilnehmern, da idr. im Frontbereich/A Säule angebaut. §19 STVO regelt nach welchen Kriterien was/obeingetragen werden muss.
"Ggf." reicht bei den Geräuschemissionswerten nach Maßgabe des § 19 Abs. 2 Nr. 3 StVZO nicht aus. Sie müssen sich verschlechtern. Viel Spaß beim Messen! UND: Viele Geländefahrzeuge gab und gibt es ab Werk mit einem Schnorchel. Da liegt eher die Vermutung nahe, dass dieser das Emissionsverhalten des Fahrzeugs nicht negativ tangiert.
Fußgängerschutz regelt § 19 Abs. 2 Nr. 2 StVZO: Da reicht ein "ggf." aus. ABER: Was der durchschnittliche Fußgänger an Schutz bei einem Aufprall auf ein Fahrzeug für sich erwarten kann ist abhängig vom Baujahr des jeweiligen Fahrzeugs. UND: Steht auf dem Schnorchel der Name des Fahrzeugherstellers und gibt es das Fahrzeug ab Werk mit Schnorchel, ist das Thema Fußgängerschutz auch bei neueren und neusten Fahrzeugen prüftechnisch abgegessen. Wie gesagt: Die "Selbstbeteiligung" in der Haftpflichtversicherung liegt bei maximal 5.000 Euro, was überschaubar ist.
RubiconJK hat geschrieben:Schnorchel fällt da definitiv drunter. Sonst würde es auch keine gutachten für z.b Safari Schnorchel geben.
Ich habe lieber einen Schnorchel, auf dem Toyota drauf steht. Damit spare ich mir jedwede Diskussion.
RubiconJK hat geschrieben:Ebenso das Ersaztradhalter so wie Heckstoßstangen nicht eingetragen werden müssen. Rechtlich konnte mir aber noch keiner sagen wo das steht und wieso das sein sollte. Denn Ladung ist zwar das Ersatzrad, aber nicht der Halter.
Steht der Halter selbst, also nicht nur das am Halter angebrachte Reserverad über die äußeren Umrisse des Fahrzeughecks hinaus, liegt eine Veränderung der Bauabmessungen des Fahrzeugs, nämlich der Fahrzeuglänge vor. Eine Änderung der Fahrzeuglänge ist immer betriebserlaubnisrelevant, da die Fahrzeuglänge millimetergenau in den Fahrzeugpapieren vermerkt ist. Deswegen ist eine Eintragung des Reserveradhalters in 99% aller Fälle unumgänglich, in aller Regel aber auch kein Problem (auflaufende Fußgänger sind selten
).
RubiconJK hat geschrieben:Wann hast du denn das ganze machen lassen?
Muss 2014 oder 2015 gewesen sein.
Gruß
Florian
'86er-HJ61, 450tkm, OME schwer, 35x12,5R15 auf 8,5x15 ET -35, pneumatische gesteuerte HA-Sperre, 80mm Bodylift, optimiertes Verdichterrad, Recaros m. Schwingkonsolen, Aufstelldach u. Innenausbau, div. Zusatzinstrumente, 3"-Abgasanlage inkl. Eigenbau-turbine-outlet, Sidepipe