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Felix Krumpeter hat geschrieben:
Laut Amt müsste ich ein "digitales" Gerät einbauen, also eins, das die Fahrerkarte lesen kann. Laut Tachoservice-Boss geht das gar nicht, da ein solches Gerät Canbus voraussetzt. Da mein Wagen vor dem Stichtag 01.05.2006 zugelassen worden ist, wird wohl ein MTCO ö.ä. reichen.
Danke im Voraus!!
Ja, die alten analogen Fahrtenschreiber dürfen nicht mehr verbaut werden und EU weit erlischt deren Betriebserlaubnis auch gleich. Das heisst auch ältere KFZ müssten nachgerüstet werden. Wie es sich jetzt bei KFZ ohne Can-Bus verhält weiss ich nicht.
Zum elektronischen Fahrtenschreiber braucht man dann auch eine Fahrerkarte (Halterkarte/Mechanikerkarte/Polizeikarte) die alle fünf Jahre erneuert werden muss. EU weit ist alles gleich nur in den Kosten ist Deutschland noch relativ preiswert. Wie weit bei Auto's wie zB ein J8 oder J10 darüber hinaus noch eine Fahrerweiterbildung gefragt ist vermag ich nicht zu sagen. Diese Weiterbildung gilt allerdings nur wenn du mit dem Führerschein Geld verdienst, nicht wenn du privat mit einem solchen KFZ fährst.
Ja, wenn man heutzutage einen entsprechenden Führerschein besitzt darf man trotzdem noch nicht fahren!




