landcruiser hat geschrieben:neben der Juristerei gibts noch ein normales Leben, das sich nach anderen Dingen richtet als nur nach Gesetzestexten und Lehrmeinungen.
Uwe,
das Urteil des BFH ist ein glattes
FEHLURTEIL.
Keine Auslegungsmethode (die, ja nur bei Unklarheit der Gesetzessprache zur Anwendung käme),
keine Regel der Rechtsanwendung, kann dieses Urteil rechtfertigen!
Wie, um Himmels Willen, kommst Du (und andere) darauf, dass im "normalen Leben", Urteile nach Gutdünken, politischem Willen oder aus sonstigen subjektiven und willkürlichen Motiven heraus gefällt werden? Wir sind doch nicht in Somalia oder Nord Korea! Ich kann das nicht nachvollziehen!
Und was ich hier weiter oben geschrieben habe, hat
absolut nichts mit "Lehrmeinungen" zu tun! Wenn ein juristischer Streit über Auslegung oder Anwendung herrscht, gibt es dazu Meinungen, die mit Argumenten belegt werden. Zu einem solchen Meinungsstreit kommt es im Urteil des BFH aber gar nicht! Kann es ja auch nicht, weil sich der BFH schlicht und ergreifend vor jeglicher RECHTSANWENDUNG drückt! Wie ich oben versucht habe darzulegen, hat der BFH die GRENZE staatlicher Machtausübung überschritten!