Bei einem Unfall kann die Ortskundigkeit eines beteiligten Verkehrsteilnehmers zu dessen erhöhter Mitschuld führen. Dies hat das Amtsgericht Ansbach in einem Urteil festgestellt, bei dem es um eine Streifkollision ging, die für beide Fahrzeuge vermeidbar gewesen wäre (Az. 3 C 775/16).
Wie die Deutsche Anwaltshotline berichtet, wollte ein Pkw-Fahrer zwei vor sich fahrende Lastwagen überholen. Nachdem er den ersten hinter sich gelassen hatte und sich auf Höhe des zweiten befand, streifte der Überholende aufgrund einer Fahrbahnverengung den Lkw. Der Pkw-Fahrer forderte daraufhin mehr als 4000 Euro für den entstandenen Schaden.
In einem vom Gericht angeforderten Sachverständigengutachten wurde festgestellt, dass der Unfall für beide Parteien vermeidbar gewesen wäre. Der Lkw hätte am äußersten rechten Fahrbahnrand fahren müssen; der Pkw hätte abbremsen und nach links lenken müssen. Das Gericht entschied dementsprechend, dass beiden Fahrern eine Mitschuld zuzusprechen sei. Allerdings wurde dem Pkw-Fahrer aufgrund seiner Ortskenntnisse mit 60 Prozent das überwiegende Verschulden angelastet, denn er wusste von der Verengung und hatte den erforderlichen Seitenabstand nicht eingehalten.
Das Landgericht Ansbach als Berufungsinstanz sah dies genauso. (ampnet/jri)
(§D) Urteil: Erhöhte Mitschuld bei Ortskundigkeit
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Re: (§D) Urteil: Erhöhte Mitschuld bei Ortskundigkeit
Servus
Verstehe nicht warum der LKW eine Schuld haben sollte.
Wenn kein Platz ist zum übeholen gehts halt nicht.
Gruss
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Gruss
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Re: (§D) Urteil: Erhöhte Mitschuld bei Ortskundigkeit
Ich fasse jetzt mal zusammen, ein Arschl .. überholt wo er nicht überholen sollte, fährt dem den er überholt an die Karre und will dann noch Geld dafür haben? Und der Abschuss, er bekommt es vom Gericht sogar noch?
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Re: (§D) Urteil: Erhöhte Mitschuld bei Ortskundigkeit
Colt hat geschrieben:Ich fasse jetzt mal zusammen, ein Arschl .. überholt wo er nicht überholen sollte, fährt dem den er überholt an die Karre und will dann noch Geld dafür haben? Und der Abschuss, er bekommt es vom Gericht sogar noch?
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Ganz Deiner Meinung
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Re: (§D) Urteil: Erhöhte Mitschuld bei Ortskundigkeit
Absolut richtig!!! Die Arroganz ist bei einigen grenzenlos!
Ich fahre ab und an LKW im gewerblichen Güterverkehr. Was man da für Hirnis und Schwachmaten auf der Strasse miterleben darf spottet wirklich jeder Beschreibung.
Dass dann so einer sich noch Anmasst im Recht zu sein sprengt komplett meine Vorstellungskraft.
Ein Beispiel was Schwachmaten, oder politisch korrekt ausgedrückt, Fahrer die charakterlich überfordert sind am motorisieren Strassenverkehr teilzunehmen:
Ich fahre auf der Autobah. Rechte Spur, mit Tempomat. In einer Kolonne mit anderen LKW fahrern. Da gibt es immer wieder welche die mit vergleichsweise hoher Geschwindigkeit, nur Meter bevor die Ausfahrt fertig ist, rechts rüberziehen, stark abbremsen und dann noch abrupt mit einem beherzten Schlenker die Ausfahrt zu bekommen.
Als LKW Fahrer muss man da meistens in die Eisen steigen und aufpassen dass man diesen Vollpfosten nicht wegschiebt!
Der tägliche Wahnsinn auf der Strasse von dem jeder erzählen kann der beruflich als Fahrer oder ähnliches unterwegs ist.
Ich fahre ab und an LKW im gewerblichen Güterverkehr. Was man da für Hirnis und Schwachmaten auf der Strasse miterleben darf spottet wirklich jeder Beschreibung.
Dass dann so einer sich noch Anmasst im Recht zu sein sprengt komplett meine Vorstellungskraft.
Ein Beispiel was Schwachmaten, oder politisch korrekt ausgedrückt, Fahrer die charakterlich überfordert sind am motorisieren Strassenverkehr teilzunehmen:
Ich fahre auf der Autobah. Rechte Spur, mit Tempomat. In einer Kolonne mit anderen LKW fahrern. Da gibt es immer wieder welche die mit vergleichsweise hoher Geschwindigkeit, nur Meter bevor die Ausfahrt fertig ist, rechts rüberziehen, stark abbremsen und dann noch abrupt mit einem beherzten Schlenker die Ausfahrt zu bekommen.
Als LKW Fahrer muss man da meistens in die Eisen steigen und aufpassen dass man diesen Vollpfosten nicht wegschiebt!
Der tägliche Wahnsinn auf der Strasse von dem jeder erzählen kann der beruflich als Fahrer oder ähnliches unterwegs ist.
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Re: (§D) Urteil: Erhöhte Mitschuld bei Ortskundigkeit
Ja klar. Und was ist mit den Berufskraftfahrern die Spurwechsel erzwingen
obwohl man mit dem PKW fast neben ihnen ist oder all denen, die vorauseilend
ihren Kollegen an der AB Auffahrt Platz machen mittels Spurwechsel, gerne auch mal
ohne Blinken (besonders PL/CZ).
Helden der Strasse gibt es überall, bei einem der das beruflich macht lege ich aber
andere Massstäbe an.
obwohl man mit dem PKW fast neben ihnen ist oder all denen, die vorauseilend
ihren Kollegen an der AB Auffahrt Platz machen mittels Spurwechsel, gerne auch mal
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Re: (§D) Urteil: Erhöhte Mitschuld bei Ortskundigkeit
Vielleicht ist es eine Frage wo man die Ausbildung zum Berufskraftfahrer gemacht hat. Ich weiss es nicht. Aber Fahren ist der Beruf dieser Menschen und das sollten Sie deshalb wesentlich besser können als ganz viele andere auf der Strasse.
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