Wann liegt "Verkehrsteilnahme in einer Umweltzone" vor?

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dergnagflow
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Re: Wann liegt "Verkehrsteilnahme in einer Umweltzone" vor?

Beitrag von dergnagflow »

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Ozymandias hat geschrieben:Sein Fahrzeug ist aber angemeldet, Nummernschild dran und der Motor läuft.

Das ist aber für die Verkehrsteilnahme ziemlich egal.
Etwas, was auf einem Anhänger transportiert wird, nimmt per se nicht am Verkehr teil. Das ändert sich auch nicht, wenn's zugelassen und angemeldet ist.

Ozymandias hat geschrieben:So gesehen hat die Behörde wahrscheinlich sogar recht, wo liegt denn der Unterschied ob ein Fahrzeug zb. an einer Ampel steht inner Zone mit laufendem Motor oder eben auf nem Hänger.

Möglich, dass die Behörde das gerne so hätte, dann ist das Gesetz aber falsch definiert. Wenn's um *Verkehrsteilnahme* geht, geht's um *Verkehrsteilnahme*. Und nicht um "Laufen lassen des Motors auf einem Anhänger".

Ich persönlich würde das beeinspruchen.

lg
Wolfgang

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dergnagflow
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Re: Wann ist ein "Befahren einer Umweltzone" gegeben?

Beitrag von dergnagflow »

HJ61-Freak hat geschrieben:
dergnagflow hat geschrieben:ohne Kennzeichen

Kennzeichen waren dran am Fahrzeug, war ja auch noch angemeldet.

Ja, das habe ich gelesen. Es geht aber um die "Verkehrsteilnahme".
Und wenn die Behörde meint, dass ein Fahrzeug, das auf einem Anhänger transportiert wird, "am Verkehr teilnimmt", dann dürfte niemand mehr ein Wrack oder ein Fahrzeug ohne Kennzeichen auf einem Anhänger transportieren, da dieses ja dann auch "am Verkehr teilnehmen" würde, was ja illegal wäre.

HJ61-Freak hat geschrieben:Theoretisch hätte man mit diesem Fahrzeug also auch noch bis zu nächstgelegenen TÜV-/DEKRA-Stelle fahren können, um sich dort dem Versuch des Erlangens einer TÜV-/DEKRA-HU-Plakette zu unterziehen. Die nächste TÜV-/DEKRA-Station wäre übrigens ebenfalls in dieser Umweltzone gelegen. Ob man aber in diesen Fällen mit einem solchen Fahrzeug ohne Umweltplakette in eine Umweltzone straflos einfahren respektive am Verkehr dort teilnehmen darf, ist wieder eine andere...

Nein, das ist meiner Meinung nach keine Frage, das darfst du dann eigentlich nicht. Weil du - sobald du damit selbst fährst - ja tatsächlich am Verkehr teilnimmst.

jm2c
Wolfgang

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HJ61-Freak
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Re: Wann liegt "Verkehrsteilnahme in einer Umweltzone" vor?

Beitrag von HJ61-Freak »

Die Frage ist halt, ob bezüglich des Kfz auf dem Anhänger durch den Betrieb dessen Motors während des Transportes keine Ladung mehr, sondern wieder ein Kfz vorliegt, dass dann in der Umweltzone mittelbar über den Anhänger und dessen Zugfahrzeug am Verkehr teilnimmt.

Der Motor lief übrigens, um ein Vereisen des Kühlwassersystems während des Transports sicher auszuschließen. Es war unklar, ob das Fahrzeug ausreichend bzw. noch funktionierenden Frostsschutz im Kühlsystem hatte. Ein Ablassen des alten Kühlwassers am (beheizten) Beladeort war nicht möglich.

Gruß

Florian
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Re: Wann ist ein "Befahren einer Umweltzone" gegeben?

Beitrag von HJ61-Freak »

dergnagflow hat geschrieben:Nein, das ist meiner Meinung nach keine Frage, das darfst du dann eigentlich nicht. Weil du - sobald du damit selbst fährst - ja tatsächlich am Verkehr teilnimmst.

Dann wäre für diese Fahrzeuge sowie solche ohne Zulassung die Erlaubnis per StVZO, bis zur nächstgelegen TÜV-/DEKRA-Station zur Erlangung der HU fahren zu dürfen, obsolet bzw. niemals einschlägig. Dies im Zusammenhang mit den neuen Regelungen zur Erteilung von Kurzzeitkennzeichen wären dann für die jeweiligen Halter schon ziemlich einschränkend.

Gruß

Florian
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dergnagflow
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Re: Wann liegt "Verkehrsteilnahme in einer Umweltzone" vor?

Beitrag von dergnagflow »

HJ61-Freak hat geschrieben:Die Frage ist halt, ob bezüglich des Kfz auf dem Anhänger durch den Betrieb dessen Motors während des Transportes keine Ladung mehr, sondern wieder ein Kfz vorliegt, dass dann in der Umweltzone mittelbar über den Anhänger und dessen Zugfahrzeug am Verkehr teilnimmt.

Nur weil der Motor läuft?
Ohne Fahrer?
Ohne selbst fahren zu können?
Was wäre mit einem Fahrzeug, das ohne Reifen transportiert wird und der Motor läuft?
Nimmt das dann auch "am Verkehr teil"?
Oder ein Fahrzeug, das eben nicht angemeldet ist, wo der TÜV längst abgelaufen und dem auch noch hinten ein LKW reingefahren ist. Und wo der Motor aus eben diesem Grund auch läuft. Bekommt man dann auch gleich eine Strafe, weil man mit dem nicht zugelassenen Wrack ohne Versicherung "am Verkehr teilnimmt"?

Ich mein, wirklich rechtlich relevante Information wirst hier eh nicht bekommen, frag doch mal bei der Rechtsabteilung eines Automobilclubs deiner Wahl. Ich halte das für eine Art "Na versuchen wir's doch mal" seitens der Behörde. Kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass das durch geht.

lg
Wolfgang

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Ozymandias
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Re: Wann liegt "Verkehrsteilnahme in einer Umweltzone" vor?

Beitrag von Ozymandias »

dergnagflow hat geschrieben:
Ich persönlich würde das beeinspruchen.

lg
Wolfgang


Das fragt sich in es den Aufwand und Ärger wert ist sich unter Umständen über Monate oder Jahre mit Anwälten und Gerichten herumzuschlagen bis dann irgendwann ein Grundsatzurteil vorliegt.

Von welchem Betrag reden wir hier eigentlich?

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landcruiser
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Re: Wann liegt "Verkehrsteilnahme in einer Umweltzone" vor?

Beitrag von landcruiser »

Ich würd mal versuchen den Begriff versuchsweise zu zerpflücken und von hinten aufzäumen.

Verkehrsteilnahme würde ich mit "Teilnahme am Straßenverkehr" "übersetzen".

Und ich würde den Begriff um "unmittelbar" ergänzen.

Also "unmittelbare Teilnahme am Straßenverkehr".

Unmittelbar liegt nicht vor und damit wäre eigentlich schon Ende.

Des weiteren braucht man für die Teilnahme am Straßenverkehr i.S. der Regelung ein zugelassenes Fahrzeug welches für die Teilnahme am Straßenverkehr geeignet ist, d.h. verkehrssicher ist was durch den HU-Stempel "dokumentiert" wird.

Wenn man ein zugelassenes Fahrzeug ohne HU auf dem Anhänger transportiert, dokumentiert man, dass man eben wg. der fehlenden HU = Verkehrssicherheit, nicht unmittelbar am Straßenverkehr teilnehmen will (da man ja ein rechtstreuer Bürger ist).

Ob der Motor gelaufen ist oder nicht spielt tatbestandlich keine Rolle, auch wenn es dem Ziel der Regelung genau entgegenläuft und den Ordnungsorganen ein Dorn im Auge ist (da wird wohl auch der Hund begraben sein).

Weitere Überlegung:

Sämtliche nicht zugelassenen Fahrzeuge oder auch solche mIt Zulassung aber ohne Plakette werden mit Anhängern in die Umweletzonen verbracht, um dort z.B. verkauft/instandgesetzt zu werden. Das wäre dann ebenfalls unzulässig.

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bandeirante
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Re: Wann liegt "Verkehrsteilnahme in einer Umweltzone" vor?

Beitrag von bandeirante »

Nur mal so aus Neugier: Wer hat dich denn verknackt, Stadt- oder Landespolizei?
Hast du gestanden oder haben sie dich rausgewunken?
Ich dachte immer die haben für so einen Sch*** gar keine Zeit. Allerdings hab ich auch noch keinen Autotransporter mit laufendem Motor gesehen.

Grüsse Axel
Der Weg ist das Ziel

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Onkelchen
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Re: Wann liegt "Verkehrsteilnahme in einer Umweltzone" vor?

Beitrag von Onkelchen »

bandeirante hat geschrieben:Allerdings hab ich auch noch keinen Autotransporter mit laufendem Motor gesehen.


Echt ? :wink:
Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die der Leute, die die Welt nie angeschaut haben.
(Alexander von Humboldt)

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HJ61-Freak
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Re: Wann liegt "Verkehrsteilnahme in einer Umweltzone" vor?

Beitrag von HJ61-Freak »

landcruiser hat geschrieben:Und ich würde den Begriff um "unmittelbar" ergänzen.

Woher nimmst Du diesen Ansatz? Die Änderung des Bußgeldtatbestandes von "befahren" hin "zu "Verkehrsteilnahme" wurde 2009 meines Wissens nur deswegen vorgenommen, um den ruhenden Verkehr mit zu erwischen. Eine Unmittelbarkeit kann ich der Regelungsintention des Gesetzgebers nicht, jedenfalls nicht direkt entnehmen.

dergnagflow hat geschrieben:Ohne Fahrer?
Ohne selbst fahren zu können?

Siehe vorstehende Ausführungen: Bei im öffentlichen Verkehrsraum parkenden Kfz sitzt auch keiner im Fahrzeug, der Motor ist außer Betrieb. Dennoch werden auch diese Fahrzeuge vom Bußgeldtatbestand erfasst, denn auch Parken ist - absolut unstreitig - eine Art der Verkehrsteilnahme.

Gruß

Florian
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Re: Wann liegt "Verkehrsteilnahme in einer Umweltzone" vor?

Beitrag von HJ61-Freak »

bandeirante hat geschrieben:Nur mal so aus Neugier: Wer hat dich denn verknackt, Stadt- oder Landespolizei?
Hast du gestanden oder haben sie dich rausgewunken?

Mich hat keiner verknackt. Ich wäre aus Protest gegen die Dummweltzone mit dem Fahrzeug direkt und ohne Autoanhänger durch Darmstadt gefahren. :biggrin:

Es betrifft einen Bekannten, der von der Stadtpolizei an einer Ampel stehend angesprochen bzw. dann herausgewunken wurde.

Gruß

Florian
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landcruiser
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Re: Wann liegt "Verkehrsteilnahme in einer Umweltzone" vor?

Beitrag von landcruiser »

HJ61-Freak hat geschrieben:
landcruiser hat geschrieben:Und ich würde den Begriff um "unmittelbar" ergänzen.

Woher nimmst Du diesen Ansatz? Die Änderung des Bußgeldtatbestandes von "befahren" hin "zu "Verkehrsteilnahme" wurde 2009 meines Wissens nur deswegen vorgenommen, um den ruhenden Verkehr mit zu erwischen. Eine Unmittelbarkeit kann ich der Regelungsintention des Gesetzgebers nicht, jedenfalls nicht direkt entnehmen.


Woher? - Nirgends, hab keine Quelle.

Schau mal, ob du weitere Fälle einer mittelbaren Verkehrsteilnahme als Tatbestandsmerkmal ohne spezialgesetzliche Regelung findest.

Wäre so meine Überlegung.

Parken ist übrigens keine mittelbare Teilnahme.

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dergnagflow
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Re: Wann liegt "Verkehrsteilnahme in einer Umweltzone" vor?

Beitrag von dergnagflow »

HJ61-Freak hat geschrieben:Siehe vorstehende Ausführungen: Bei im öffentlichen Verkehrsraum parkenden Kfz sitzt auch keiner im Fahrzeug, der Motor ist außer Betrieb. Dennoch werden auch diese Fahrzeuge vom Bußgeldtatbestand erfasst, denn auch Parken ist - absolut unstreitig - eine Art der Verkehrsteilnahme.


Selbstverständlich. Weil wenn es nicht am Verkehr teilnähme, könnte es auch gar nicht parken.

Du willst aber nicht bestreiten, dass ein Fahrzeug, das vollkommen beschädigt ist, kein Kennzeichen hat und auf einem Autotransporter zum Schiff für den Export nach Afrika gefahren wird, keinesfalls am Verkehr teilnimmt, oder? Oder ein Neuwagen, der vom Spediteur vom Importeur zum Autohaus gefahren wird und das noch gar nicht zum Verkehr zugelassen ist. Das *kann* per se gar nicht am Verkehr teilnehmen, weil es dafür eben gar nicht zugelassen ist.

Nichts anderes ist ein Fahrzeug, das sich auf einem Anhänger befindet. Egal, ob das jetzt zugelassen ist oder nicht. Es ändert an der Tatsache, dass es nicht am Verkehr teilnimmt nix, ob da jetzt ein Kennzeichen drauf ist oder nicht.

lg
Wolfgang

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dermitdembaumtanzt
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Re: Wann liegt "Verkehrsteilnahme in einer Umweltzone" vor?

Beitrag von dermitdembaumtanzt »

Verzurrt, ohne Fahrer mit laufendem Motor zur Vermeidung einer Wertminderung durch auffrieren des Kühsystems/Motors ist eine Art Qualitätssicherung für die Ladung des Anhängers und als solche unterliegt sie nicht der StVO, weil das austretende Abgasvolumen ja nicht als eigene Antriebsquelle des Anhängers angesehen werden kann.

Einfach Einspruch gegen Schuld und Strafe erheben und darauf warten, dass sich die Beamten mit sich selber nicht mehr auskennen.
Deren Erkenntnis ist nicht so schnell, wie der Wunsch nach Strafeinnahmen.

Lg Andreas

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12HT
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Re: Wann liegt "Verkehrsteilnahme in einer Umweltzone" vor?

Beitrag von 12HT »

Hey flo ich fahr oft durch DA hat noch keinen interessiert. Sogar mit laufendem motor hehe

Gruss Markus

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bandeirante
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Re: Wann liegt "Verkehrsteilnahme in einer Umweltzone" vor?

Beitrag von bandeirante »

Hey flo ich fahr oft durch DA hat noch keinen interessiert. Sogar mit laufendem motor hehe


Ist ja auch erst seit 11/2015 Zone. Die Stadtsherriffs, die das ahnden, interessieren sich normalerweise auch mehr für den ruhenden Strassenverkehr; also immer gut verstecken.
Grüsse Axel O.
Der Weg ist das Ziel

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