Wann liegt "Verkehrsteilnahme in einer Umweltzone" vor?

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Onkelchen
Landfrau
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Re: Wann liegt "Verkehrsteilnahme in einer Umweltzone" vor?

Beitrag von Onkelchen »

Letzter Beitrag der vorhergehenden Seite:

landcruiser hat geschrieben:
Onkelchen hat geschrieben:wird davon ausgegangen, dass das betreffende Fahrzeug mittels Motorkraft bewegt werden muss um widerrechtlich am Verkehr teilzunehmen.



Genau darauf hatte ich bereits weiter oben hingewiesen; Stichwort "unmittelbare" Teilnahme. :biggrin:



Jepp, und in der Begründung des OLG ist es schriftlich greif- und zitierbar.

Viele Grüße
Onkelchen
Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die der Leute, die die Welt nie angeschaut haben.
(Alexander von Humboldt)

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landcruiser
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Re: Wann liegt "Verkehrsteilnahme in einer Umweltzone" vor?

Beitrag von landcruiser »

Da wäre ich allerdings vorsichtig mit dem Zitieren dieses Urteils, den die Formulierung

und damit auch einen unerwünschten Beitrag zur Schadstoffbelastung leistet. Damit würde der Luftreinhaltungszweck dieser Regelungen letztlich nicht unerheblich geschwächt.


bringt man angesichts des laufenden Motors, der eigentlich nichts zur Sache tut, ev. doch jemand "auf die falsche Fährte" und sachfremde Überlegungen. :biggrin:

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Soenke
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Re: Wann liegt "Verkehrsteilnahme in einer Umweltzone" vor?

Beitrag von Soenke »

Wenn ich mein Auto auf der Straße, nicht auf privatem Grund, Parken möchte, dann muß es ein aktuelles Kennzeichen haben (ich zahle Steuer damit für die Verkehrsinfrastruktur). Ist das eine Verkehrsteilnahme? Erst wenn ich auf öffentlicher Straße fahre, brauche ich TÜV/AU - richtig?
Der Betrieb eine (Stationär)Motors im öffentlichen Raum ist aber nicht geregelt?
Gruß Sönke

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landcruiser
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Re: Wann liegt "Verkehrsteilnahme in einer Umweltzone" vor?

Beitrag von landcruiser »

Ja
Nein
Ja

Vom tablet daher Kurzform

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Explorer II
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Re: Wann liegt "Verkehrsteilnahme in einer Umweltzone" vor?

Beitrag von Explorer II »

Jetzt mal ganz anders:

Wenn ich einen Anhänger habe, ordnungsgemäß zugelassen, darf ich den in einer Umweltzone parken, bzw. mit einem Fahrzeug mit grüner Plakette hindurch- oder hineinziehen. Da gibt's nichts zu rütteln!

Die Ladung des Anhängers ist doch völlig egal... 10 Ster Brennholz, Baustoffe, Schutt, ein Oldtimer... oder der Rasentraktor eines Gärtners. Der Rasentraktor ist ein Fahrzeug mit Verbrennungsmotor, hat aber weder (i.d.R.) eine Straßenzulassung, noch eine Umweltplakette. Kann man nicht dieses Beispiel bemühen als Vergleich?

So bleibt nur der Transport mit laufendem Motor, wozu mir keine Regelung bekannt ist.

Gruß,
Jürgen
Erfahrung ist eine gute Sache, leider hat man sie erst nachdem man sie gebraucht hätte!

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dermitdembaumtanzt
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Re: Wann liegt "Verkehrsteilnahme in einer Umweltzone" vor?

Beitrag von dermitdembaumtanzt »

Du kannst auch der Betreiber eines Kühlsattels sein mit einem Kühlaggregat (Diesel+Elektromotor) und verderbliche Ware darin kühlhalten, dann fragt auch niemand nach der Umweltplakette des Kühlaggregats, weil niemand damit fährt, obwohl der Auflieger stehen oder gefahren werden kann.

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HJ61-Freak
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Re: Wann liegt "Verkehrsteilnahme in einer Umweltzone" vor?

Beitrag von HJ61-Freak »

Soenke hat geschrieben:Wenn ich mein Auto auf der Straße, nicht auf privatem Grund, Parken möchte, dann muß es ein aktuelles Kennzeichen haben (ich zahle Steuer damit für die Verkehrsinfrastruktur).

Ja, es muss für den Straßenverkehr zugelassen sein, also auch z.B. eine Haftpflichtversicherung aufweisen.

Soenke hat geschrieben:Ist das eine Verkehrsteilnahme?

Definitiv ja!

Soenke hat geschrieben:Erst wenn ich auf öffentlicher Straße fahre, brauche ich TÜV/AU - richtig?

Auch wenn öffentlicher Verkehrsraum zum Parken genutzt wird.

Soenke hat geschrieben:Der Betrieb eine (Stationär)Motors im öffentlichen Raum ist aber nicht geregelt?

Der Betrieb eines Motors in einem zugelassenen, auf einem Anhänger stehenden Kfz ist aber nicht mit dem Betrieb eines Motors z.B. zur Erzeugung von Elektrizität gleichzusetzen. Ein Stationärmotor ist kein Kfz und für sich genommen überhaupt gar nicht zum Straßenverkehr zulassungsfähig. Das Einfahrverbot ohne Umweltplakette in Umweltzonen gilt nicht für Stationärmotoren.

Ich habe mal einen Alternativfall gebildet: Ein zugelassenes Fahrzeug ohne gültigen TÜV und ohne Umweltplakette und ohne Aussicht, eine solche zu erhalten, ist nicht betriebsfähig (z.B. Getriebeschaden oder Antriebswelle abgescherrt) und wird von einem Fahrzeug mit ordnungsgemäßer Umweltplakette durch die Umweltzone per Seil abgeschleppt. Dabei ist der Motor im abgeschleppten Fahrzeug in Betrieb, um die Wirkung der Betriebsbremse zu verbessern.

Beim Abschleppen von Kfz gilt das abgeschleppte Fahrzeug nicht als Anhänger im Sinne der StVO. Vielmehr bilden abgeschlepptes und abschleppendes Fahrzeug eine Fahrzeugeinheit. Deswegen muss das abgeschleppte Fahrzeug auch nicht zugelassen oder versichert sein und die das abschleppende Fahrzeug bedienende Person muss nicht Inhaber einer Fahrerlaubnis sein, sondern lediglich mindestens 15 Jahre alt und mit der Bedienung von Lenkung und Bremse vertraut sein.

Weil beide Fahrzeuge eine Einheit bilden, dürfte m.E. kein Verstoß wegen ungefugter Verkehrsteilnahme in einer Umweltzone vorliegen. Die Plakette des abschleppenden Fahrzeugs strahlt sozusagen auf das abgeschleppte Fahrzeug aus. Das läßt sich damit begründen, dass das abgeschleppte Fahrzeug noch nicht einmal eine Zulassung aufweisen muss, um ordnungsgemäß abgeschleppt werden zu können. Ohne Zulassung gibt es aber auch keine ordnungsgemäße Umweltplakette, da hierauf das aktuell gültige Kennzeichen eingetragen sein muss. Gerichtsentscheidungen habe ich zu diesem Fall allerdings auch nicht finden können.

Von diesem Fall unterscheidet sich der Ausgangsfall nur dadurch, dass das umweltplakettenlose Fahrzeug auf einem Anhänger steht und somit Zugfahrzeug und "Ladung" des Anhängers keine dem Abschleppvorgang vergleichbare enge Fahrzeugeinheit bilden, eine Ausstrahlung der Plakette des Zugfahrzeugs auf die "Ladung" somit nur schwer bis gar nicht begründbar ist.

Fakt ist aber auch, dass das Fahrzeug auf dem Anhänger nicht zum Verkehr zugelassen sein muss, damit man es auf dem Anhänger legal durch den öffentlichen Verkehr - jedenfalls außerhalb einer Umweltzone - transportieren kann. Insoweit besteht wieder eine Parallele zum Abschleppen. Damit darf es aber im Ergebnis keinen Unterschied machen, ob das Fahrzeug, dessen Motor läuft und welches nicht umweltplakettenfähig ist, nun abgeschleppt wird oder auf einem Anhänger steht, unabhängig davon, ob es zugelassen ist oder nicht.

Gruß

Florian
'86er-HJ61, 450tkm, OME schwer, 35x12,5R15 auf 8,5x15 ET -35, pneumatische gesteuerte HA-Sperre, 80mm Bodylift, optimiertes Verdichterrad, Recaros m. Schwingkonsolen, Aufstelldach u. Innenausbau, div. Zusatzinstrumente, 3"-Abgasanlage inkl. Eigenbau-turbine-outlet, Sidepipe

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iltistoeter
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Re: Wann liegt "Verkehrsteilnahme in einer Umweltzone" vor?

Beitrag von iltistoeter »

Hallo,

das was Du gerade beschreibst ist aber ein genehmigungspflichtiges Schleppen und kein abschleppen!

Ansonsten würde ich dagegen auch Einspruch einlegen, denn AUF einem Anhänger ist auch ein PKW nunmal Ladung.
Weitere Begründungen oder Beschreibungen warum, und ob überhaupt, jetzt der Motor lief würde ich mir zunächst erstmal sparen.

Gruß

Holger

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toyopilot
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Re: Wann liegt "Verkehrsteilnahme in einer Umweltzone" vor?

Beitrag von toyopilot »

Das streiten ist insofern abhängig vom entscheidenden Richter. Aufgrund dessen das der Motor lief und das Fahrzeug auf öffentlichem Grund in Betrieb genommen wurde (Es wurde nicht geführt, aber in Betrieb genommen). Egal ob mit Fahrer oder Ohne. Das Risiko einer Klage würde ich da nicht eingehen.
Ist auch bissel deppert den Motor in ner Umweltzone auf nem Anhänger laufen zu lassen, das fällt im Stadtverkehr jedem Polizisten auf.
Zuletzt geändert von toyopilot am 21. Januar 2016 17:38, insgesamt 1-mal geändert.

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bandeirante
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Re: Wann liegt "Verkehrsteilnahme in einer Umweltzone" vor?

Beitrag von bandeirante »

Aufgrund dessen das der Motor lief und das Fahrzeug auf öffentlichem Grund in Betrieb genommen wurde.


Ist die Plattform des Anhängers öffentlicher Grund? Und weiter: Ist der Innenraum eines Wohnwagens öffentlicher Grund?
Wäre tatsächlich interessant, was ein Verkehrsrichter dazu sagt. Bisher haben wir nur die Anschuldigung der Stadtpolizisten.

Grüsse Axel O.
Der Weg ist das Ziel

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toyopilot
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Re: Wann liegt "Verkehrsteilnahme in einer Umweltzone" vor?

Beitrag von toyopilot »

Auf solche Wortspielereien lässt sich ein Richter gar nicht ein, vor allem da der Anhänger nicht geschlossen war.
Da muss man schon einen seeehr Autofahrerfreundlichen Richter finden. :) ...Der Knackpunkt ist das Nicht zum Transport notwendige Anlassen.

Ich würde natürlich trotzdem freundlich auf gutmütig dumm mich zur Sache äußern und widersprechen, vielleicht gibts ein einsehen vom freundlichen Sachbearbeiter und dann aber bei Ablehnung zahlen. Allerdings gibts teilweise schon in dem Fall eine Erhöhung der zahlbaren Summe, kommt auf die Behörde an.
Zuletzt geändert von toyopilot am 21. Januar 2016 18:00, insgesamt 1-mal geändert.

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dermitdembaumtanzt
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Re: Wann liegt "Verkehrsteilnahme in einer Umweltzone" vor?

Beitrag von dermitdembaumtanzt »

Der Knackpunkt ist aber, dass der Motor lief, um das Verderben der Ladung durch Frosteinfluss zu unterbinden, sowie der private Benutzer einer nicht öffentlichen Ladefläche zu sein und deswegen nicht als Straßenfahrzeug, sondern nur als nicht plakettenpflichtige Ladung am Verkehr teilzunehmen.

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HJ61-Freak
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Re: Wann liegt "Verkehrsteilnahme in einer Umweltzone" vor?

Beitrag von HJ61-Freak »

iltistoeter hat geschrieben:das was Du gerade beschreibst ist aber ein genehmigungspflichtiges Schleppen und kein abschleppen!

Doch, siehe BGH 27.08.1969 - 4 StR 192/69:

"Abgeschleppt im Sinne des § 18 Abs. 1 StVZO wird ein betriebsunfähiges Fahrzeug auch dann, wenn es von seinem Standort zu einem nahegelegenen geeigneten Kraftfahrzeugverwertungsbetrieb zum Zwecke des Ausschlachtens oder Verschrottens geschleppt wird."

Wenn es also zum Schrottplatz oder aber auch zu einer Werkstatt zwecks Reparatur geht, kann auch von einem üblichen Standort des Fahrzeugs aus abgeschleppt werden. Allerdings nur über kurze Strecken, also zum nächstgelegen Schrottplatz oder zur nächstgelegenen, aber geeigneten Werkstatt.

Gruß

Florian
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toyopilot
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Re: Wann liegt "Verkehrsteilnahme in einer Umweltzone" vor?

Beitrag von toyopilot »

@ dermitdembaumtanzt
Das ist genauso wie wenn du sagst, ich bin zu schnell gefahren, damit mein Eis was ich für die Familie gekauft habe auf dem Nachhauseweg nicht schmilzt. ...Also Kühlmittel einfüllen oder Decke drum und nicht den Motor laufen lassen.

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dergnagflow
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Re: Wann liegt "Verkehrsteilnahme in einer Umweltzone" vor?

Beitrag von dergnagflow »

toyopilot hat geschrieben:@ dermitdembaumtanzt
Das ist genauso wie wenn du sagst, ich bin zu schnell gefahren, damit mein Eis was ich für die Familie gekauft habe auf dem Nachhauseweg nicht schmilzt. ...Also Kühlmittel einfüllen oder Decke drum und nicht den Motor laufen lassen.


Man kann über eine Strafe wegen unnötigem Laufenlassen eines Motors diskutieren, wie es ja schon vor einigen Posts in diesem Thread getan wurde. Das sieht ja jeder ein. Aber ein auf einem Anhänger stehendes Fahrzeug nimmt einfach nicht am Verkehr teil. Fertig. Daher kann's auch wegen dieser Umweltzone keine Strafe geben.

lg
Wolfgang

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toyopilot
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Re: Wann liegt "Verkehrsteilnahme in einer Umweltzone" vor?

Beitrag von toyopilot »

Das entscheidet der Richter dann...kann jeder das Risiko eingehen eine Verdopplung der Strafe durch die Kosten zu riskieren.

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