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§36 StVZO sagt: "....Geländereifen für den gewerblichen Einsatz mit der Kennzeichnung „POR“.... ", erlaubt entweder mit passendem Geschw.-Index oder mit Aufkleber, grundsätzlich aber nicht als Winterreifen. Nur als M+S bis 2024.Mir ist nur nicht klar, ob gewerbliche Nutzung Vorraussetzung ist. Das kann ich da nicht herauslesen.
Dem Wiki-Eintrag traue ich nicht so ganz. Kein Quellenverweis.