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Ozymandias hat geschrieben:Sein Fahrzeug ist aber angemeldet, Nummernschild dran und der Motor läuft.
Das ist aber für die Verkehrsteilnahme ziemlich egal.
Etwas, was auf einem Anhänger transportiert wird, nimmt per se nicht am Verkehr teil. Das ändert sich auch nicht, wenn's zugelassen und angemeldet ist.
Ozymandias hat geschrieben:So gesehen hat die Behörde wahrscheinlich sogar recht, wo liegt denn der Unterschied ob ein Fahrzeug zb. an einer Ampel steht inner Zone mit laufendem Motor oder eben auf nem Hänger.
Möglich, dass die Behörde das gerne so hätte, dann ist das Gesetz aber falsch definiert. Wenn's um *Verkehrsteilnahme* geht, geht's um *Verkehrsteilnahme*. Und nicht um "Laufen lassen des Motors auf einem Anhänger".
Ich persönlich würde das beeinspruchen.
lg
Wolfgang




