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Hallo LeuteIch war soeben beim TÜV und habe mich bezüglich der Scheinwerfer-Angelegenheit erkundigt.
Der TÜV Nord sagt folgendes:
Es dürfen 4 Fernscheinwerfer inklusive der Originalen dran sein. Die Zusatzscheinwerfer sind mit dem originalen Fernlicht zu koppeln. Angebaut werden dürfen sie sowohl vorne wie auch auf dem Überrollbügel.
Arbeitscheinwerfer dürfen so viele dran sein, wie ich das will, jedoch müssen sie über einen separaten Schalter ein- und auszuschalten sein. Während der Fahrt dürfen sie nicht eingeschaltet sein und müssen abgedeckt werden. Sie sind zum Beleuchten der "Arbeitsfläche" gedacht und für nix anderes. Die Höhe der Scheinwerfer ist nicht maßgeblich. Die Wagenhöhe verändert sich nicht. Denn auch Rückspiegel werden nicht zur Breite gezählt und die Antenne auch nicht zur Höhe. Gleiches gilt für Beleuchtungseinrichtungen.
Eingetragen werden müssen die FERNscheinwerfer, wenn sie nicht das "E"-Zeichen tragen. Bei ARBEITSscheinwerfer spielt das keine Rolle.
So siehts aus...
Gruß
Tommy





Ich hoffe doch, da gibt´s zumindest ´ne Sicherung auf der Zuleitung in Batterienähe?
