Pro u. Contra HJ 60 u. HJ 61

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HJ61-Freak
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Beitrag von HJ61-Freak »

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@Timo:

Nun ja, soweit ich mitbekommen habe machen die Getriebe beim 2H-Motor auch bei weitem nicht solche Probleme wie beim 12-HT. Oder unterliege ich insoweit einem Irrtum und die Getriebe haben bei beiden Motorvarianten keine lange Lebensdauer?

@Che:

Einen FJ60 mit 6-Zylinder-Benziner bin ich ja bereits einige 1.000km gefahren. Allerdings ist das schon gut 2 Jahrzehnte her und die Erinnerung mangels Vergleichsmöglichkeiten seinerzeit etwas schwach.

Meinst Du bezüglich des Lagerwechsels den Motor oder das Getriebe? In beiden Fällen würde das keine besonders lange Haltbarkeit bedeuten! Meine bisherigen Alltagsfahrzeuge habe ich bislang immer ohne Probleme über die 300.000km-Grenze bekommen. Getriebe und Motor haben das ohne Probleme mitgemacht. Einzige Ausnahme: ein Mazda 626 mit permanenten 4WD und Automatik in Neuseeland. Bei dem ist mir das Getriebe bei rund 170.000km verreckt.

Ich bin bislang davon ausgegangen, dass die Dieselmotoren beim LC ungeöffnet für mindestens 800.000km gut sind.

Zum Thema LKW-Zulassung: Muss die Trennwand vom Boden bis unters Dach reichen? Ist die Verblechung der hinteren Seitenscheiben beim J6-Modell zwingend bzw. gibt es für dieses Modell zusätzliche Sitze für den Kofferaum (Stichwort: Busfahrzeug)? Die Suche hat hier keine klaren Informationen zu Tage befördert.

Grüße

Florian

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Gerrie
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Beitrag von Gerrie »

Hallo Florian,

die Getriebe im 60er letzter Baureihe sind die Gleichen wie im 61er mit 12 HT, das mehr an Drehmoment macht es. Im 60er kommt es elten vor.
Beim Tausch der Lager ist das Getrtiebe gemeint, und das sehe ich nicht so dramatisch, denn wenn es vorher gemacht wird kannst Du die 200.000 runter spulen und länger wird die Reise wohl nicht dauern. :D

Mit Alltagsfahrzeugen will ich das nicht vergleichen. So ein Cruiser wird halt doch mit hoher Beladung im Urlaub, Hänger im Alltag usw. bewegt, und da geht halt auch mal was in die Binsen.
Alles in allem keine große Sache.

Deine 800.000 km sind sicher möglich, nur unter welchen Bedingungen?
Sicher nicht bei einem 4L Diesel der täglich 4 x 5 km fährt ( 4 x Kaltstart ) und ab und an eine längere Tour. Bei überwiegend Langstrecke kein Problem würde ich sagen.

Die Sitze gibt ( gab ) es, sind aber fast nicht mehr aufzutreiben.

LKW Zulassung muss mit dem FA abgestimmt werden. Hingehen . Fragen was wie gemacht werden muss.

Mir hat die Dame gesagt
Priorität 1:
2 Sitzplätze max. Gurte raus etc. Trennwand kann auch ein Netz sein.
Priorität 2:
Seitenscheiben mit Folie ist auch o.K.
Blech natürlich auch.

Das wird aber unterschiedlich gehandhabt.

Zu den Laufleistungen:
Im Grundsatz ist es so, das man an einem GW der artgerecht bewegt wird, mal ein paar Lager tauschen muss. Auch mal eine Vorderachse überholen.
Durch Eintritt von Wasser an den Dichtungen, Sand in der Sahara, der ja nicht verschleismindernd wirkt usw geht halt auch mal was kaputt..
Blattfedern verbschieden sich auch gelegentlich , genau so wie Stoßdämpfer, Kupplung usw.
Das man 500.000 km fährt ohne Verscheisteile zu wechseln halte ich für ein Gerücht, das sich aber hartnäckig bei einigen zu halten scheint.

Ich kenne die Sprüche von Fahrern einiger Autos, sei es VW PKW, Opel PKW, Nissan GW, oder Toyota.
500.000 und mehr ohne was gemacht. Ja von mir aus, gelogen ist erst wenn es der andere glaubt.

Ein GW ist keine Spardose, und fahren im Gelände fördert den Verschleis eher, als ihn zu reduzieren.

Ein Landcruiser, ogal ob HDJ, HZJ oder HJ hat das Zeug mit überschaubahrem Aufand mehrere hunderttausend km abzuspulen, aber nicht ohne einen Finger krumm gemacht.

Grüsse Gerhard
carpe diem

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GIGANT
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Beitrag von GIGANT »

@ Che: genau so isses... :!:
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HJ61-Freak
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Beitrag von HJ61-Freak »

@Che:

Sehe ich genauso: Verschleissteile muss man/frau bei Laufleistungen über 100.000km einige wechseln, auch mal eine Wasserpumpe oder eine Lichtmaschine. Getriebelager sind aber eigentlich keine typischen Verschleissteile, ebensowenig wie die Gleitlager des Motors oder eine ZK-Dichtung. Ungeöffneter Motor heißt bei mir grundsätzlich: Max. der Ventildeckel oder die Ölwanne sind runter gewesen oder die Simmerringe wurden gewechselt. ZK-Dichtung gewechselt bedeutet geöffneter Motor.

Natürlich kommt es auch immer auf die Art und Weise der Nutzung an.

Allerdings muss ich zugeben, das nach meinen Erfahrungen in der Tat jedes Auto so seine besonderen "Verschleißteile" hat. Dazu gehören dann auch schon mal Nockenwellen (Opel) oder die Gummi-Metalllager der HA (VW) oder die Antriebswellengelenke (VW).

Grüße

Florian

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Nicolumbus
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schlafen im hj60

Beitrag von Nicolumbus »

@Florian,
Schlafen im HJ60 ist doch kein Problem, wir gönnen uns zwar den Luxus in einem Dachzelt schlafen zu können, haben uns aber im Fz. eine Art Notbett eingerichtet das wir im Falle eines Sturmes auch im Auto angenehm schlafen können.
Wir müssen einzig die Sitze ganz nach vorne Schieben und dann solltest auch du mit 2.10m darin liegen können.
Wir haben einen etwas unkonventionellen Ausbau gewählt und auf einen Gang durch das Fahrzeug verzichtet, allerdings haben wir den Ausbau nur bis auf Höhe der Seitenscheiben gemacht, somit haben wir ähnliche Stauflächen wie die Ausbauten mit Gang.
Dafür haben wir nun einen ebene Fläche auf der wir die Matzratzen des Dachzeltes auslegen können und schon kann man im Fz. bequem übernachten.
Falls du interessiert bist, können wir dir Fotos senden, einfach E-Mail bekannt geben.

Gruss
nicolumbus
~~~~~~~~~~~~~~~~
my roof tent is my castle
~~~~~~~~~~~~~~~~

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GIGANT
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Beitrag von GIGANT »

also zum schlafen im 60er, die hintere Rücksitzbank hat man ja im nu ausgebaut und mit einem Minimalausbau mit ein paar Schaltafel (Ultrasparversion :D) kann man aber vom allerfeinsten darin übermachten. Soviel kann man gar nicht mitnehmen wollen als dass es nicht platz hätte :aetsch: :!: :roll:
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HJ61-Freak
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Beitrag von HJ61-Freak »

@nicolumbus:

Hast eine PN von mir bekommen mit meiner e-Mail Adresse. Würde mich freuen, wenn Du mir ein paar Bilder Deines Innenausbau zukommen läßt!

Grüße

Florian

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HJ61-Freak
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Beitrag von HJ61-Freak »

So, wollte nur mal ein kurzes Feedback geben:

Habe mir nun einen 87er HJ61 mit rund 305.000km zugelegt. Hat ein Ironmann Fahrwerk in der schweren Ausführung (+50mm) drin, einen 80mm Bodylift, neue 255/85R16 auf neuer Toyo-Stahlfelge sowie ein begehbares Dach aus 3/5mm Alu-Riffelblech. Außerdem gab es zwei neuwertige Recaro-Sitze und einen Spannungswandler sowie diverse Klein- und Ersatzteile dazu. Getriebe wurde vor rund 20.000km komplett überholt, an der VA wurden die Steckachsen getauscht. Die HA hat eine LSD mit 60%, Scheiben sind ab B-Säule mit sehr dunkler Folie sauber getönt. Rahmen top, Karosse an den hinteren Radläufen geschweißt, im übrigen nahezu rostfrei. Alle Öle gewechselt, Einspritzdüsen rund 10.000km alt. Neue Glühkerzen. Kurze Abgasanlage mit einem äußerst beeindruckenden Sound!

Probleme: Zugelassen als Womo, Innenausbau jedoch nicht mehr vorhanden. Außerdem fehlt das Hochdach. AU und HU abgelaufen. Derzeitiges Dach nicht eingetragen. Morgen wird das Fahrzeug dem TÜV vorgeführt. Ich werde berichten...

Grüße

Florian

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Timo
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Beitrag von Timo »

Hallo Florian,

herzlichen Glückwunsch zum HJ61! War das zufällig der 61er, der bei mobile mit 9.00R16 angeboten wurde? Feines Auto, stellst Du ein paar Fotos hier rein?

Zur weiteren Vorgehensweise bzgl. Umbau/Zulassung/Steuer würde ich mir das Urteil des FG Köln (am besten die pdf Datei mit Erklärungen) noch mal zu Gemüte führen:

Urteil FG Köln

als pdf Datei

Das Hochdach (bzw. Stehhöhe 1,7m) ist nur dann relevant, wenn der Wagen auch als womo besteuert werden soll - das ist mehr als die reine Gewichtsseuer und wird in den nächsten Jahren noch teurer. Das Zauberwort ist "unechtes Wohnmobil". Hatte schon mal darauf hingewiesen: hier, eine Seite zurück.

Gruß,
Timo
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HJ61-Freak
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Beitrag von HJ61-Freak »

@Timo:

Ja, es handelt sich um das Fahrzeug, was bei mobile.de und autoscout24.de für 8.000,00 EUR angeboten wurde.

Die Fotos kommen demnächst, versprochen.

Habe heute mit dem hiesigen Finanzamt (FA) Kontakt aufgenommen. Die bestehen auf einer Verblechung, von Mehrzweckfahrzeug nach EU-Betriebserlaubnisrichtlinie, unter das auch die sog. unechten Wohnmobile fallen, wollte man dort nichts wissen. Ich befürchte auf der Schiene werde ich einen Rechtsstreit führen müssen. Selbst wenn ich die Aufschiebung des Vollzugs durchsetzen kann, besteht hier das Risiko, dass ich eine erhebliche Summe nachzahlen muss. Das von Dir zitierte Urteil ist mir von der Seite des proallrad e.V. bekannt. Das Risiko bei der geführten Musterklage liegt eindeutig in § 4 Personenbeförderungsgesetz, auch wenn das Urteil des FG Köln natürlich im entscheidenden Teil ziemlich schwach ist. Interessant ist in diesem Zusammenhang auch das Urteil des BFH vom 28.11.2006 (Az. VII R 11/06). Hier hat der BFH die Angelegenheit mal aus dem Blickwinkel der LKW-Zulassung betrachtet. Er nimmt insoweit auch ausdrücklich Bezug auf die EU-Richtlinie RL 70/156/EWG in der Fassung der RL 2001/116/EG und hält insoweit ausdrücklich fest, dass diesen Normen keinsfalls Begriffsbestimmungen bzgl. "PKW" oder "anderes Fahrzeug" zu entnehmen sind. Vielmehr sind diese Begriffe anhand der §§ 4 Abs. 4 Nr. 1, Nr. 3 Personenbeförderungsgesetz zu bestimmen.

Wegen des fast sicheren Rechtsstreits muss ich auch beachten, dass ich und auch das Fahrzeug ab Mitte nächsten Jahres nicht mehr in Deutschland weilen, so dass eine Inaugenscheinsnahme des Fahrzeugs durch das Gericht unmöglich ist. Auch das kann sich nachteilig auswirken!

Die Alternative wäre der Euro-III-Umrüstsatz. Kostenmäßig liefe das zusammen mit der Haftpflichtprämie ungefähr auf das gleiche hinaus wie bei der LKW-Besteuerung. Habe halt SF13, da beträgt die PKW-Haftpflichtpramie nur rund 1/3 der LKW-Prämie. Allerdings sind 1.661,00 EUR für den Kat heftig!

Werde mich wohl im laufe der Woche entscheiden, denn länger halte ich es nicht mehr aus, auf den Wagen zu verzichten. Der Motor ist der absolute Hammer!

Grüße Florian
'86er-HJ61, 450tkm, OME schwer, 35x12,5R15 auf 8,5x15 ET -35, pneumatische gesteuerte HA-Sperre, 80mm Bodylift, optimiertes Verdichterrad, Recaros m. Schwingkonsolen, Aufstelldach u. Innenausbau, div. Zusatzinstrumente, 3"-Abgasanlage inkl. Eigenbau-turbine-outlet, Sidepipe

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Timo
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Beitrag von Timo »

Hallo Florian,

mein Rat - nimm Kontakt zu Stefan Specht von PRO ALLRAD Deutschland e. V. auf:

Elsbachstraße 89
51379 Leverkusen

Telefon 02171.397188
Telefax 02171.345246
Mobil 0163.5306937

E-Mail info@proallrad.com

Mo. - Sa. 14.oo bis 21.oo Uhr
So. 12.oo bis 20.oo Uhr

Mir scheint Aurich nämlich so eine typische Stadt zu sein, die nicht hören will, und deswegen fühlen muß.... :asthanos:

Ich lese mir das Urteil (BFH VII R 11/06) morgen in Ruhe mal durch, aber bei der Klage in Köln ist dessen Inhalt sicher berücksichtigt worden.

Der BFH war schlicht geblendet von der Finanzpolitik, das FG Köln hat die Normhierarchie objektiv und sachlich richtig erkannt, insbesondere was das Europarecht betrifft, das wird Dir jeder Jura Student bestätigen können....

Zum PBefG schreibt das FG Köln, zu Recht:

c) Nicht durchschlagend ist das Argument gegen die Heranziehung der EU-Betriebs­erlaubnisrichtlinie, ihr seien - ebenso wie im Hinblick auf die vom EuGH entschiede­nen Geschwindigkeitsbeschränkungen - keine verbindlichen Festlegungen hinsicht­lich der Einteilung von Kfz für die Zwecke der Erhebung von Kraftfahrzeug- oder Zu­lassungssteuern zu entnehmen. Derselbe Einwand würde für die Regelungen im PBefG und in der StVZO gelten.

...

c) Aus dem vorgenannten Vorrang der EU-Betriebserlaubnisrichtlinie vor den bun­desdeutschen verkehrrechtlichen Normen folgt zugleich, dass auch die Begriffsbe­stimmung in § 4 Abs. 4 Nr. 1 PBefG nicht als verkehrsrechtliche Vorschrift über die Definition des Personenkraftwagens herangezogen werden kann. Nach dieser Norm sind Personenkraftwagen solche Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart und Ausstat­tung zur Beförderung von nicht mehr als neun Personen (einschließlich Fahrer) ge­eignet und bestimmt sind. Mit dieser Bestimmung wird die - vorrangige - Ausnahme­regelung für Mehrzweckregelung aus Anhang II Abschnitt C Nr. 1 der EU-Betriebs­erlaubnisrichtlinie unterlaufen.


Gruß,
Timo
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HJ61-Freak
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Beitrag von HJ61-Freak »

Hallo,

habe jetzt mal ein paar Bilder meines J6 ins Forum in die entsprechende Rubrik/Thread eingestellt:

http://forum.buschtaxi.org/bilder-unser ... 68-60.html

Zur Steuer: Habe mich für den Einspruch entschieden, sprich Erwirkung einer Gewichtsbesteuerung per Einspruch bzw. Aussetzung der Vollstreckung unter Hinweis auf die anhängigen Klageverfahren. Da ich die hinteren Sitzplätze nicht benötige, habe ich die Verankerungspunkte/Gewindeaugen der Rücksitzbank einschließlich derjenigen der Sicherheitsgurte hinten verschweißt und das Fahrzeug offiziell als zweisitzigen PKW zugelassen. Trennwand und Verblechung bleiben weg, da insbesondere die Trennwand den Voraussetzungen eines Mehrzweckfahrzeug (Beförderung von Personen und deren Gepäck oder von Gütern in einem gemeinsamen Innenraum) widersprechen würde. Eine Entscheidung des zuständigen FA steht jedoch noch aus. Ich werde zu gegebener Zeit hierüber berichten...

Ansonsten habe ich mit dem Fahrzeug schon reichlich 7.000km zurück gelegt und bis auf den Verbrauch (13l im Minimum) nichts Nachteiliges zu berichten. Zwischenzeitlich sind Befestigungen für den Hi-Jack, Luminator-Fernscheinwerfer einschließlich einer kompletten Überarbeitung der Lichtanlage (Relaisschaltung) sowie Distanzscheiben (30mm je Rad) hinzugekommen.

Grüße

Florian
'86er-HJ61, 450tkm, OME schwer, 35x12,5R15 auf 8,5x15 ET -35, pneumatische gesteuerte HA-Sperre, 80mm Bodylift, optimiertes Verdichterrad, Recaros m. Schwingkonsolen, Aufstelldach u. Innenausbau, div. Zusatzinstrumente, 3"-Abgasanlage inkl. Eigenbau-turbine-outlet, Sidepipe

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HJ61-Freak
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Beitrag von HJ61-Freak »

Neues vom Finanzamt: Telefonisch hat mich der zuständige Sachbearbeiter wissen lassen, dass er bei einer Zulassung als LKW das Fahrzeug ohne weiteres nach Gewicht besteuern würde. Ob ich für diese Zulassung weitere Umrüstungen vornehmen muss oder nicht, sei ihm egal. Die Zulassung als LKW will ich aber nicht, da Versicherung mindestens doppelt so teuer.

Bei Beibehaltung der PKW-Zulassung besteht man seitens des Finanzamtes auf die Verblechung der Seiten- und Rückscheiben. Ob das Finanzamt auf die Verblechung der Fondtüren verzichten kann, wird derzeit intern durch den Sachbearbeiter abgeklärt.

Allein die Aussetzung der Vollziehung möchte man nicht gewähren. Habe diesbezüglich aber nochmal nachgelegt und meine Begründung hierfür weiter ausgeführt.

Aber immerhin: Es bewegt sich was...

Dann habe ich zwischenzeitlich festgestellt, dass der Ladedruck auf 0,8bar angehoben wurde. Frage: Ist der Wert bereits kritisch?

Grüße

Florian
'86er-HJ61, 450tkm, OME schwer, 35x12,5R15 auf 8,5x15 ET -35, pneumatische gesteuerte HA-Sperre, 80mm Bodylift, optimiertes Verdichterrad, Recaros m. Schwingkonsolen, Aufstelldach u. Innenausbau, div. Zusatzinstrumente, 3"-Abgasanlage inkl. Eigenbau-turbine-outlet, Sidepipe

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Colt
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Beitrag von Colt »

Öhm... für die Zulassung als PKW wollen die eine Verblechung der Scheiben? Was soll denn das? :hmmm:

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HJ61-Freak
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Beitrag von HJ61-Freak »

@Colt:

Nein, soweit ich meine Zulassung nicht ändere, also als PKW belasse, aber eine Gewichtsbesteuerung möchte, verlangt das Finanzamt eine Verblechung.

Diese Auflage ist im Hinblick auf die ständige Rechtsprechung des BFH zur LKW-Besteuerung nicht zu beanstanden. Denn nach dieser Rechtsprechung ist die Einstufung des Fahrzeugs durch die Straßenverkehrsbehörde, also die technische Zulassung, absolut unerheblich. Dieses gilt sowohl in die eine, wie auch in die andere Richtung: PKW-Zulassung und Gewichtsbesteuerung als auch LKW-Zulassung und Hubraumbesteuerung ist demnach möglich. Auch ein Fahrzeug, welches als PKW zugelassen ist, muss also unter bestimmten Voraussetzungen seitens des Finanzamtes der Gewichtsbesteuerung unterworfen werden. Damit das für meinen LC der Fall ist, verlangt das Finanzamt eben die Verblechung, wobei deren Umfang momentan offen ist.

Grüße

Florian
'86er-HJ61, 450tkm, OME schwer, 35x12,5R15 auf 8,5x15 ET -35, pneumatische gesteuerte HA-Sperre, 80mm Bodylift, optimiertes Verdichterrad, Recaros m. Schwingkonsolen, Aufstelldach u. Innenausbau, div. Zusatzinstrumente, 3"-Abgasanlage inkl. Eigenbau-turbine-outlet, Sidepipe

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Beitrag von Colt »

Hi Florian,

interessant, wußte ich bisher nicht. Danke für die Aufklärung ;)

Viele Grüße,
Marc

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