Irgendwann um 1993/1994 herum gab es in D eine neue Abgasnorm.
Also gab es auch keine 12 Ventiler 80er mit 1HD-T Motor mehr mit Automatikgetrieben beim Toyotahändler.
Und selbstverständlich erlischt in D die Betriebserlaubnis wenn man ein Automatikgetriebe in einen als Schaltgetriebewagen zugelassenes Auto einbaut.
Wenn man dann als Firma oder auch als Privatschrauber das umgebaute Auto vorführt, bei TÜV oder DEKRA oder ahnlichen Konsorten, dabei eine Einzelabnahme (oder wie immer das auch heißen mag...) bewilligt bekommt , ist alles wieder gut.
Gehen geht fast alles
Man sollte im Ernstfall aber an den Versicherungsschutz denken!
Die picken sich selbst ein nicht normgerechtes Rücklicht raus ( ja, ich weiß es gibt schon eindeutige Urteile in die Richtung

, von wegen relevant oder nicht... )
Reinhold