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Hallo,lesen bildet:
http://www.bgl-ev.de/web/fahrerinfos/fahrverbote.htm
Ich zitiere:
"Lkw sind Kraftfahrzeuge, die nach Bauart und Einrichtung zur Beförderung von Gütern bestimmt sind. Nach der Rechtsprechung kommt es auf die tatsächliche Beschaffenheit und Nutzung des Fahrzeugs und nicht auf die Bezeichnung in den Kfz-Papieren an."
Also: Nix Fahrverbot beim HiLux - weil Beschaffenheit wie PKW... Steuerbescheid mitnehmen, bei Polizeikontrolle vorzeigen - und dann in betroffene Augen schauen...
Beschaffenheit ist ja immer gleich!
Viele Grüße
Broesel






Nee, sicher ist gar nix. Und deswegen muß ich mir das auch genau überlegen, denn geändert ist schnell was, und dann will man auch von Sachen wie Bestandschutz und ähnlichem nichts mehr wissen! Vertrauen habe ich da keins mehr, und ein Rechtsstreit? Nach den Erfahrungen der letzten Jahre nicht wirklich, die Nerven hab ich nicht. 
