Winterreifen

1999 - 2007
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christian88
Beiträge: 13
Registriert: 24. Juli 2007 12:55
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Winterreifen

Beitrag von christian88 »

Hallo,

kann mir jemand weiterhelfen ist es zulässig bei MS Reifen,
von dem Geschwindikkeitsindex H (210kmh) auf T (190kmh)
zu gehen.
In den Papieren stehen 275/70R16 114H.
den Reifen den ich bekommen könnte hat aber nur 275/70R16 114T.
Wobei die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs mit 170 Kmh angegeben ist.
Toyota Landcruiser HDJ 100 Diesel. 1998

Vielen Dank schon mal an Euch.
Hallo

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Micha2
Beiträge: 60
Registriert: 23. September 2004 20:49

Re: Winterreifen

Beitrag von Micha2 »

christian88 hat geschrieben:Hallo,

kann mir jemand weiterhelfen ist es zulässig bei MS Reifen,
von dem Geschwindikkeitsindex H (210kmh) auf T (190kmh)
zu gehen.
In den Papieren stehen 275/70R16 114H.
den Reifen den ich bekommen könnte hat aber nur 275/70R16 114T.
Wobei die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs mit 170 Kmh angegeben ist.

Wie das ganze rechtlich aussieht weiss ich nicht, aber ich habe schon mehrfach Winterreifen mit niedrigerem Geschwindigkeitsindex gehabt als in den Papieren angegeben. Habe dann im Innenraum einen kleinen Aufkleber mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit angebracht bekommen. Lt. Reifenhändler soll das so okay sein...

Gruß,
Michael.

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Moro
Beiträge: 565
Registriert: 4. Dezember 2005 22:20
Wohnort: Graz

Beitrag von Moro »

Bei uns in Österreich ist das erlaubt.
Allerdings muss gut sichtbar im Tachobereich ein Aufkleber vorhanden sein, der die Höchstgeschwindigkeit deutlich macht.
Michi
HDJ 80. Höher, Tank 166 Liter, Mayer Ladeluftkühler.
Suzuki Samurai fürs Grobe.

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Turbo74
Beiträge: 144
Registriert: 13. Januar 2003 19:59
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Turbo74 »

Hi zusammen,

solange Du mit dem Speedindex über der angegebenen Höchstgeschwindigkeit (170 km/H) bleibst, brauchst Du gar nichst zu tun. Erst wenn der Speedindex unter der Höchstgeschwindigkeit liegt, muß ein Aufkleber mit dem Speedindex im Sichtfeld des Fahrers angebracht werden. Mehr brauchst Du nicht zu tun, alle zugelassenen Reifen haben eine entsprechende Kennzeichnung und Zulassung.

Grüße
Frank
HZJ74
J12

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Onkelchen
Landfrau
Beiträge: 15774
Registriert: 21. September 2003 18:52
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Beitrag von Onkelchen »

Bei Reifen mit M&S Kennung ist es zulässig, den eingetragenen Speed-Index bzw. Reifen mit niedrigerem Speed-Index als die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs zu unterschreiten. Auflage: Die zulässige Höchstgewschindigkeit muss gut sichtbar im Bereich der Armaturen angeschrieben sein. (z.B. mit diesen typischen Aufklebern)

Viele Grüße
Onkelchen
Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die der Leute, die die Welt nie angeschaut haben.
(Alexander von Humboldt)

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