angemeldetes Fzg. ohne TÜV auf Privatgrundstück = OWI
angemeldetes Fzg. ohne TÜV auf Privatgrundstück = OWI
Moin,
mir ist heute etwas (un-) lustiges passiert.
Ich bekam Post vom Landespolizeiamt. Mir wird eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen (15,- € Verwarnungsgeld).
Ich wollte bei meinem Taro die Vorderachse etwas revidieren:
Bremsscheiben, Gelenkwellenmanschetten, Radlager (vorsorglich), Schutzbleche für Bremsscheiben, Traggelenke, usw. erneuern. Jetzt habe ich fast alle Teile zusammen nach über 8 Wochen Lieferzeit aber etwas fehlt immer noch.
Und da ich die 14 Schrauben der Schutzbleche wohl mit aufgeschweißten Muttern lösen muß , wird die Aktion wohl etwas länger dauern wie geplant.
In der Zwischenzeit ist der TÜV seit ein paar Wochen abgelaufen. Der Taro steht sicher aufgebockt im Carport auf meinem Privatgrundstück und wird nicht gefahren. Geht ja auch schlecht mit halb zerlegter Vorderachse.
Da ich auf ein Fzg. angewiesen bin, habe ich mir extra deswegen übergangsweise einen Zweitwagen angeschafft.
Der Taro ist noch angemeldet.
Ich habe sofort bei der Dienststelle angerufen. Man hat zwar die "Problematik" erkannt aber mir geraten Widerspruch einzulegen und abzuwarten wie es weitergeht.
Hat jemand von Euch sowas schon mal erlebt?. Ich bin mir keiner Ordnungswidrigkeit bewußt.
Gruß
(ein leicht "angesäuter")
Olli
mir ist heute etwas (un-) lustiges passiert.
Ich bekam Post vom Landespolizeiamt. Mir wird eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen (15,- € Verwarnungsgeld).
Ich wollte bei meinem Taro die Vorderachse etwas revidieren:
Bremsscheiben, Gelenkwellenmanschetten, Radlager (vorsorglich), Schutzbleche für Bremsscheiben, Traggelenke, usw. erneuern. Jetzt habe ich fast alle Teile zusammen nach über 8 Wochen Lieferzeit aber etwas fehlt immer noch.
Und da ich die 14 Schrauben der Schutzbleche wohl mit aufgeschweißten Muttern lösen muß , wird die Aktion wohl etwas länger dauern wie geplant.
In der Zwischenzeit ist der TÜV seit ein paar Wochen abgelaufen. Der Taro steht sicher aufgebockt im Carport auf meinem Privatgrundstück und wird nicht gefahren. Geht ja auch schlecht mit halb zerlegter Vorderachse.
Da ich auf ein Fzg. angewiesen bin, habe ich mir extra deswegen übergangsweise einen Zweitwagen angeschafft.
Der Taro ist noch angemeldet.
Ich habe sofort bei der Dienststelle angerufen. Man hat zwar die "Problematik" erkannt aber mir geraten Widerspruch einzulegen und abzuwarten wie es weitergeht.
Hat jemand von Euch sowas schon mal erlebt?. Ich bin mir keiner Ordnungswidrigkeit bewußt.
Gruß
(ein leicht "angesäuter")
Olli
Zuletzt geändert von Olli16 am Di 7. Mär 2023, 22:21, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: angemeldetes Fzg. ohne TÜV auf Privatgrundstück = OWI
Hallo Olli,
welche owi genau wird dir denn vorgeworfen?
welche owi genau wird dir denn vorgeworfen?
Viele Grüsse, diak
GRJ76, 2022
GRJ76, 2022
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Re: angemeldetes Fzg. ohne TÜV auf Privatgrundstück = OWI
https://www.focus.de/auto/news/ohne-tue ... 65400.htmlAutos ohne gültige TÜV-Plakette dürfen auch auf privatem Grund nicht ohne weiteres abgestellt werden. Solange das Gelände nicht abgesperrt und daher für jedermann zugänglich ist, gilt laut Auto Club Europa (ACE) auch Privatbesitz im Zweifel als öffentlicher Verkehrsraum. Die Polizei kann also Fahrzeuge beispielsweise auch auf Garagenzufahrten und Privatwegen kontrollieren und bei fehlender Plakette ein Verwarngeld verhängen. Wer sein Auto vorübergehend oder dauerhaft nicht nutzen will, sollte es daher abmelden oder in eine geschlossene Garage stellen.
Feldi (ganz im Süden)
"I woid beim IQ dreistellig sei, ned beim G'wicht" (Klaus Eckel)
"Die Wirklichkeit ist ein fortlaufender Prozess, der nicht mehr zu stoppen ist." (Harald Lesch)
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Re: angemeldetes Fzg. ohne TÜV auf Privatgrundstück = OWI
...oder das Nummernschild entfernen!Feldi hat geschrieben:Wer sein Auto vorübergehend oder dauerhaft nicht nutzen will, sollte es daher abmelden oder in eine geschlossene Garage stellen.
23 Jahre Power-Trax.de - Ingenieurbüro, Sonderfahrzeugbau, Hydraulik-, PTO-, Druckluft-, Berge- & Energiesysteme - Quad, 4x4 bis LkW, Victron Bordnetzsysteme - 22 Jahre BTT-Forum
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Re: angemeldetes Fzg. ohne TÜV auf Privatgrundstück = OWI
Das trifft mmn. aber auf meinen "Fall" nicht ganz zu.Feldi hat geschrieben:https://www.focus.de/auto/news/ohne-tue ... 65400.htmlAutos ohne gültige TÜV-Plakette dürfen auch auf privatem Grund nicht ohne weiteres abgestellt werden. Solange das Gelände nicht abgesperrt und daher für jedermann zugänglich ist, gilt laut Auto Club Europa (ACE) auch Privatbesitz im Zweifel als öffentlicher Verkehrsraum. Die Polizei kann also Fahrzeuge beispielsweise auch auf Garagenzufahrten und Privatwegen kontrollieren und bei fehlender Plakette ein Verwarngeld verhängen. Wer sein Auto vorübergehend oder dauerhaft nicht nutzen will, sollte es daher abmelden oder in eine geschlossene Garage stellen.
Der Taro ist nicht abgestellt, sondern auf 2 LKW-Böcken aufgebockt und kann nicht bewegt werden.
Gut, der Carport ist für jeden zugänglich aber öffentlicher Verkehrsraum . Auf die Auffahrt davor passt noch nichtmal ein Smart.
Und der Wagen steht nicht auf einem Privatweg oder einer Auffahrt sondern im Carport.
Und ein Auto deswegen für ev. nur 4 Wochen ab- und dann wieder anmelden....?
Der Wagen steht sicher aufgebockt, von dem geht keine Gefahr aus. Ob jetzt mit oder ohne Tüv, an- oder abgemeldet. Und mit Anmeldung und Versicherung ist der Wagen zumindest Kaskoversichert gegen Sturmschaden, etc.
Es heißt ja auch in dem Text von Feldi (Danke für Deine Mühe): Nicht ohne weiteres....Im Zweifel....
Gut ich weiß, gegen Bürokratie ist kein Kraut gewachsen aber ich sehe die Logik nicht.
Mal sehn wie´s weiter geht.
PS: Ok, Nummernschild abschrauben wäre vielleicht eine Lösung aber dafür ist es in meinem Fall etwas zu spät. Und ich glaube, die Beamten werden das Fzg. online überprüfen bevor sie das Ticket schreiben. Die wissen ja auch wer der Halter ist und dass es ein Taro ist, obwohl der Schriftzug "Taro" gar nicht montiert ist.
Zuletzt geändert von Olli16 am Di 7. Mär 2023, 20:00, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: angemeldetes Fzg. ohne TÜV auf Privatgrundstück = OWI
Nicht angemeldete Fahrzeuge dürfen auch nicht im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden.BJ Axel hat geschrieben:...oder das Nummernschild entfernen!Feldi hat geschrieben:Wer sein Auto vorübergehend oder dauerhaft nicht nutzen will, sollte es daher abmelden oder in eine geschlossene Garage stellen.
Mach erst mal ne rot/weiße Kunstoffkette vor die Grundstückseinfahrt. Dann sollte es hoffentlich nicht mehr öffentlich sein. Vielleicht noch'n Schildchen "Privat" rantüdeln.
meine bisherigen 4x4: Patrol K160-->Toyota LJ70-->Toyota KJ73-->LR Defender 90
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- fsk18
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Re: angemeldetes Fzg. ohne TÜV auf Privatgrundstück = OWI
zahlen und fertig -- ist so. Deswegen Nummernschilder runter oder so parken das die Plakette nicht "von aussen" zu sehen ist. Woher soll der Polizist wissen das du nicht in 15 Minuten alles zusammengebaut hast und dann rumfährst ...
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Re: angemeldetes Fzg. ohne TÜV auf Privatgrundstück = OWI
Leute_Malte_ hat geschrieben:....
Mach erst mal ne rot/weiße Kunstoffkette vor die Grundstückseinfahrt. Dann sollte es hoffentlich nicht mehr öffentlich sein. Vielleicht noch'n Schildchen "Privat" rantüdeln.
Ihr antwortet schneller als lesen und schreiben kann....
das mit dem rot/weißen Kettchen gefällt mir.
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Re: angemeldetes Fzg. ohne TÜV auf Privatgrundstück = OWI
Das war mein 1. Gedanke aber dabei wird es ja nicht bleiben. Wenn der Wagen nicht so schnell fertig wird gibt es die 2. Anzeige, dann wahrscheinlich nicht 15 sondern 50€.fsk18 hat geschrieben:zahlen und fertig -- ist so. Deswegen Nummernschilder runter oder so parken das die Plakette nicht "von aussen" zu sehen ist. Woher soll der Polizist wissen das du nicht in 15 Minuten alles zusammengebaut hast und dann rumfährst ...
Sonst wäre das mit Sicherheit die besste Lösung-
Wer den Wagen schnell zusammenbauen kann kauft sich nicht zeitgleich für 3000 € ein 2. Auto.
Wie gesagt, wir schau´n mal was kommt.
Mir ging es hauptsächlich darum, anderen Leuten diesen Ärger zu ersparen.
Es soll hier im Forum noch mehr Leute mit alten Autos geben, die ab und zu, mangels Ersatzteile (vielleicht sogar ohne TÜV und angemeldet), mal rumstehen.....
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Re: angemeldetes Fzg. ohne TÜV auf Privatgrundstück = OWI
Ich würde nicht gleich zahlen, sondern 'nen formlosen Einspruch schreiben.
"Das FZ hat keinen TÜV weil ich bis zum Termin nicht mit den Reparaturen fertiggeworden bin."
Das dürfte auch in einer normalen Werkstatt mal passieren. Glaube kaum, daß es dafür dann 'n Ticket gibt.
"Das FZ hat keinen TÜV weil ich bis zum Termin nicht mit den Reparaturen fertiggeworden bin."
Das dürfte auch in einer normalen Werkstatt mal passieren. Glaube kaum, daß es dafür dann 'n Ticket gibt.
Feldi (ganz im Süden)
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- fsk18
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Re: angemeldetes Fzg. ohne TÜV auf Privatgrundstück = OWI
abmelden und fertig und danach auf Privatgrundstück abstellen -- ganz einfach. Geht aktuell vielen soOlli16 hat geschrieben:Das war mein 1. Gedanke aber dabei wird es ja nicht bleiben. Wenn der Wagen nicht so schnell fertig wird gibt es die 2. Anzeige, dann wahrscheinlich nicht 15 sondern 50€.fsk18 hat geschrieben:zahlen und fertig -- ist so. Deswegen Nummernschilder runter oder so parken das die Plakette nicht "von aussen" zu sehen ist. Woher soll der Polizist wissen das du nicht in 15 Minuten alles zusammengebaut hast und dann rumfährst ...
Sonst wäre das mit Sicherheit die besste Lösung-
Wer den Wagen schnell zusammenbauen kann kauft sich nicht zeitgleich für 3000 € ein 2. Auto.
Wie gesagt, wir schau´n mal was kommt.
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Es soll hier im Forum noch mehr Leute mit alten Autos geben, die ab und zu, mangels Ersatzteile (vielleicht sogar ohne TÜV und angemeldet), mal rumstehen.....
bei uns lassen sich Polizeibeamten noch mit sich reden -- wenn das Auto mit Werkstattauftrag bei einer Werkstatt im Privatgrund/Firmengrund steht. Selbst so erlebt, als die Polizei bei mir einrückte. Gesehene abgelaufene HUplakette und man ist fällig -- egal wo man parkt, kann auch auf umfriedenen Grundstücken passieren, wenn die Plakette sichtbar ist.
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Re: angemeldetes Fzg. ohne TÜV auf Privatgrundstück = OWI
Ihr habt zu viele Polizisten wenn die Zeit haben sich um sowas zu kümmern im Land des Ordnungsamtes.
Zuletzt geändert von RobertL am Di 7. Mär 2023, 20:26, insgesamt 1-mal geändert.
lg Robert
Nächster Stammtisch am 13.6. ab 17:00 beim "Roter Hiasl"
https://www.roterhiasl.at/
Chevy Van G20 4x4 Pathfinder - 6,2D V8
Nächster Stammtisch am 13.6. ab 17:00 beim "Roter Hiasl"
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Chevy Van G20 4x4 Pathfinder - 6,2D V8
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Re: angemeldetes Fzg. ohne TÜV auf Privatgrundstück = OWI
Habe ich schon vor 6 Std. erledigt. Ich hab´s auch genau so formuliert. Das passende Formular schicken die gleich mit. Der Brief liegt schon im Auto (im Ford Focus ).Feldi hat geschrieben:Ich würde nicht gleich zahlen, sondern 'nen formlosen Einspruch schreiben.
"Das FZ hat keinen TÜV weil ich bis zum Termin nicht mit den Reparaturen fertiggeworden bin."
....
@ fsk18
Das kannte ich bisher nur von abgemeldeten Autos
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Re: angemeldetes Fzg. ohne TÜV auf Privatgrundstück = OWI
Einspruch macht es nur teurer. Der Vorwurf wird wahrscheinlich lauten „Als Halter Fahrzeug zur Hauptuntersuchung oder zur Sicherheitsprüfung nicht vorgeführt“. Das wird wohl zutreffen. 2-4 Monate kostet übrigens 25€. Zahlen und Kennzeichen ab ist wohl die günstigste Lösung. Über den Sinn kann man streiten, hilft aber wenig.
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Re: angemeldetes Fzg. ohne TÜV auf Privatgrundstück = OWI
Der Widerspruch ist erst mal kostenlos. Erst danach kann es teuer werden.Bernd SH hat geschrieben:Einspruch macht es nur teurer....
Übrigens, die gleiche Polizeidienststelle (Neumünster) ist auch, glaube ich, für Euch in Eckerförde zuständig....
Gruß
Olli
Zuletzt geändert von Olli16 am Di 7. Mär 2023, 20:41, insgesamt 1-mal geändert.
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