Mountaineer hat geschrieben: So 9. Jun 2024, 16:34
RobertL hat geschrieben: So 9. Jun 2024, 16:21
onkel hat geschrieben:Die Frage ist ja ob ein POR genauso behandelt wird wie ein M+S mit dem Aufkleber im Armaturenbrett .
Darauf habe ich bisher keine sichere Antwort gefunden .
Glaubst du echt dass der normale Streifenpolizist diese Differenzierung machen kann bzw. machen möchte? Speziell in Italien wo ja alle Helden durchfahren?
Muss er ja, steht ja so im Gesetz, § 36 Abs. 5 StVZO.
Die Formulierung im Gesetz ist ja nur ein Übersetzungsfehler, „Professional“ hat man hier in gewerblich übersetzt. Gedacht war das vom Gesetzgeber anders.
Für alle Besitzer neuerer J7 aus den Golfstaaten wollte ich nochmal darauf hinweisen, dass die Fahrzeuge ab Werk bereits § 36 Abs. 5 1. b) erfüllen. Nämlich durch das Blinken der 120km/h Leuchte im Kombimeter. (Das nervige Gepiepse ist nicht vorgeschrieben und kann aus bleiben.)
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__36.html hat geschrieben:(...)
die für die Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit
(...)
b) durch eine Anzeige im Fahrzeug, zumindest rechtzeitig vor Erreichen der für die verwendeten Reifen zulässigen Höchstgeschwindigkeit, im Blickfeld des Fahrzeugführers angegeben oder angezeigt wird
(...)
Da im Gesetzestext zwischen a) und b) ein "oder" steht, interpretiere ich das sogar so, dass ich gar keinen Aufkleber anbringen (lassen) muss.
Mir scheint, dass die GCC J7 damit schon ab Werk vorbereitet sind auf die POR Ausnahme, bis runter auf Speedindex L.
Was für ein Zufall.
Oder freue ich mich zu früh und die Anzeige im Kombimeter müsste genau exakt die 140km/h anzeigen?
Ich schreibe mir das für die nächste Sitzung mit dem Dampfkesselprüfer auf.
LG Leon mit GRJ76L, 225/95R16, HA-SV+30, Werks-Steelies, Recaro Sitze & Amazon Tröpfchen-Sternenhimmel-Lichterkette