Wiederzulassung nach lägerer Abmeldung

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Manfred Franz
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Wiederzulassung nach lägerer Abmeldung

Beitrag von Manfred Franz »

Während früher ab 18-monatiger Stillegung eines Fahrzeugs ein
aufwändiges Vollgutachten zur Wiedererteilung der Betriebserlaub-
nis nach § 21 StVZO durch einen amtlich anerkannten Sachver-
ständigen fällig war ist das ab dem 1.3.07 viel einfacher!

Zu diesem Datum tritt eine neue Fahrzeug-Zulassungsverordnung
nebst entsprechenden Änderungen der StVZO in Kraft.

Wird dann ein stillgelegtes Fzg. innerhalb von maximal 7 Jahren erneut
zugelassen, so reicht eine normale Hauptuntersuchung aus. Gleiches
gilt für die Abgasuntersuchung.

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Colt
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Beitrag von Colt »


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Christian Foerst
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Beitrag von Christian Foerst »

Das würde und müßte dann ja auch fogerichtig heißen, daß mein Auto, das ich vor über 2 Jahren in den Niederlanden gekauft habe und endlich demnächst zugelassen werden soll, auch nur noch zur HU muß! :P
Wow, das wäre eine echte Erleichterung!
Christian F., Hamburg

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Matze
Beiträge: 5435
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Beitrag von Matze »

Moin

Das betrifft, so wie ich das verstehe, nur Autos die vorübergehend stillgelegt waren. Deiner war noch nie in D zugelassen oder ?
Gruss Matze


On the sixth day man created god


http://www.jagd-fakten.de/alle-fakten-z ... nem-blick/

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Colt
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Beitrag von Colt »

Hmm, die Niederlande sind doch auch in der EU. Dann sollte das von wegen Gleichbehandlung auch für in der EU mal angemeldete Fahrzeuge gelten. Würde da aber einfach auf dem Amt mal nachfragen.

Gruß,
Marc

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