H-Zulassung

1990 - 1998
Kat i
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Re: H-Zulassung

Beitrag von Kat i »

Letzter Beitrag der vorhergehenden Seite:

mein 80'er hat H-Zulassung bekommen. Ich kann dir auch nur empfehlen vor dem Termin mit dem TÜV-Prüfer zu sprechen. OEM-Fahrwerk ist kein Problem, leider gibt es aber von Taubenreuther kein Dokumente mher dazu, da diese bei eine Brand vernichtet wurden. Es gibt aber einen "Application-guide aus 1989 in dem steht "80 series up from 08/1990". Aber den wollte der TÜH garnicht sehen.
Zeitgenössische Prospekte über Sonderausstattung und Zubehör erweisen sich hier oft als extrem nützlich. Damit habe ich im H-Gutachten für den Defender sogar den Frontbügel eingetragen bekommen.
Viele Grüße
Mathias

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Hydraulinski
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Re: H-Zulassung

Beitrag von Hydraulinski »

Wenn der Termin schon so nahe ist, dann vielleicht noch nichts in der Art fest installieren, was zu Diskussionen führen könnte?

Auf jeden Fall ein interessantes Thema mit "best practices"-Potential! (meiner ist EZ 04/1995 :P )

kristijan hat geschrieben: 21. November 2024 08:22
Ich befasse mich damit auch immer mehr, da mein Dicker nächstes Jahr die H-Zulassung bekommen kann.

Da ich mit meinem 80er auch Arbeite und viel Anhänger auch im dunkeln fahre, überlege ich eine Rückfahrkamera und LED-Scheinwerfer nachzurüsten.
...

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kristijan
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Re: H-Zulassung

Beitrag von kristijan »

Bei mir EZ 10 / 1995 :)
Ja ich recherchiere gerade viel, was ich machen könnte... Funk-Rückfahrkamera und es gibt sogar Xenon Arbeitsscheinwerfer, auch interessant. Kostet allerdings ein Scheinwerfer von Hella um die 500€, Xenon eben. Man muss auch das Vorschaltgerät irgendwo unterbekommen, aber da werde ich schon eine Lösung finden. Xenon Arbeitsscheinwerfer ist bestimmt nicht schlecht, aber vergleichbare gute LED Scheinwerfer liegen wahrscheinlich bei guter Qualität um die 80 - 150€... Aber was tut man nicht alles... :ka:

Interessant wäre ja auch eine Rückfahrkamera die aufs Smartphone oder Ipad das Bild sendet... aber da habe ich bisher nichts fertiges auf dem Markt gefunden...
Ich habe bei uns in Aschaffenburg einen vermeindlich fährigen Car-Hifi-Bauer vielleicht hat der eine Idee...
Hydraulinski hat geschrieben: 21. November 2024 19:03
Wenn der Termin schon so nahe ist, dann vielleicht noch nichts in der Art fest installieren, was zu Diskussionen führen könnte?

Auf jeden Fall ein interessantes Thema mit "best practices"-Potential! (meiner ist EZ 04/1995 :P )

kristijan hat geschrieben: 21. November 2024 08:22
Ich befasse mich damit auch immer mehr, da mein Dicker nächstes Jahr die H-Zulassung bekommen kann.

Da ich mit meinem 80er auch Arbeite und viel Anhänger auch im dunkeln fahre, überlege ich eine Rückfahrkamera und LED-Scheinwerfer nachzurüsten.
...

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Broddhus
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Re: H-Zulassung

Beitrag von Broddhus »

FairKehr hat geschrieben: 21. November 2024 11:03

Stimmt - die H-Einstufung kann auch jederzeit vom Prüfer zurückgezogen werden, wenn etwas nicht passt.
Mich würde an dieser Stelle interessieren, wie Du zu dieser Info oder Erkenntnis kommst.
Der vorgeschriebene Ablauf ist, vor der Oldtimer-Zulassung ist eine normale HU/AU vorgegeben. Hier wird unabhängig vom "H" der rein technische Zustand geprüft, ob die Straßentauglichkeit gegeben ist. Es können hier auch Teile verbaut sein, die zwar zulässig sind, jedoch nicht H-konform sein müssen, also LED-Scheinwerfer oder moderne Felgen etc.. Solange alles eingetragen oder mit Gutachten, alles gut. Auch sind unterschiedlich oder schlecht lackierte Bauteile oder Rost, verschlissene Sitze oder ein rissiges Armaturenbrett irrelevant.
Nach bestandener HU/AU folgt die eigentliche Oldtimer-Abnahme, die ganz anderen Kriterien unterliegt, z.B. Patina bis zu einem gewissen Ausmaß ok, Rost, abblätternde Farbe nicht. So geht es weiter mit Interieur, Exterieur, Technik, Motor usw., Unterschied zwischen Gebrauchtwagen und Oldtimer eben.
Sinnvollerweise macht man dann noch ein Wertgutachten, wenn man schon mal dabei ist.

Die H-Zulassung aberkennen, wenn etwas nicht passt... ?
Meine Erfahrung und Startschuß für meinen Umbau war letzten Endes die ANMERKUNG im letzten TÜV-Bericht, daß "der allgemeine Erhaltungszustand nicht mehr den Kriterien der Oldtimer-Zulassung entspräche, hier würde Handlungsbedarf bestehen." Technisch ist mein Lux ohne Mängel.
Adäquat müßte dann bei LED-Scheinwerfern stehen "die Beleuchtungseinrichtung entspricht nicht..." usw.. Bei der nächsten HU einfach mal den Prüfer oder die Prüforganisation wechseln, vielleicht sieht es der Prüfer ja anders, ich wage zu bezweifeln, daß der andere Prüfer Zugriff auf TÜV-Berichte anderer Organisationen hat, also neues Spiel, neues Glück. 8)

Möglich ist es allerdings, im Rahmen der HU auch auf die Anforderungen zur Einstufung als Oldtimer zum Zeitpunkt der Hauptuntersuchung zu prüfen. Die neue Plakette wird dann nicht erteilt, wenn Mängel für den Prüfer ersichtlich sind, die den Status als Oldtimer nicht mehr rechtfertigen. Gilt aber m.E. nur für krasse Fälle, runtergerockt, verrostet.

Fürs "H" vermeintlich unzulässige Änderungen sind ein Thema für sich, wie hier auch diskutiert und daß Prüfer der unterschiedlichsten Prüforganisationen unterschiedlichste Meinungen haben, ist auch bekannt. Bei meinem Lux gehen die Meinungen auch auseinander, von "Bastelbude, niemals Zulassungsfähig" bis "whow, toller, zeitgemäßer Umbau, prüfe ich gerne".
Meine Erfahrung ist, man muß sich letzten Endes besser mit seinem Projekt auskennen als der Prüfer und seine zeitgenössischen Umbauten auch durch Prospekte, Kataloge, Unterlagen etc. belegen können. Ob es passt, merkt man im Vorgespräch, ansonsten anderer Prüfer. Zur "H-Änderungsabnahme" bekommt "mein" aaS einen Sackvoll Unterlagen inklusive einem Fotoalbum der Dokumentation des Umbaus und Restaurierung.
Schlußendlich habe ich mit mindestens 10 Gutachtern gesprochen bis ich einen gefunden habe, der mein Projekt gut und zeitgemäß findet, mit dem ich im Vorfeld Dinge abklären kann und der es begleitet.
Nu hab ich auch noch meinen Senf dazu abgegeben, vieles wurde auch schon gesagt. :lol: :lol: :wink:
Gruß Martin
Grüße Martin

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2xtreme
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Re: H-Zulassung

Beitrag von 2xtreme »

Moin Martin,

Es ist korrekt das bei jeder HU die Kriterien der H- Abnahme neu bewertet werden und der Prüfer dir, wenn dein Fahrzeug nicht mehr denen entspricht, die Abnahme verweigern kann.
Mein Prüfer ist eigentlich sehr kulant, sagt aber auch wenn einer mit einer abgerockten Kiste kommt, nimmt er die nicht ab. Das heißt im Umkehrschluss das dir die H Zulassung auch wieder aberkannt wird, es sei den du findest doch noch einen willigen Prüfer.

Gruß Dirk
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Broddhus
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Re: H-Zulassung

Beitrag von Broddhus »

Moin Dirk,
so meinte ich es auch, einfach so und jederzeit den Oldtimerstatus wegen irgendeinem Mangel zu entziehen geht nicht, es sei denn, der Oldtimer ist zwischenzeitlich insgesamt ein unrettbarer Schrotthaufen. Man hat immer noch Zeit, den Mangel zu beseitigen oder notfalls das Fahrzeug abzumelden. Ob und wann der Prüfer allerdings das negative Prüfergebnis dann ans SVA meldet wegen Entzug des "H" mit allen Konsequenzen, hab ich nichts gefunden, ist auch eher selten, vielleicht deswegen.
Kleinere Mängel, die einfach zu reparieren sind, finden vielleicht Erwähnung im Prüfbericht, bleiben aber eher ohne Konsequenzen, liegt sicherlich im Ermessen des Prüfers. Wie bei mir die Pritsche mit, nett ausgedrückt, "Handlungsbedarf". Hätte auch anders laufen können.
Grüße Martin
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Jelonek
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Re: H-Zulassung

Beitrag von Jelonek »

.... keine LED ... leider :aetsch:

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Markicruiser
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Re: H-Zulassung

Beitrag von Markicruiser »

Moin in die Runde :)
Mein 80er stand jetzt über 3 Jahre in der Rentenpause und soll nach technischer Überholung wieder reaktiviert werden.
Er hat eine Womo-Sonder-KFZ-Zulassung, die ich gerne mit dem H kombiniert hätte.
Der Prüfer würde sich darauf einlassen, wenn er ein Vergleichspapierchen sehen würde.
Ich weiß, dass es eine heiße Diskussion dazu geben kann aber vieleicht hat einer von euch eine Idee?

Danke und besten Gruß
Markus

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GRJ78
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Re: H-Zulassung

Beitrag von GRJ78 »

Anderer Prüfer
Am Ende ist es Charakter, der die Neuroplastizität geschehen lassen kann. Mit Hoffnungsfähigkeit und Erwartung eines sinnhaften guten Ergebnisses. Und diese wird gestaltet von Erfahrungen. Machen Menschen wenige gute Erfahrungen, werden sie das auch für die Zukunft nicht tun.

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onkel
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Re: H-Zulassung

Beitrag von onkel »

Wenn das Fahrzeug in den ersten 10 Jahren als Womo umgeschrieben wurde gibt es kein Hindernis ( sofern der Umbau / Zubehör usw. ) zeitgenössisch ist .
Du kannst auf die TÜV Richtlinien verweisen , die sind auch in der Zusammenfassung online ( sollte er aber wissen )
Gruß Onkel

https://youtu.be/6kP-xraRWOk?si=KNt9yUve_ZrCcgao

HZJ 78 Crocodile Face
Auf 2 Rädern bevorzuge ich auch Stahl statt Plastik :
http://www.bmw-r35.de

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hannesbj
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Re: H-Zulassung

Beitrag von hannesbj »

Grüß Dich Marcus,

das Thema H Kennzeichen in Verbindung mit Sonder KFZ Wohnmobil hat nach meiner Erfahrung leider nicht nur Vorteile.

Hintergrund:
Mein BJ45 hat ein H Kennzeichen in Verbindung als Sonder KFZ Wohnmobil

Soweit alles kein Problem, aber....

Da es sich um kein vom Hersteller gebautes Wohnmobil handelt, sonder um ein umgebautes Toyota Fahrzeug, bekomme ich seit Jahren trotz vieler Versuche keine Voll bzw Teilkasko Versicherung mehr über den im Wertgutachten ermittelten erheblich hohen Wertbetrag.

Versicherungen die H-Kennzeichen Fahrzeuge nach Wertgutachten versichern (inkl.z.b. auch die Wiederherstellungskosten) versichern alle grundsätzlich keine "selbst" umgebauten PKW die als "Sonder KFZ Wohnmobil" in Verbindung mit H Kennzeichen laufen.
Der Knackpunkt ist "selbst umgebaut" - sprich es ist für den Umbau kein Herstellernachweis vorhanden.

Der Versuch der Argumentation, dass es sich z.b. beim Hubdach um ein REIMO Dach handelt, hat auch nicht gegolten.

Das ist für mich ein riesen Problem, da ich den aktuellen Wert meines BJ dadurch nicht versichern kann.
Ich hab alle großen Versicherer durch inkl. der OCC - keine Chance.
Ein weiteres Problem, dass einige Versicherungen zwar den BJ evtl versichern, jedoch dann mit der Auflage das Fahrzeug NICHT mehr als Wohnmobil zum Reisen zu nutzen (ADAC z.b.).

Immer wieder der Versuch in den letzten Jahren, aus meinem BJ wieder einen LKW oder PKW zu machen - der scheitert aber jedes Mal bei verschiedenen TÜV Stellen daran, dass die dann auch den Rückbau auf den originalen Auslieferungszustand fordern - sprich alles raus vom Wohnmobil Umbau, Hubdach Rückbau, Trennwand hinter den Sitzen, usw, da sonst zwar die Umschlüsselung auf LKW / PKW aber eben ohne H-Kennzeichen.

Jedes mal beißt der Bürokratismus sich selbst in den Schwanz....

Bevor Du also diesen Schritt machst, würde ich dir empfehlen, den Versicherungsstatus zu klären - besonders dann wen dein 80iger einen hohen Wert hat und du eine entspr. Voll/Teilkaso nach Wertgutachten abschließen möchtest.

Falls jemand Tips für mein beschriebenes Problem hat - gerne immer her damit.

Gruß,

HannesBJ

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Felde
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Re: H-Zulassung

Beitrag von Felde »

2x zu Hannes Ausführungen.
Bzgl. der Versicherungsbedingungen, welche die originale Nutzung untersagen, wollte meine Versicherung mir sogar die Benutzung meines BJ73 außerhalb befestigter Straßen verbieten... LG Felde

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Broddhus
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Re: H-Zulassung

Beitrag von Broddhus »

Felde hat geschrieben: 12. Juni 2026 20:05
2x zu Hannes Ausführungen.
Bzgl. der Versicherungsbedingungen, welche die originale Nutzung untersagen, wollte meine Versicherung mir sogar die Benutzung meines BJ73 außerhalb befestigter Straßen verbieten... LG Felde
Jepp, bei mir dasselbe... und ich sollte nach Möglichkeit auch nix transportieren, nachdem ich dem Versicherungsvertreter Bilder mit Holz auf der Ladefläche gezeigt hatte. :rofl: :rofl: :rofl:
Grüße Martin

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Markicruiser
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Re: H-Zulassung

Beitrag von Markicruiser »

hannesbj hat geschrieben: 12. Juni 2026 16:36
Grüß Dich Marcus,

das Thema H Kennzeichen in Verbindung mit Sonder KFZ Wohnmobil hat nach meiner Erfahrung leider nicht nur Vorteile.

Hintergrund:
Mein BJ45 hat ein H Kennzeichen in Verbindung als Sonder KFZ Wohnmobil

Soweit alles kein Problem, aber....

Da es sich um kein vom Hersteller gebautes Wohnmobil handelt, sonder um ein umgebautes Toyota Fahrzeug, bekomme ich seit Jahren trotz vieler Versuche keine Voll bzw Teilkasko Versicherung mehr über den im Wertgutachten ermittelten erheblich hohen Wertbetrag.

Versicherungen die H-Kennzeichen Fahrzeuge nach Wertgutachten versichern (inkl.z.b. auch die Wiederherstellungskosten) versichern alle grundsätzlich keine "selbst" umgebauten PKW die als "Sonder KFZ Wohnmobil" in Verbindung mit H Kennzeichen laufen.
Der Knackpunkt ist "selbst umgebaut" - sprich es ist für den Umbau kein Herstellernachweis vorhanden.

Der Versuch der Argumentation, dass es sich z.b. beim Hubdach um ein REIMO Dach handelt, hat auch nicht gegolten.

Das ist für mich ein riesen Problem, da ich den aktuellen Wert meines BJ dadurch nicht versichern kann.
Ich hab alle großen Versicherer durch inkl. der OCC - keine Chance.
Ein weiteres Problem, dass einige Versicherungen zwar den BJ evtl versichern, jedoch dann mit der Auflage das Fahrzeug NICHT mehr als Wohnmobil zum Reisen zu nutzen (ADAC z.b.).

Immer wieder der Versuch in den letzten Jahren, aus meinem BJ wieder einen LKW oder PKW zu machen - der scheitert aber jedes Mal bei verschiedenen TÜV Stellen daran, dass die dann auch den Rückbau auf den originalen Auslieferungszustand fordern - sprich alles raus vom Wohnmobil Umbau, Hubdach Rückbau, Trennwand hinter den Sitzen, usw, da sonst zwar die Umschlüsselung auf LKW / PKW aber eben ohne H-Kennzeichen.

Jedes mal beißt der Bürokratismus sich selbst in den Schwanz....

Bevor Du also diesen Schritt machst, würde ich dir empfehlen, den Versicherungsstatus zu klären - besonders dann wen dein 80iger einen hohen Wert hat und du eine entspr. Voll/Teilkaso nach Wertgutachten abschließen möchtest.

Falls jemand Tips für mein beschriebenes Problem hat - gerne immer her damit.

Gruß,

HannesBJ

Grüß dich Hannes,
vielen Dank für deinen Hinweis.
Das ist eine wertvolle Info und denke dass du mir damit eine Menge Ärger erspart hast.
Dann würde ich davon esrtmal absehen, da mir die Nachteile dieser Kombi zu überwiegen scheinen.
Ich belasse es beim klassischen H-Kennzeichen.
Er soll weitestgehend klassisch bleiben und dennoch weiter im Alltag genutzt werden.
Falls mir eine andere Lösung bezüglich der Versicherungen zu Ohren kommt, gebe ich dir gerne Bescheid :)

LG Markus

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Markicruiser
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Re: H-Zulassung

Beitrag von Markicruiser »

Felde hat geschrieben: 12. Juni 2026 20:05
2x zu Hannes Ausführungen.
Bzgl. der Versicherungsbedingungen, welche die originale Nutzung untersagen, wollte meine Versicherung mir sogar die Benutzung meines BJ73 außerhalb befestigter Straßen verbieten... LG Felde

Das ist crazy und absolut kontraproduktiv für eine artgerechte Nutzung dieser Spezies :roll:

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Markicruiser
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Re: H-Zulassung

Beitrag von Markicruiser »

Broddhus hat geschrieben: 12. Juni 2026 20:22
Felde hat geschrieben: 12. Juni 2026 20:05
2x zu Hannes Ausführungen.
Bzgl. der Versicherungsbedingungen, welche die originale Nutzung untersagen, wollte meine Versicherung mir sogar die Benutzung meines BJ73 außerhalb befestigter Straßen verbieten... LG Felde
Jepp, bei mir dasselbe... und ich sollte nach Möglichkeit auch nix transportieren, nachdem ich dem Versicherungsvertreter Bilder mit Holz auf der Ladefläche gezeigt hatte. :rofl: :rofl: :rofl:
Das ist so eines Dinosaueriers abolut unwürdig :angryfire:

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