offroad-tauglichere Hecktraverse beim xtracab

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quadman
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Re: offroad-tauglichere Hecktraverse beim xtracab

Beitrag von quadman »

Letzter Beitrag der vorhergehenden Seite:

Moin. Habe fertig.



(Fast, der Inschenjör muss das AHK Typenschild noch anbringen).

Nun ist ein akkurater Böschungswinkel hinten vorhanden - so hatte ich mir das vorgestellt.



Bild






Gruß Stefan
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fsk18
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Re: offroad-tauglichere Hecktraverse beim xtracab

Beitrag von fsk18 »

prüf mal bitte dein fahrzeug auf den paragraphen 32 der stvzo

§ 32b Unterfahrschutz
(1) Kraftfahrzeuge, Anhänger und Fahrzeuge mit austauschbaren Ladungsträgern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h, bei denen der Abstand von der hinteren Begrenzung bis zur letzten Hinterachse mehr als 1.000 mm beträgt und bei denen in unbeladenem Zustand entweder das hintere Fahrgestell in seiner ganzen Breite oder die Hauptteile der Karosserie eine lichte Höhe von mehr als 550 mm über der Fahrbahn haben, müssen mit einem hinteren Unterfahrschutz ausgerüstet sein.
(2) Der hintere Unterfahrschutz muß der Richtlinie 70/221/EWG des Rates vom 6. April 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Behälter für flüssigen Kraftstoff und den Unterfahrschutz von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern (ABl. EG Nr. L 76 S. 23) in der nach § 30 Abs. 4 Satz 3 jeweils anzuwendenden Fassung entsprechen.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für
1.land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen,
2.Arbeitsmaschinen und Stapler,
3.Sattelzugmaschinen,
4.zweirädrige Anhänger, die zum Transport von Langmaterial bestimmt sind,
5.Fahrzeuge, bei denen das Vorhandensein eines hinteren Unterfahrschutzes mit dem Verwendungszweck des Fahrzeugs unvereinbar ist.
(4) Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung mit mindestens vier Rädern und mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h und einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t müssen mit einem vorderen Unterfahrschutz ausgerüstet sein, der den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.
(5) Absatz 4 gilt nicht für
1.Geländefahrzeuge,
2.Fahrzeuge, deren Verwendungszweck mit den Bestimmungen für den vorderen Unterfahrschutz nicht vereinbar ist.

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quadman
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Re: offroad-tauglichere Hecktraverse beim xtracab

Beitrag von quadman »

Hei Basi,

ja super - den hinteren Unterfahrschutz habe ich doch gerade montiert... ;-)

Auf welchen der vielen netten Sätze willst du hinaus?

(3) 5. regelt doch alles :wink:



Gruß Stefan
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fsk18
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Re: offroad-tauglichere Hecktraverse beim xtracab

Beitrag von fsk18 »

schon klar das 3-5 alles regelt -ich weiß nur, das toyota die ersten N25-hilux OHNE unterfahrschutz hinten auslieferte und diese fahrzeuge später nachgerüstet werden mussten, aufgrund von gesetzesbestimmungen ...

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Colt
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Re: offroad-tauglichere Hecktraverse beim xtracab

Beitrag von Colt »

fsk18 hat geschrieben:schon klar das 3-5 alles regelt -ich weiß nur, das toyota die ersten N25-hilux OHNE unterfahrschutz hinten auslieferte und diese fahrzeuge später nachgerüstet werden mussten, aufgrund von gesetzesbestimmungen ...


Weißt du ab wann der Paragraph gilt? Also ab welchem Baujahr?

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Schmotzhand
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Re: offroad-tauglichere Hecktraverse beim xtracab

Beitrag von Schmotzhand »

fsk18 hat geschrieben:prüf mal bitte dein fahrzeug auf den paragraphen 32 der stvzo

§ 32b Unterfahrschutz
(1) Kraftfahrzeuge, Anhänger und Fahrzeuge mit austauschbaren Ladungsträgern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h, bei denen der Abstand von der hinteren Begrenzung bis zur letzten Hinterachse mehr als 1.000 mm beträgt und bei denen in unbeladenem Zustand entweder das hintere Fahrgestell in seiner ganzen Breite oder die Hauptteile der Karosserie eine lichte Höhe von mehr als 550 mm über der Fahrbahn haben, müssen mit einem hinteren Unterfahrschutz ausgerüstet sein.
(2) Der hintere Unterfahrschutz muß der Richtlinie 70/221/EWG des Rates vom 6. April 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Behälter für flüssigen Kraftstoff und den Unterfahrschutz von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern (ABl. EG Nr. L 76 S. 23) in der nach § 30 Abs. 4 Satz 3 jeweils anzuwendenden Fassung entsprechen.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für
1.land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen,
2.Arbeitsmaschinen und Stapler,
3.Sattelzugmaschinen,
4.zweirädrige Anhänger, die zum Transport von Langmaterial bestimmt sind,
5.Fahrzeuge, bei denen das Vorhandensein eines hinteren Unterfahrschutzes mit dem Verwendungszweck des Fahrzeugs unvereinbar ist.
(4) Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung mit mindestens vier Rädern und mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h und einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t müssen mit einem vorderen Unterfahrschutz ausgerüstet sein, der den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.
(5) Absatz 4 gilt nicht für
1.Geländefahrzeuge,
2.Fahrzeuge, deren Verwendungszweck mit den Bestimmungen für den vorderen Unterfahrschutz nicht vereinbar ist.



Och Leute....bei diesen Unterfahrschutzen handelt es sich doch um die Aluplanken an den Seiten von LKWs damit kein Radfahrer drunter rutscht...die haben doch bei Kleinlaster nichts verloren.
Sonst würde jeder VW Bus mit Pritsche aus dem Verkehr gezogen.
Steht doch klar und deutlich da (1) Wechselkoffer
(2) freiliegender Tank und (3) über 3,5 Tonnen
..also macht mal die Gäule nicht scheu.
Das mürrische Gemotze eines Schwaben ist grundsätzlich als freundlich gemeinte, konstruktive Kritik zu verstehen.

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fsk18
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Re: offroad-tauglichere Hecktraverse beim xtracab

Beitrag von fsk18 »

thema vw bus:

da ist der lampenträger beim pritschenbus der unterfahrschutz :-)


(1) Kraftfahrzeuge, Anhänger und Fahrzeuge mit austauschbaren Ladungsträgern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h, bei denen der Abstand von der hinteren Begrenzung bis zur letzten Hinterachse mehr als 1.000 mm beträgt und bei denen in unbeladenem Zustand entweder das hintere Fahrgestell in seiner ganzen Breite oder die Hauptteile der Karosserie eine lichte Höhe von mehr als 550 mm über der Fahrbahn haben, müssen mit einem hinteren Unterfahrschutz ausgerüstet sein.


und ich schrieb irgendwo "prüfen" ;-) ob der gesetzestext zutrifft ;-)

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Schmotzhand
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Re: offroad-tauglichere Hecktraverse beim xtracab

Beitrag von Schmotzhand »

[quote="fsk18"

(1) Kraftfahrzeuge, Anhänger und Fahrzeuge mit austauschbaren Ladungsträgern [/quote]

Das sind Wechselpritschen und Containerlaster und hat mit unseren Luxen nichts zu tun.
Das mag sein das es beim Biomobil ne rolle spielt wo man Kabine und Pritsche tauschen kann, aber nicht beim gemeinen Pickup :-)
Das mürrische Gemotze eines Schwaben ist grundsätzlich als freundlich gemeinte, konstruktive Kritik zu verstehen.

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quadman
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Re: offroad-tauglichere Hecktraverse beim xtracab

Beitrag von quadman »

Moin.

Ich habe mal geprüft und den Paragraphen unter "unwichtig" und "trifft nicht zu" abgelegt :wink:


Vielleicht höre ich ja beim nächsten HU Termin etwas anderes? Allerdings steht die Traverse mit passendem Schild ja bereits in meinen Papieren. Von daher... :roll:




Gruß Stefan
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Re: offroad-tauglichere Hecktraverse beim xtracab

Beitrag von fsk18 »

ok.

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quadman
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Re: offroad-tauglichere Hecktraverse beim xtracab

Beitrag von quadman »

...vielleicht mal ´nen kleines update.

Die Version 2.0 (Lochbild 83x56 und M16/90mm, Quertraverse verschraubt, komplett verzinkt) ist nun seit 3 Jahren im Einsatz. Problemlos.

Bild

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Gruß Stefan
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Gerard
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Re: offroad-tauglichere Hecktraverse beim xtracab

Beitrag von Gerard »

Hallo,

das schaut ja richtig gut aus!

Grüße, Gerhard
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Gerard
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Re: offroad-tauglichere Hecktraverse beim xtracab

Beitrag von Gerard »

Hallo,

demnächst werde ich mir meine Heck Stoßstange auch vorknöpfen.
Im Prinzip werde ich wie Quadman / Stefan vorgehen, gefällt mir am besten.
Wovon ich gar keine Ahnung habe, welches Lochbild soll ich bohren?? Gibt es ein einheitliches System?
Ich möchte einen tief nach unten gebogenen Kugelkopf montieren. Damit ich meinen 1 to Camping Anhänger 5 x im Jahr ziehen kann.
Der Kugelkopf sollte ein "E" - Zeichen haben, was gibt es sonst noch beim Kauf zu beachten?

Grüße, Gerhard
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quadman
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Re: offroad-tauglichere Hecktraverse beim xtracab

Beitrag von quadman »

Hallo Gerhard.

Das Lochbild 83x56mm ist in Deutschland eigentlich Standard. Damit hast du alle Möglichkeiten, geprüfte Kugelköpfe zu montieren. Ob 90 oder 150mm tiefer oder 30mm höher. Alles ist möglich.
Außerdem kann man bei dem Lochbild sich auch einen Schnellwechsler montieren, sodass mit wenigen Handgriffen werkzeuglos das "Pflugschar" demontiert ist.

Toyota verwendet ja gerne die Zweilochanbindung M16/90mm. Aber ein Schnellwechselsystem ist dort nicht ganz so einfach montierbar.
Allerdings gibt es hier die schicke Kombi-Kupplung von Dixonbate (mit E-Prüfzeichen). So kann man mal fix einen Anhänger mit Zugöse bewegen, einen Bergegurt einhängen oder die Kugelanbindung nutzen. Mit Drehschemel oder höhenverstellbarer Deichsel ist das super!

Bild




Gruß Stefan
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sscdiscovery
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Re: offroad-tauglichere Hecktraverse beim xtracab

Beitrag von sscdiscovery »

fsk18 hat geschrieben: -ich weiß nur, das toyota die ersten N25-hilux OHNE unterfahrschutz hinten auslieferte und diese fahrzeuge später nachgerüstet werden mussten, aufgrund von gesetzesbestimmungen ...

-------------
ich greif das mal auf, is ja a bissl älter.
Nur bin ich der Meinung, ich hätte hinten nur die Stoßstange und auch nichts da drin ( Bj. 07 ), drunter ist nur die AHK, mehr nicht.

Bild

@Basti, ist das nun bei mir vergessen worden oder gilt das nur für Deutschland??

Gruss
Steffen
Es wäre schön wenn man wüsste, dass man nimmer müssen muß, sondern wollen darf.
-------------------------

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robert2345
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Re: offroad-tauglichere Hecktraverse beim xtracab

Beitrag von robert2345 »

Das war eine Falschinfo, dieser Unterfahrschutz war nur für die 2WD Modelle Pflicht, bei allen 4WD kann man diese einfach abschrauben, denn
beim Hilux gilt diese Rechtsprechung nicht, es ist (5) Punkt 1. = Gilt nicht für Geländewagen.

Eine dankbare Lösung für alle die den schweren und hinderlichen Unterfahrschutz loswerden wollen = einfach abmontieren. Und die die eine Anhängerkupplung benötigen nehmen die vom AUS Model mit Multimount Bock:
Hilux AUS AHK.jpg

LG
Robert
HILUX 3,0 Aut.220PS 550Nm, ARB Saharabar mit WARN, Heckbumper, Hardtop, AirLocker, ASFIR UFS, OME-HD IronmanFCPro, CooperSTTPro 285/70R17 8x17ET20, BFG ATKO2 265/70R17 8x17ET-10, Snorkel, RhinoRack, GPSmap278, 3xOptimaYellow, CB-President, EngelMT45, BearLock, 145LTank

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