Meines Wissens nach auch bei Neu Eintragungen - die Richtlinieninterpretation, z.b. des TÜV Österreich verlangt eine vollständige Abdeckung:
https://www.tuv.at/loesungen/infrastruc ... pisierung/(ob hier Artikel 4 richtig interpretiert wurde??)
Wenn vor Gültigkeit der Richtlinie eingetragen, gilt diese natürlich nicht.
Nachtrag; Das österreichische "Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie" nimmt hierzu Stellung und schreibt: In Österreich wird, im Gegensatz zu manch anderen Ländern, die Richtlinie so interpretiert, dass auch bei "Änderung von Rädern und Reifen" die Rad-/ Reifenkombination vollständig abgedeckt werden muss.
Dies kann scheinbar in D anders sein, in Österreich wird derzeit so gehandelt bzw. beurteilt.
Aber was ich sehe, steht hier auch das Profil/ die Lauffläche über.