robert2345 hat geschrieben: 18. Mai 2025 22:26
…nurmehr Anspruch auf den damaligen zuviel bezahlten Differenzbetrag zwischen 2,4 und 2,8.
Leider noch nicht mal das…
Siehe oben.
Generell gibt es keine rechtliche Grundlage einer Rückerstattung dafür etwas zu teuer gekauft zu haben!
Einzig die Abweichung der Beschaffenheit des Kaufgegenstands vom Kaufvertrag erzeugt einen direkten Anspruch, allerdings ist das eben genau der dargelegte Sachmangel der nach 2 Jahren verjährt!
Für einen 2,4l HiLux soviel zu bezahlen wie für einen 2,8l HiLux ist für sich genommen KEIN Anspruchserzeugender Umstand!
Ich kann Dir auch einen 10l Eimer Wasser für 100€ verkaufen.
Wenn Du das bezahlst, ist das Dein Problem. Nennt sich kurz gesagt „Marktwirtschaft mit Preisfreiheit“.
Wenn ich Dir statt vertraglich vereinbarter 10l nur 8l liefere, hast Du exakt 2 Jahre Zeit das zu reklamieren. Ich kann dann 2l nachliefern, neue 10l Ersatzliefern und du gibst die 8l zurück, oder wir können uns auf 20€ Preisminderung einigen.
Wenn das alles nicht klappt, kannst Du vom Kaufvertrag nach 2 Nachbesserungsversuchen zurücktreten (Wandlung) - z.B. falls ich Dir nur erst 1,2l nachliefere und dann nochmal nur 0,5l nachliefere. Oder Dir im Austausch nur 9,6 Liter liefere...
Das aber alles NUR binnen der ersten 2 Jahre!
Danach musst Du mit Deinen 8l zum Preis von 10l leider leben - klingt hart, ist aber so.
Habe ich Dir dadurch einen Schaden zugefügt, kann Schadenersatz eine Rolle spielen - das ist aber eine ganz andere Nummer, auch was Nachweis, Eintritt, Verschulden etc. angeht.
Und weise mir mal nach 4 Jahren nach, das die 2l zu wenig geliefertes Wasser einen Schaden verursacht haben, und Dir nicht früher aufgefallen ist, das 2l fehlen wenn es so eine hohe Relevanz hatte....